Beiträge von livetime

    Hi Leute,


    danke für Eure Reaktionen auf den "Test-Brief". Nein, ich hab ihn nicht abgeschickt, daher auch keine Reaktion. Und ich bin auch kein Fachmann (RA o.ä.).


    Ich wollte einfach die bisherigen Diskussionen/Argumente die ich in den Foren zu dem Theam gefunden habe zusammentragen, um diese als Argumentationsgrundlage für evtl. Schreiben zu liefern. Ich hoffe ich habe die Grundthesen richtig wiedergegeben.
    Die bemängelten Formulierungen meinerseits sind wirklich lächerlich (vielleicht sollte man sich sein Geschreibse nochmal durchlesen, bevor man es veröffentlicht ;) ). Also sachlich formulieren. Man schreibt an eine Fa. (die Geld von einem will) und nicht einer Privatperson.


    Der Rat des Richters, sich ertmal nicht zu melden, ist eine gute Alternative, denn schliesslich kam das Schreiben nicht per Einschreiben und der Absender muss die "Empfängnis" beweisen.


    Also, nochmals Dank für das Feedback und allen Betroffenen viel Glück!


    Livetime


    P.S.: Der Artikel von teltarif (oben erwähnt) ist sehr aufschlussreich.

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit Erstaunen habe ich Ihre Aufforderung zur Rückzahlung der 200€ Einmalzahlung durch Sie, im Rahmen Ihrer Vermittlung meines Abschlusses eines Mobilfunkvertrages mit dem Netzbetreiber Quam, zur Kenntnis genommen.


    Ihr Rückzahlungsanspruch ist ohne Grundlage. Folgende Punkte belegen das:


    1. Zum § 812 I, 1 BGB: Ich habe durch „(...) die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten (...) etwas erlangt (...)“, allerdings mit rechtlichem Grund (siehe v.a. Bestellschein: „Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung.“).
    (§ 812 I, 2) Dieser „rechtliche Grund“ ist nicht „später weggefallen“. Antrag wurde von Quam akzeptiert und Mobilfunkkarten aktiviert (anbei Ihre eMail vom 12.07.02). Der „bezweckte Erfolg“ der Leistung, Ihre Beauftragung mit der Vermittlung eines Abschlusses eines Mobilfunkvertrags mit Quam, ist m. E. eingetreten.


    2. Bestellschein weiter unten: „Wird der Mobilfunkantrag z.B. aufgrund bewusst falscher Angaben vom Service Provider storniert, erlischt ihr Anspruch auf die Erstattung der monatlichen Grundgebühr, bzw. auf die Einmalzahlung. Evtl. bereits ausgezahlte Beträge werden Sie nach Aufforderung unverzüg-lich zurücksenden. Dieser Regelung stimmen Sie ausdrücklich zu.“ Der Service Provider hat den Antrag nicht storniert, sondern akzeptiert und die Mobilfunkkarten freigeschaltet (Ihre eMail vom 12.07.02).


    3. Mein Vertrag mit Quam (nicht mit Ihnen) besteht weiterhin. Es ist bei mir lediglich ein Schreiben von Quam eingegangen, dass Quam den Netzbetrieb einstellt (Schreiben anbei). Das beinhaltete keine Kündigung/Stornierung meines Vertrages, lediglich den Hinweis, dass ich mein „Quam-Handy“ (nicht von faircom) behalten könne. Ich habe auch mein, sicherlich bestehendes, Sonderkündigungsrecht ggü. Quam nicht wahrge-nommen. Das Quam seitdem keine Grundgebühren mehr erhebt und keinen Netzbe-trieb anbietet, betrifft lediglich mein Vertragsverhältnis mit Quam.


    4. Sie unterscheiden auf dem Bestellschein die „Erstattung der monatlichen Grundge-bühr“ und die „Einmalzahlung“. Auch hat diese eine unterschiedliche Höhe (wenn man die Summe der „Erstattung der monatlichen Grundgebühr“ der „Einmalzahlung“ gegenüberstellt). Somit ist die pauschale „Einmalzahlung“ eine Alternative zur zweckgebundenen „Erstattung der monatlichen Grundgebühr“ (vgl. Formulierungen im beiliegenden Ausdruck Ihres damaligen Angebotes). Dass die „Einmalzahlung“ ei-ne „pauschalierte Summe der Vorab-Grundgebührenerstattung darstellte“ (Ihr Schrei-ben vom 17.03.2003) ist allein Ihre Interpretation des Betrags.


