Beiträge von bakaroo

    Zitat

    Habe letztens einen DVD-Recorder von Sony gesehen (ohne Festplatte), der beide Formate unterstützt....


    Aus eigener Erfahrung (und Hörensagen anderer) ist der Sony - [+-]- Brenner sowohl in 43cm- als auch in 5 1/4 Zoll- Bauform nicht gerade als problemlos zu bezeichnen. :mad:
    Als Ersatz für einen VHS-Rekorder würde ich momentan noch keinen DVD-Brenner wählen. Zum einen kannst du stehts nur DVD-5 -Medien brennen (eine übliche Spielfilm-DVD ist eine zweilagige DVD-9) zum anderen ist das korrekte Authoring einer DVD auch nicht gerade trivial. Zudem basteln Sony, Panasonic und wohl auch JVC an einer blue-Ray-Disk (also einem Medium im Bereich von 15-30 GB) für den HDTV-Markt- Es wird ja auch mal Zeit, das wir das alte analoge 50-jährige PAL in Rente schicken :D
    In deiner Situation würde ich mich nach einen neuen Digi-Receiver mit eingebauter HDD greifen. Meines Wissens soll es Modelle geben, bei denen du auf der Festplatte auch externe Quellen aufzeichnen kannst( quasi ein VCR mit extra Eingang). Die Festplatte ist PC-Lesetauglich, somit kannst du dann ggf. die Dateien auf CDs etc legen.
    Zum Vergleich: die Bildqualität einer Video-CD entspricht etwa dem bekannten VHS, das der "Super Video-CD" etwa dem SVHS. eine DVD hat demgegenüber noch einmal eine bessere Horizontalauflösung.


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Es gibt viele Ursachen für einen Displaybruch. Sturz, Schlag, punktueller Druck auf das Gehäuse, ja sogar der Transport im Reisegepäck während eines Fluges (also nicht im luftdruckgeregelten Passagierraum) hat schon Commis, und Notebooks das Display gekostet. Sicher ist: ein Selbstumbau am Küchentisch ohne Abgleich der CFL-Sromversorgung kann die Stromversorgung des gesamten Gerätes zerschiessen. (also des CCONTs auf der CMT-Platine- dem eigentlichen Mobiltelefon) Wenn das kaputt geht, wird es erst richtig teuer (ein austausch der CMT-Platine entspicht etwa technisch dem Austausch der GSM-Platine z.B. beim Nokia8310 - Stichwort IMEI).Das ist also etwas für Leute, die nichts mehr zu verlieren haben!
    Der beste Weg führt dich also ins NSC. dort wird dein Gerät auch gleich auf andere Mängel geprüft, evtl ein Softwareupdate gemacht, gereinigt etc.
    Das kostet zwar Geld, ist aber gut angelegt.
    Garantie besteht auf dieses Gerät 12 Monate. Ein NSC kann dir aber anhand deines Gerätes genauer erklären, warum es kein Garantiefall sei. (Ich halte es zumindest für recht unwahrscheinlich).


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Also die Argumentation mit den "Kindern auf der Autobahn" ist ja wohl mehr als fraglich. Gesetzt den Fall, es spielt ein 6-jähriges Kind verbotenerweise auf der Autobahn. die Autobahn sei an dieser Stelle auf 120 km/h begrenzt.
    Es ist dann egal, ob du mit 160 km/h, 130 km/h odr nur 90 km/h fährst - das Kind erwischt du trotzdem tötlich. Und da nützt es nichts, vor dem Richter zu treten und zu sagen: "Ja, ich weiss, mit 160 km/h war ich viel zu schnell", "Nun Herr Richter, auf die 10 km/h hab ich nciht so geachtet" Bzw. "Aber Herr Richter, ich bin doch nur 90 km/h gefahren". In allen drei fällen dürftest du wg fahrlässiger Tötung zunächst vor den Richter treten. Und dieser endscheidet nicht danach, ob du zu schnell warst, sondern, ob der Unfall vermeidbar war. (Bitte den Unterschied beachten!). Wir lassen mal in dieser Betrachtung die Aufsichtspflicht der Eltern aussen vor. Und auch die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kind auf der Autobahn spielt. (Wie oft ist jmd sowas passiert gegenüber den Fahrten wo sowas nicht passierte?)
    Von einem Kfz geht nun mal ein gewisses Betriebsrisiko aus. Deshalb hat der Gesetzgeber auch eine HAFTpflichtversicherung vorgesehen. Ein Autofahrer, der meint, er sei absolut kein Risiko (im mathematischen Sinn) sollte imho noch mal zu einem Lehrgang.
    Ein Jeder sollte alt genug sein, sein Handeln einzuschätzen. Was ein jeder als zu schnell empfindet, ist ja ein Produkt seiner eigenen Moralvorstellungen (die man ja bekanntlich niemanden anderen aufzwingen kann). Der Gesetzgeber hat aber eine eindeutige Grenze gezogen, was "zu weit" geht.
    Jeder, der diese Grenze übertritt, kann also vom Gesetzgeber gemaßregelt werden (und nur von ihm, nicht von oberlehrerhaft agierenden anderen Autofahrern!).
    Allerdings wird nie darüber geschrieben, wenn jmd zu langsam fährt. Auch das ist eine Gefahr! Wenn ich mich an die exakten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Landstrasse halte, schätzt meisst ein anderer Autofahrer meine Entfernung zu lang ein und fährt aus der Seitenstrasse in meinen Weg ein. Oftmals noch ältere Menschen mit Problemen bei Entfernungs- und Geschwindigkeitseinschätzung, die dann ganz überrascht im Rückspiegel sehen, "das da was anrollt" - und vor Schreck auf die Bremse treten :eek:. (kein Scherz- mehrfach erlebt) Imho müssten diese die gleichen Strafen bekommen, wie die "wilden Raser".


