BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Zitat

    Original geschrieben von robfink
    Selbst bei Textform besteht ein Zugangserfordernis der Kündigung und das ist bei SMS nicht sichergestellt.


    Dachte ich auch jahrelang.


    Wenn allerdings im Vertrag steht (in unserem Fall AGB), daß mit Textform durch e-plus per SMS zu rechnen sein soll, dann geht die Verpflichtung auf den Empfänger über, empfangsbereit zu sein. Also die technischen Möglichkeiten des Empfanges zu stellen.


    Ein "heißes Eisen" vor Gericht. Da würde ich niemals auf das Ergebnis wetten - höchstens auf die höhere Quote.


    Ich habe mich damit Stunden befaßt. Gefallen tut mir die offizielle Lösung auch nicht.

  • Seit wann sind denn so "einseitige Dinge" rechtens wie "TelCo darf per SMS etwas senden aber der Kunde hat dieses Recht nicht?


    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Da hat ein Obergericht bereits "Waffengleichheit" per Urteil hergestellt. Aktenzeichen habe ich jetzt nicht im Kopf. Aber ich hatte mal nachgesehen, weil ich mir ähnliche Gedanken zur Ungerechtigkeit machte.

  • www.verbraucherzentrale.de/vertrag-per-e-mail-kuendigen


    Man beachte:

    Zitat

    Die neue Rechtslage gilt für nach dem 30. September 2016 neu abgeschlossene Verträge.


    Wenn das gilt, dann stützt das meine Auffassung, dass es sich bei den Paketbuchungen (Optionen) um rechtlich eigenständige Verträge auf Grundlage des Prepaid-Mobilfunkvertrages handelt.


    Nach allen anderen Auslegungen wäre die Kündigung per SMS rechtsunwirksam.


    P.S.: Bin kein Jurist ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    [...]
    Nach allen anderen Auslegungen wäre die Kündigung per SMS rechtsunwirksam.


    [...]


    Sehe ich auch so,wenn auch nicht (mehr!) betroffen.
    Der nächste schreibt sonst in seine AGB:


    $Anbieter ist berechtigt dem Kunden Mitteilungen zum Vertragsverhältnis mittels Zettel und Stein in den Vorgarten zu schleudern oder ggf. bei MFH auf den Balkon oder in die Dachrinne. :D


    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    P.S.: Bin kein Jurist ;)


    Also wenn Du meinst, so billig davonzukommen, erlaube ich mir, aus dem "Leben des Brian" zu zitieren:


    "Nur der wahre Messias leugnet seine Göttlichkeit."



    Schach.


    Und matt... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Sehe ich auch so,wenn auch nicht (mehr!) betroffen.
    Der nächste schreibt sonst in seine AGB:


    $Anbieter ist berechtigt dem Kunden Mitteilungen zum Vertragsverhältnis mittels Zettel und Stein in den Vorgarten zu schleudern oder ggf. bei MFH auf den Balkon oder in die Dachrinne. :D


    -bas-


    Hallo "flensi":


    das, was Du da schriebst, zum Empfang einer Willenserklärung muß gar nicht in AGB.


    Es ist seit mindestens 1900 (Inkrafttreten des BGB) rechtlich so.


    Wenn Du Deinen Briefkasten abbaust, ich aber klingel, Du Deine Tür einen Spalt öffnest und ich ein Schreiben durchwerfe, dann gilt das als Zugang.


    Wahrscheinlich heutzutage 2. Semester Jurisprudenz.



    Egal. Laßt uns vorerst die IP+ Probleme lösen.

  • Wer mehr rausholen will, als eine Standardantwort von Sachbearbeiter XY, wird den Klageweg gehen müssen. Aber Achtung: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Kostenrisiko beim Gerichtsprozess + Internetzugang für 49 Cent pro MB ab 01.06.2017, da sich die Abschaltung des IP+ nicht verhindern lässt.

  • Wer ganz mutig ist,geht die Weg über die "Einstweilige Anordnung(manchmal auch unkorrekt als Verfügung) bezeichnet.


    Hat diese Erfolg,siehts für die Klage erstmal gut auch,erfolgt kein Erlass dann kann man(frau auch) sich die Klage ersparen und das war es dann.


    Und Moin
    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Bei mir geht seit heute die mein o2 app nicht mehr. Es kommt für Fehlermeldung: Es kann keine sicherte Verbindung zum Internet hergestellt werden. Wem geht es noch so?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!