Ja, leider scheint dies zu einem Kavaliersdelikt zu avancieren. Immer mehr Händler holen sich aus Neugier das neueste Gerät, benutzen es selbst zwei, drei Wochen und verkaufen es dann als Neuware.
Andere wiederum kaufen ein gebrauchtes Mobiltelefon auf (wofür es schon einmal einen Kaufbelge gab), setzen eine neue Oberschale drauf und verkaufen es auch als Neugerät.
Ob das nun ein grosser Schaden ist (statt unbenutzes Neugerät ein zwei Jahre altes in neunem Gewand) oder ob es nur "ein Testlauf" war, in beiden Fällen wird etwas zum verkauft, was nicht den vereinbarten entspricht. Sowas nennt der Gesetzgeber "arglistige Täuschung".
Sicher lässt sich das bei dem zweiwöchigen Testlauf noch per Minderung zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluss bringen, aber wenn z.B. ein Händler ein Nokia 8850 im Dezember 2002 für 200 euro (inkl. Vertrag) verkauft (mit neuen Gehäuse), jedoch das Gerät schon im April 2000 das erste Mal im Service war, ist wohl nicht mehr von einer "Testphase" zu reden.
Auch scheinen aufgrund der geringer werdenden Margen einige Händler zu Geräten zu greifen, die wohl "vom Laster gefallen sind".
Ich weiss, das ich hier einige Schreckensszenarien aufgezeigt habe.
Diese sind aber in den letzen zwölf Monaten alle passiert, sollten jedoch nicht pauschal gelten. Viele Händler haben einen (zu recht!) guten Ruf und würden diesen nicht durch solche Machenschaften riskieren. Ich hoffe, das ich hier zumindest die Händler, die mit dem Gedanken spielen, hier "mitzumischen", durch meinen Beitrag davon abhalten konnte.
Andi:
Wäre ich an deiner Stelle, würde ich den Verkäufer einfach davon informieren, das du das Geschäft rückgängig machst. Schicke ihm das Gerät wieder zu und verlange das Geld zurück.
Ich denke, wenn er sich so windet wg der Rechnung, hat er ein Problem, diese erstellen zu lassen und versucht, das nun auszusitzen.
Deshalb wird ihm die Rückgängigmachung des Kaufvertrages zumindest das Problem vom Tisch räumen ;).
Hoffe, geholfen zu haben
Bakaroo