    Wer hier also über andere herzieht, sollte sich also fragen, ob nicht andere auch über ihn herziehen. Und wenn er das für ungerechtfertigt hält, sollte er sich mal über die Motive anderer Gedanken machen.


    just my 2 cents
    Bakaroo

    Kommt drauf an.Wenn die Orgel in einer älteren achteckigen Kirche steht, solltest du am anderen Ende (meisst Altar-Seite) etwa kurz vor der Verbindungslinie der Ecken, wo sich die Kirche am Altar verjüngt (hm schwer zu beschreiben) zwei Mikros in Ohrhöhe aufstellen.
    Bei einen viereckigem Raum etwa parallel auf der Zwei-Drittel-Linie abseits der Orgel.
    Ich würde Mikros mit Kugelcharakteristik und voller Bandbreite nehmen (keine Vocal-Mics). Damit dann auf geeignetem Medium (z.B. Hifi-Stereo-Viedeorecorder ;)). einen Pc als aufnahmegerät im Vorführraum dürfte nur ein störendes Grundgeräusch hinterlassen.


    Wer andere Ideen hat, bitte posten, das interessiert mich auch.


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Einen "LCD-Riß" kann man in der Regel nicht fühlen, da meisst eine der inneren dünneren Gläser bricht, als das obere. Der grosse schwarze Fleck im Display ist der ausgelaufene Flüssigkristall (das LC in "LCD":) ), was auf eine mechanische Beschädigung hinweist und dir somit die Hoffung auf eine Garantieabwicklung zunichte macht. Je nach NSC kannst du so etwa 120-220 Euro rechnen. Eine Selbstreparatur ist schwierig, da du kaum ein Ersatzdisplay auf dem Markt bekommen wirst.


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Wenn das dein erstes Vergehen war, kannst du ja bei deinem Ordnungsamt mal vorsprechen (das sind diejenigen, die deinen Führerschein dann 1 Monat lang aufbewahren wollen) , ob es möglich ist, das Fahrverbot nicht zu verhängen . Argumente: 1. Erste Übertretung, 2. Riksiko des Jobverlusts etc. Ausserdem Freut sich die Kommune, das sie dir dann ein wesentlicxh höheres Bußgeld anbieten darf (ja, es soll ja auch eine Strafe sein ;)).
    Wenn du ruhig,besonnen, und reumütig auftrittst, sollten die dir das abkaufen. Evtl. informier dich mal hier.
    Achja: kannst du mal Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe des Videowagens posten? :D:D:D


    Gruß
    Bakaroo

    Ähm. Langsam. Du willst an die COMx-Schnittstelle (ein RS232-Interface) den IRDA-Adapter von HP hängen ?
    Das ist mit wesentlich mehr Aufwand verbunden, als nur ein paar Drähte. Es ist möglich, den IRDA-Baustein des HP-Moduls am entsprechenden internen IRDA-Anschluss am Mainboard anzuschliessen (nach der von dir gefundenen Umverdrahtung).
    Ein Anschluss an die 9-polige COMx-Schnittstelle ist jedoch _nicht_ möglich, ohne weitere Elektronik. Der IRDA Anschluss benutzt zwar als Basis den seriellen Schnittstellenbaustein des Mainboards, jedoch musst du im Bios erst die COMx-Schnittstelle von UART auf IRDA umstellen. Damit wird auch das Hardwareprotokoll der Schnittstelle geändert (es muss per IR-Signal ja RTS, DTS usw. nachgebildet werden).


    Schau doch mal im Internet nach dem Baustein TDFS 5600 (oder TFDS?). dazu konzentriere dich auch auf den IRDA-Anschluss am Mainboard. ein Anschluss an der COMx ist für Selbstbastler inzwischen zu teuer, fertige Module dafür werden inzwischen als Ladenhüter verhökert (alle wollen USB)


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Zitat

    ...Mir ist ein Positiver Verlauf des Verfahrens vom Anwalt betätigt und Garantiert worden. ....


    Ich denke nicht, das du je von diesem Anwalt hören wirst. Ein Anwalt, der eine "Erfolgsgarantie" verspricht, handelt sich seeeeehr großen Ärger seitens seiner Mitbewerber ein. Und die gehen bei sowas nicht zimperlich miteinander um. Auch die "Anwaltskosten" entsprechen nicht der Gebührenordnung. Desweiteren stellt "Betrug" ein strafrechtliches Vergehen nach $263ff STGB dar, was in so einem Falle eher Besuch von grünuniformierten Menschen bedeutet. Kurz und knapp: er blufft. Und das auch noch schlecht.


    Gruß
    Bakaroo

    Erkannte Fehelerhafte Sektoren werden im Normalfall automatisch im Filesystem als defekt markiert. Dies ist aber schon "der Warnschuß vor den Bug", denn das bedeutet, das auch die interne Fehlerkorrektur der Festplatte am Ende seines Lateins ist.
    Geh einfach davon aus, das die Festplatte in den nächsten Wochen komplett ihren Geist aufgibt und schau dich inzwischen nach Ersatz um. ;)


    Gruß
    Bakaroo