Also bisher kamen die Treuebonuspunkte automatisch auf mein Konto. Soll ich die in Zukunft extra abholen :confused: ?
Beiträge von Eisy
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Eben entdeckt, in der Bonuswelt gibt es eine neue Kategorie: Aktionspunkte.
Wenn ich darauf klicke, erhalte ich allerdings nur die MeldungZitatLeider steht für Sie derzeit kein Treuebonus für Ihre Mobilfunknummer (01xx) xxxxxxx bereit.
Weiß jemand, was o2 damit vorhat? Der Treuebonus wird doch automatisch nach jedem Jahr Zugehörigkeit zur Bonuswelt vergeben, wofür da eine extra Kategorie? -
Zitat
Original geschrieben von Martyn
Wenn du nichts hast was du absetzen willst oder kannst, dann kann man die Einkommensteuererklärung in der Regel auch selber ausfüllen, und du kannst das sicher...
Mein Reden. Wer in drei Jahren fast 5000 Beiträge schreibt und dort Buchstaben und ganze Worte an die richtigen Stellen setzt, der kriegt das auch bei einer simplen Steuererklärung hin .
Du brauchst nur einen Mantelbogen mit Deinen persönlichen Daten auf Seite 1, den Kreuzen für die Anlage(n) auf Seite 2 und den Versicherungsbeiträgen auf Seite 3. Dazu die Anlage N für die Daten von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Eventuell eine Anlage Kap, falls Du irgendwo Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) gezahlt hast, eine Anlage VL (für Vermögenswirksame Leistungen) soweit vorhanden. Eigentlich erklärt sich alles von selbst, bei ElsterFormular sieht alles so aus wie auf den Papiererklärungen. Außerdem prüft das Programm auch, ob Deine Angaben plausibel sind (also wie F7 bei Office ), bevor Du was absenden kannst. -
Damit kann das Finanzamt aber nicht viel anfangen .
Die übertragenen Daten werden mit Deinen Angaben verglichen, wenn Du eine Erklärung abgibst.
Mit Deiner obigen Beschreibung schenkst Du einem Steuerberater Geld! Schau Dir ElsterFormular oder irgendeine Steuerberatungssoftware an und entscheide danach, ob Du wirklich Geld für einen Steuerberater ausgeben mußt.
Ist es Deine erste Steuererklärung? -
Die Preise für die aktuellsten Telefone sind bei o2 bekanntermaßen im onlineShop nicht die günstigsten. Dafür bekommt man bei einer Vertragsverlängerung (solange die Karte nicht nur in der Schublade lag) meist die Preise, die man auch bei Neuverträgen hätte (manchmal mit besonderen Paketen...).
Wieso kommt hier bei einem Select-Vertrag überhaupt die Frage nach einem Mindestumsatz auf?
Ich habe bei meiner Vertragsverlängerung nix negatives erlebt. Ging zügig und problemlos. -
Danke für den Link, dort hab ich schon lange nicht mehr reingeschaut. Übrigens gibt es bei maisfeld.de unter Tips und Tricks auch einen Tip, wie man die Sendebestätigung dauerhaft einschaltet .
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Sicher sollte er das. Aber "wie neu" ist eben eine subjektive Beschreibung. Dazu gibt es hier ja mehr als genug Probleme mit Mobiltelefonen, die auch im TOP-Zustand gewesen sein sollen...
Ebay denkt zuerst an sich selbst, bevor Du zum Käuferschutzprogramm kommst, hast Du schon eine Menge Streß und Ärger hinter Dir. Wenn sich das vermeiden läßt... -
Zitat
Original geschrieben von Sebastian
Dank der ELSTER-Software...
Der große Irrtum: ELSTER ist ein Softwaremodul zur elektronischen Übertragung von Daten an die Steuerverwaltung (z.B. Steuererklärungen, Voranmeldungen), das von den meisten Softwareherstellern in deren Software verwendet wird. Gemeint ist meist ElsterFormular, die von der Steuerverwaltung erstellte Software, die natürlich auch das ELSTER-Modul enthält. -
Re: Re: Lohnsteuer 2004 - Erklärung nötig?
ZitatOriginal geschrieben von rb68
Die Kosten für die Software sind übrigens auch absetzbar ;).
Aber erst in dem Jahr, in dem sie erworben wurde , d.h. wer jetzt für 2004 Software kauft, kann sie erst in der Erklärung für 2005 ansetzen.
Und in AdministratorDr's Fall wird wohl kaum kostenpflichtige Software nötig sein, da tuts auch mein Link oben.
In einer der letzten c't's war ein Programm als kostenlose Vollversion... (Edit: Heft 4/2005 M@XTAX Starter 10.0 - doch schon ein Weilchen her). -
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist man verpflichtet, wenn man neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit z.B. noch hohe Kapitaleinkünfte, Vermietung oder Gewerbe hat. Außerdem bei Lohnersatzleistungen über 800€ im Kalenderjahr oder der Steuerklasse III (Aufzählung nicht abschließend!).