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Zitat
Original geschrieben von Gordovan
Na, waren etwa wieder jemandem die 100 Euro im Jahr für eine Rechtsschutzversicherung zu viel und hätte sie gerade jetzt gebraucht (Anwaltskosten, Gutachten, Gerichtsgebühren übernehmen die auch, wenn du verlierst)
Und nein, ich lebe nicht von denen, jedenfalls nicht von Provisionen.
Glücklicherweise habe ich eine Rechtschutzversicherung und zu schnell ist relativ. Auf dem Navi stand 55km/h, auf dem Tacho knapp 60km/h seine Messung war 94km/h und genau das sehe ich nicht ein!
ist wohl auch verständlich, oder?
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Zitat
Original geschrieben von nokia*night*
sobald sie aber auf privatgrundstücken 'parken' benötigen sie afaik die zustimmung des eigentümers sonst haben sie dort überhaupt nichts zu suchen
nokia*night*
Hallo...,
also es war ein Beauftragter des Landkreises Peine. Hier blitzen fast nur die. Polizai nur noch ganz selten.
Naja, was heist paralel zur Straße? er hat mir gesagt, der Wagen sei eingemessen. Habe sofort nachgemessen und es ergab einen Unterschied von mehr knapp 2,5cm. Auch sagte mir der Typ, es sind 3m bis zu anderen Seite der Straße. Simmt auch nicht. Bis zur anderen Seite der Straße ist es deutlich mehr als 3m., nämlich 8m.
Der Meßwinkel hat im leben auch nicht 22° gehabt. Auf die Frage hin, was er als Fixierpunkt zum Meßwinkel genommen hat, konnte er mir keine Antwort geben.
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Hallo,
ich brauche bitte mal dringen hilfe....
Frage: darf der Messwagen in Fartrichtung gesehen auf der linken Seiten im absoluten Halteverbort seinen Wagen einmessen und Geschwindigkeitskontrollen durchführen?
Geblitzt wurde die rechte Seite trotz gegenverkehr auf der kinken wo der messwagen stand.
Ist dieses rechtens? hat jemand Urteile oder Vergleichsurteile dagegen gesehen oder kann mir quellen nennen?
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DANKE