Beiträge von emjay500

    Das ist schwer zu sagen. Dazu müsste ja erstmal jemand klagen. Die Verbraucherzentrale NRW schon mal nicht, evtl. die VZ Baden-Württemberg. Normale Kunden werden sich wahrscheinlich zweimal überlegen, ob sie wegen relativ geringer Streitwerte vor Gericht ziehen. Lohnt sich der Aufwand, selbst wenn es um 100 EUR geht? Oder lieber die Faust in der Tasche ballen und zu den exorbitanten Tarifen das Guthaben abtelefonieren?


    Zu den Planungen von T-Mobile gibt es eine hoffnungsvolle, aber schon etwas ältere Meldung.

    Zitat

    Wenn alle Fragen geklärt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet worden seien, könnten T-Mobile-Kunden nach Ablauf ihrer Karte das restliche Guthaben auf eine andere Karte übertragen lassen und abtelefonieren oder sich auf Wunsch auszahlen lassen.


    Damit reagiert T-Mobile-Chef René Obermann auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München, das Ende Juni gegen den Konkurrenten o2 erging.


    Quelle: http://www.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22550.html

    Ich schätze, die werden überflutet mit Anfragen, seit die Verbraucherzentralen den Musterbrief online gestellt haben und in der Presse über die beiden Urteile berichtet wird. (Streng genommen hat T-Mobile natürlich Recht. Die Urteile beziehen sich konkret auf O2 und Vodafone.)


    Bei mir sind die Damen auf Tauchstation gegangen, nachdem ich noch einmal explizit auf das Urteil des OLG Köln hingewiesen hatte. Haben die das nun an ihren Vorgesetzten eskaliert oder will man das aussitzen? Werde demnächst wohl noch mal eine Erinnerung hinsenden müssen.


    Die große Frage, die sich mir stellt (sofern T-Mobile nicht von selber einlenkt): Sollte ich das Guthaben im Januar 2007 verfallen lassen oder ist auch schon der drohende Verfall Grund für eine Klage? (Bin rechtsschutzversichert, aber da muss ja immer erst ein Vorfall eintreten.)


    Die Verbraucherzentrale NRW hat mir heute übrigens geantwortet, sie beabsichtige keine Klage einzureichen, weil man von einer freiwilligen Aktion seitens T-Mobile ausgehe.

    Muss mich bis zum 02.10.2006 entschieden haben, ob ich bei E-Plus bleibe und wenn ja, welches Mobiltelefon ich bei der Vertragsverlängerung nehme.


    Ich habe zurzeit noch ein S45i, welches jeden Tag "künstlich beatmet" werden muss. Von Gewicht und Größe sollte der Nachfolger nicht wesentlich davon abweichen. Goodies wie Kamera, MP3-Spieler oder Radio benötige ich nicht.


    Wichtig sind mir neben Größe und Gewicht die Bedienbarkeit (Größe und Anordnung der Tasten), die Ablesbarkeit des Displays (Schriftgröße, Kontrast, Entspiegelung), die Akkulaufzeit sowie natürlich die leider nicht mehr selbstverständlichen Grund-Tugenden Empfang und Sprachqualität. Ich denke man könnte das als Profil "Business" zusammenfassen (wenngleich ich das Telefon rein privat kaufe und nutze).


    Ich habe mittlerweile alle drei Kandidaten schon live ausprobieren können. Hier mal meine Gedanken. Vielleicht hat der eine oder andere noch eine Idee und kann mir den richtigen "Stupser" geben.


    Nokia E50
    + ohne Kamera erhältlich
    + Betriebssystem ermöglicht hohe Flexibilität (z. B. zur Installation eines GPS-Trackloggers)
    + wertiges Äußeres
    + akzeptabler SAR-Wert
    - schlecht abgesetzte Tasten
    - Profile-Knopf schwergängig
    - winzige Schrift
    - selbst eine automatische Tastensperre muss nachgerüstet werden
    - noch keine Testberichte erhältlich


    SE K610i
    + klein und leicht
    + wertiges Äußeres
    + gutes Navi-Kreuz
    + ordentliches Display
    - SAR-Wert im reinen GSM-Betrieb unbekannt (mit UMTS gigantisch)


    SE W810i
    + Testsieger Stiftung Warentest
    + akzeptabler SAR-Wert
    + vielseitig (ist zwar keine Anforderung, aber warum künstlich außer Acht lassen?)
    + großzügige Speicherkarte mitgeliefert (GPS-Tracks dürften aber kaum Platz beanspruchen)
    + höchster Subventions-Gegenwert (?)
    - Softkeys, Navi-Kreuz etwas teigiger/unpraktischer als beim K610i
    - Telefon wirkt ein wenig billig; oft recht "verschmiert"

    Mag sein. Ich kenne handy-sascha jetzt nicht, sondern habe mich bisher immer an handys-mobile orientiert, und da gab es bei keiner Vertragsverlängerung noch eine Auszahlung (nur bei Neuverträgen) und zudem wäre Porto angefallen.

