Beiträge von Eisy

    Um die Funktion "nur diese SIM" nutzen zu können, hast Du einen Telefoncode vergeben müssen. Anders geht es imho bei Siemensgeräten gar nicht. Falls Du Dich an diesen Code nicht mehr erinnern kannst, wirst Du bei Siemens wohl um einen Freischaltcode für 29 € bitten müssen.

    Bei haiko_fries wird es imho schon an der beruflichen Veranlassung für den "zweiten" Haushalt scheitern. Wer täglich zu seinen Eltern nach Hause fährt, wird die eigene Wohnung nicht als doppelten Haushalt angerechnet bekommen. Damit fallen dann nur die üblichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. Allerdings könnte man hier evtl. Dienstreisen unterstellen, je nachdem, wo der Haupt-Ausbildungsort liegt.

    Die Megazone bekommst Du auf jeden Fall auch als online-Kunde, wenn Du bei Vertragsabschluß/Tarifwechsel/Homezonewechsel diese "Idealadresse" angibst. Du mußt ja die home-Adresse eintragen, für die das Häuschen auf Deinem Handy erscheinen soll. o2 macht da keinen Unterschied zwischen online- und offline-Kunden.
    Normale Städte kriegen eine homezone, besondere Städte eine Megazone :D .
    Habe es selbst diesen Herbst probiert.

    booner: Deine Fragen werden schon im ersten Thread beantwortet. Nicht-GWG's werden nicht pauschal auf drei Jahre abgeschrieben, es gibt für die meisten Wirtschaftsgüter genaue Tabellen. Imho sind es für Büromöbel deutlich mehr. PC, Drucker und Monitor müssen z.B. auch zusammen abgeschrieben werden, wenn sie zusammen erworben wurden, da zählt die Grenze von 475€ nicht einzeln.


    Die VL wären eine Möglichkeit, den Bruttolohn zu drücken, Anspruch darauf hat man nur, wenn sie auch angelegt werden. Deshalb bekommt man diesen Betrag auch nicht direkt ausgezahlt...

    Was ist denn von dem Angebot zu halten, bei einer Einzugsermächtigung weitere 2 Hefte gratis zu erhalten :D ?
    Davon steht zumindest etwas in meiner Rechnung für das SFT-Kurzabo.
    Und soweit ich das letztens gelesen hatte, kostet das Jahresabo der SFT auch nur um die 23, irgendwas €. Damit wäre der Preis für das ganze nächste Jahr nur 1,99 pro Heft.

    Da sie in dieser Zeit weder eine Ausbildung macht, noch sich in einem kurzen Zeitraum zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (imho max. 4 Monate) befindet, noch arbeitslos (gemeldet) ist, definitiv nein (EStG § 63 i.V.m. § 32 Abs. 4). Solange ihre Eltern das Kindergeld legal beziehen möchten, gibt es für Deine Freundin keinen Weg an solches zu gelangen.

    Re: Re: Student: Lohnsteuerjahresausgleich - Fragen dazu


    Zitat

    Original geschrieben von Benny0583
    Wann kann ich nun den Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2004 angehen?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ab dem 01.01.2005


    Auf die Erstattung wirst Du aber wahrscheinlich dann noch ein paar Wochen warten müssen. Erfahrungsgemäß laufen in den Finanzämtern die Programme für das zurückliegende Jahr nicht schon Anfang Januar sondern meist ab Mitte Februar/März.

    Zitat

    Original geschrieben von Winnetou
    Wenn man sich jetzt angenommen nur ein C65 kauft. Muss man dann noch was einstellen, wie WAP o.ä.?
    Wenn ja, woher bekomme ich die Infos die ich dann eintragen muss und ist das schwer zu konfigurieren?


    Normalerweise sollten bei freien Geräten für den deutschen Markt die Einstellungen für alle 4 Netzbetreiber bereits im Gerät enthalten sein, so daß Du nur die passenden aktivieren mußt.