hallo..
meine Freundin hat ein Problem mit ihrer Hausverwaltung ihrere alten Wohnung, die sie zum 30.06.2002 verläßt:
- zunächst hieß es, sie solle sich um einen Nachmieter kümmern. Sie schaltete mehrere Anzeigen und es kamen auch einige Interessenten.
- einer davon unterschrieb auch den Mietvertrag.
Problem:
sie hat eine Einbauküche in der Wohnung, die sie von ihrer Vormieterin übernommen hatte (für ca. 250 Euro). Der Nachmieter meinte zu ihr (mündlich), dass er die Küche übernehmen würde.
Leider hat sie keine Telefonnummer von ihm, weil dann nur noch alles über die Hausverwaltung ging und die meinten zu ihr, dass sie ihr die Telefonnummer von ihm nicht herausgeben können (Problem 1 ), dass er sowieso gerade im Ausland sei und gemeint habe, er wolle die Wohnung leer übernehmen (= 2. Problem ).
Frage:
was zählt da mehr bzw. was kann sie machen?
Kann sie darauf bestehen, dass der Nachmieter ihr gegenüber meinte, er wolle die Wohnung mit der Küche und dass de Hausverwaltung ihr die Nummer herausgeben muss? Ist ja schließlich keine ärztliche Schweigepflicht o.ä.
Und gilt die mündliche Zusage vom Nachmieter, er wolle die Küche übernehmen?
(ist auch ein persönliches Problem von mir, weil ratet mal, wer den ganzen Sch.. abbauen darf...)
Danke schonmal für eure Antworten!
cu, Steffen