ZitatOriginal geschrieben von robfink
Selbst bei Textform besteht ein Zugangserfordernis der Kündigung und das ist bei SMS nicht sichergestellt.
Dachte ich auch jahrelang.
Wenn allerdings im Vertrag steht (in unserem Fall AGB), daß mit Textform durch e-plus per SMS zu rechnen sein soll, dann geht die Verpflichtung auf den Empfänger über, empfangsbereit zu sein. Also die technischen Möglichkeiten des Empfanges zu stellen.
Ein "heißes Eisen" vor Gericht. Da würde ich niemals auf das Ergebnis wetten - höchstens auf die höhere Quote.
Ich habe mich damit Stunden befaßt. Gefallen tut mir die offizielle Lösung auch nicht.