Das ist schwer zu sagen. Dazu müsste ja erstmal jemand klagen. Die Verbraucherzentrale NRW schon mal nicht, evtl. die VZ Baden-Württemberg. Normale Kunden werden sich wahrscheinlich zweimal überlegen, ob sie wegen relativ geringer Streitwerte vor Gericht ziehen. Lohnt sich der Aufwand, selbst wenn es um 100 EUR geht? Oder lieber die Faust in der Tasche ballen und zu den exorbitanten Tarifen das Guthaben abtelefonieren?
Zu den Planungen von T-Mobile gibt es eine hoffnungsvolle, aber schon etwas ältere Meldung.
ZitatWenn alle Fragen geklärt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet worden seien, könnten T-Mobile-Kunden nach Ablauf ihrer Karte das restliche Guthaben auf eine andere Karte übertragen lassen und abtelefonieren oder sich auf Wunsch auszahlen lassen.
Damit reagiert T-Mobile-Chef René Obermann auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München, das Ende Juni gegen den Konkurrenten o2 erging.