ZitatOriginal geschrieben von 0171
Wobei die Frage ist, ob sich ein Kunde bei "Spätzahlung" schon bereits ohne Mahnung in Verzug befindet, jedenfalls was die variablen Kosten angeht. Ist das irgendwo in den windigen VFD2-AGB abweichend von § 286 BGB definiert? Na ja, können sich unsere Jura-Studenten drum kümmern
Nur weil man irgendwelche AGB unterschreibt, heißt das übrigens noch lange nicht, daß sie (komplett) gültig sind.
Der Verzug hat nix mit einer Mahnung zu tun.Keine Unternehmen ist verpflichtet nach der rechtssprechung zu mahnen.Anbieter wie D2 zB können ohne Mahnung die Karte deaktivieren.