    5. Es gilt in jedem Fall das Verursacherprinzip. D.h. wenn Ihnen durch die Einstellung des Netzbetriebs von Quam irgendwelcher Schaden entstanden sein sollte, dann wen-den Sie sich an Quam und behelligen Sie nicht die Kunden.


    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt weise ich aus o.g. Gründen Ihren Rückzahlungsan-spruch zurück.


    Ich nehme schon jetzt Stellung zu den Entgegnungen die von mir kontaktierte ebenfalls be-troffene Kunden von Ihnen auf deren Entgegnungen erhalten haben sollen:


    „Es ist nicht Ziel des Vertrages, dass der Kunde an dem Geschäft verdient."
    Deshalb hat auch wohl keiner den Vertrag abgeschlossen, denn da gab es über die 24 Monate nichts zu „verdienen“. Ich konnte also gar nicht beabsichtigen daran zu verdienen. Das es durch Umstände zu diesem Zeitpunkt so aussieht „als ob“, habe ich nicht zu verantworten. Wenden Sie sich an Quam.


    „Eine Stornierung der Verträge durch Quam liegt per Kündigung zum 15.11. zweifelsfrei vor.“
    Das glauben Sie doch nicht im Ernst, oder? Es gibt keine Kündigung. Außerdem steht in Ih-rem Bestellschein „Stornierung der Anträge“. Sollte also Quam den Vertrag gekündigt haben (was sie nicht taten) , ist das hierfür unerheblich. Ob Sie mit Antrag eigentlich doch Vertrag gemeint haben könnten ist unerheblich. Antrag ist was anderes als ein Vertrag. Und es gilt was geschrieben steht. Dafür haben Sie ja eine Rechtsabteilung.


    Die Unterlagen liegen meinem Anwalt vor. Sollte eine weitere Entgegnung meinerseits erfor-derlich sein, werde ich das den Profi machen lassen. Den Ärger möchte ich mir und die Kos-ten möchte ich Ihnen gerne ersparen.

    Hi,


    werde Auszüge aus dem entsprechenden Schrieb hier posten. Leider hatte keiner die AGB (falls es die von faircom je gab, denn es wird immer auf die AGB des jew. Providers verwiesen). Wir müssen uns also an die Formulierungen auf dem Bestellschein halten.


    Es ist unglaublich. Da beim Quam wohl nichts mehr zu kriegen ist, versuchen die nun die Kunden zu belangen. Das das jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt wird spätestens durch den Verweis auf den allgemeinen §812 deutlich. Es wird nicht auf konkrete Formulierungen der Schriftstücke verwiesen. Da freut sich jeder Wirtschaftswissenschaftler im Grundstudium... Dieser Versuch einer Kriminalisierung der Kunden als berechnende Bereicherer ist schon ein starkes Stück.


    Herr Hallatsch (angeb. Rechtsabteilung) hat den, , § 812 zugegebenerweise sehr kreativ ausgewählt. Aber seine Kreativität kann er ja als vermeintlicher Vetriebsleiter der teletrade.de nutzen. (Ich hoffe die Seite ist kein fake).


    Also, im nächsten Beitrag findet ihr den Schriebauszug. Bitte prüft die Formulierungen und Argumentationen.


    Gruss
    livetime

    Schrieb an faircom


    Hi,


    habe das gleiche "fair"com Problem. Hat jemand die damaligen AGB von "fair"com (nicht die von quam) noch als pdf oder so und kann hier nen link posten oder mir die als mail schicken?


    Habe schon einen Schrieb an "fair"com aufgesetzt, in dem ich die Erkenntnisse aus diesem Forum einfliessen lasse. Ich würde gerne noch die AGB von damals einsehen. Dann würde ich den Text hier posten, als Anregung für alle Betroffene.


    Gruss
    Livetime