ZitatTja, theoretisch ganz nett, aber wie soll das praktisch gehen? Was soll bitte der Netzbetreiber in Grenznähe machen? Störsender? Alle Roamingkosten auf deutschem Boden in ausländische Netze übernehmen?
Aber HALLO!!!, wenn die Vorgaben der Bundesregierung (die JUDIKATIVE), die Gesetzgebung nicht in dem Maße umgesetzt werden wie diese vorgegeben werden, warum muß denn dann der Endverbraucher in die Pflicht genommen werden und diese Rechnung bezahlen, worauf gründet dann dieser Anspruch?
Unternehmen A hat die Auflage, um genau solche Streitfälle nicht aufkommen zu lassen, !flächendeckend! die Versorgung des Endkunden zu gewährleisten. Regierung A erläßt dafür ein Gesetz um dies Sicherzustellen. Die Maßnahem zur Umsetzung des Gesetzgebung liegen einzig und allein beim Unternehmen und nicht beim Endverbraucher.
Da aber Unternehmen A die Kosten scheut wird, in Grenznähe genauso verfahren wie im Rest des Landes und, ein großer Sende- und Empfangsmast installiert anstatt mehrere kleine, dem Grenzverlauf angepaßt wären und somit ein überlappen nicht möglich wäre.
ZitatDarf ich mich in ein nicht UMTS-versorgtes Gebiet in Grenznähe setzen und fröhlich im UMTS-Netz eines Nachbarlandes surfen und das Ganz auf Kosten des inländischen Netzbetreibers? Wohl kaum.
Endverbaucher gibt an im heimischen Netz eingeloggt gewesen zu sein. Also kann sich die oben genannte Konstellation gar nicht ergeben, wo kein Netz des Betreibers da kein Einloggen (?Logik?)
ZitatAuch wenn das hier unbeabsichtigt passiert ist, mit seraphims Begründung könnte ich das dann ja auch vorsätzlich machen. Das Gerichtsurteil in dem Fall möchte ich sehen: "Der Kunde hat Deutschland nicht verlassen, also muss BASE die Kosten übernehmen, die dem ausländischen Netzbetreiber entstanden sind." Wer's glaubt ...
Vorsätzlich funktioniert es nicht, und JA Unternehmen A muß die Kosten übernehmen, da es nicht ein Fehlverhalten des Kunden ist, sondern eine technische Schwäche des Anbieters.