Wenn Du aktuell 20 Bewertungspunkte hast, ist die Bewertung nach eBay Richtlinien ok (keine Beleidigung, keine Webseite angegeben usw.)
Was allerdings noch nicht bedeutet, das ein Richter diese Bewertung ggf. als geschäftsschädigend ansehen könnte. Dieses Problem hat man bei einem Gericht immer (Recht haben und Recht bekommen sind 2 Sachen).
Der super Verkäufer hat auch schon negativ zurück bewertet. Falls er das nicht vor Gericht bringen will, lass die negative Bewertung einfach stehen, ein "normaler" Ebayer versteht dies.
Falls doch, klein bei geben, die gelöschen Kommentrare sprechen für sich, halt nicht auf den ersten Blick. Wobei die höhe der Zurückgenommenen Bewertungen fast mehr abschreckt als negative. Oder einen guten Anwalt suchen.
7Ronin
Gerade mit roten Sternchen bei 1007 pos und 7 neg. Bewertungen. (1 zurückgenommen).
Ich würde bei Dir kaufen auch wenn Du eine neg. Bewertung hast wegen agresivem verkäufer.