    *schubs*


    Ich habe gerade einen Anruf der Win-back-Abteilung von E-Plus erhalten. Der Mann war sehr freundlich und wirkte sehr souverän. Also kein gestern angelernter Aushilfs-Agent, der seine Optionen bloß vom Rechner ablesen kann.


    Er hat mir entweder einen 12-Monats-Vertrag T&M 100 Web für 18,50 EUR angeboten, dafür aber natürlich ohne Telefon, oder die Verlängerung um die üblichen 24 Monate mit Telefon, allerdings zu etwas besseren Konditionen als für die "Normalos".


    Läuft bei einem ohnehin schon günstigen Gerät wie z. B. dem SE K610i auf 0 EUR Gerätepreis plus eine Auszahlung in Form einer monatlichen Gutschrift in Gesamthöhe von 40 EUR hinaus.


    Tja, jetzt haben die mich ernsthaft ins Wanken gebracht. Immerhin hat bisher ja alles gut geklappt bei E-Plus, Rechnungstellung, Webmailer, never change a running system etc.


    Habe mir erstmal 'ne Auszeit erbeten und werde am 02.10.2006 erneut angerufen. Toll, da muss ich nicht mal die horrenden Hotline-Gebühren bezahlen.


    Ich hoffe jetzt bloß, dass sich meine Meinung endlich mal substanziell in die eine oder andere Richtung bewegt. ;)

    So, die Kündigungsbestätigung von E-Plus ist eingegangen. Man will mich aber "in Kürze mit einem besonderen Angebot überzeugen" und als Kunden behalten.


    Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass ich "nur" 30 EUR bekomme. Dann kann ich mir wohl abschminken, dass ich weiter im Bonus-Tarif (wg. damaliger Umstellung auf Web-Tarif) von 20 EUR für 100 Minuten laufen werde.

    So passt's ... ;)


    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…_63_00urteil20001201.html


    NACHTRAG 13.09.2006


    T-Mobile hat die dritte Sachbearbeiterin ins Rennen geschickt und antwortet mir erneut mit dem Textbaustein, in dem auf die AGB Punkt 7.3 verwiesen wird und warum die aktuellen Urteile keine Relevanz für T-Mobile hätten.


    Ich habe jetzt mal das Urteil vom OLG Köln hingeschickt und darauf hingewiesen, dass ich die komplette Korrespondenz notfalls vor Gericht einreichen werde. Nur damit die Leute nicht meinen, sie könnten mich mit dem Wiederholen von Textbausteinen mürbe machen.


    Hat jemand schon Infos, ob und wenn ja welche Verbraucherzentrale eine Klage gegen T-Mobile vorbereitet?


    NACHTRAG 17.09.2006


    Der Kundenservice zwingt mich mit seiner stumpfen Verwendung von Textbausteinen (frecherweise unter Verwendung des Passus "an der Tatsache hat sich leider nichts geändert"), explizit nach Geltung des Urteils vom OLG Köln bei T-Mobile nachzufragen. Das war am Donnerstagabend. Das scheint die Damen so zu beschäftigen, dass diesmal nicht wie üblich am nächsten Tag eine Antwort kam. Ich will nicht hoffen, dass man sich jetzt aufs Ignorieren verständigt hat. Vielleicht eskalieren die das mal an jemanden, der auch eine Aussage treffen kann.


    Vom Bundesverband Verbraucherzentrale bekam ich den Hinweis, dass ich mich bitte an meine regionale Verbraucherzentrale wenden solle. Angeblich habe die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits eine Klage gegen T-Mobile eingereicht.

    Ich habe nochmals an den Kundenservice per E-Mail geschrieben. Mal gucken, ob ich auf diesem Weg eine verbindliche und vor Gericht verwertbare Aussage erhalte. Ansonsten würde ich es noch mal per Briefpost mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale versuchen.