Beiträge von bakaroo

    Zitat

    Wenn ich die 2 fest runterdrücke, kommt das Knacken bei den nächsten 2 oder 3 Tastendrücke nicht, dann fängt es wieder an, genauso ist es auch bei der roten Auflege-Taste.


    Zuerst hatte ich vermutet, die Tastaturmatte ist gebrochen. Sie ist ähnlich aufgebaut wie die des 33x0 und 3210, also tiefgezogenes dünnes ABS-Plast, Die Tastaturmatte ist an den Kanten der Knöpfe federnd und wird dort auch bewegt, bricht dort also auch. Wenn bei einer solchen Tastaturmatte die beiden gebrochenen Kanten gegeneinandergedrückt werden, sodass die Kanten die "Seiten wechseln", knackt es halt. -wäre also ein Garantiefall.


    Wenn ich aber das oben zitierte lese, denke ich eher, hier ist Cola oder ähnliches klebriges Zeugs unter die oberschale geflossen, und klebt nun die Tastaturmatte an die Oberschale. Wenn dann eine Taste gedrückt wird, entsteht ein ähnliches Geräusch. Achja: viele NSC die das sehen, machen das sauber, packen eine neue Tastaturmatte rein und gut is. Meisst läuft die klebrige Soße ja auch kaum weiter rein. Falls doch: Leider Pech gehabt (Diagnose Feuchtigkeitsschaden).


    Da du das hier ins Umbauforum gepostest hast, nehme ich an, du willst das selbst beheben. Besorg dir eine neue Tastaturmatte, schau selbst rein, ... Du kennst sicherlich alle Spielregeln ;)
    Viel Erfolg!


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    SnoopyDog: Ist diese dämliche Runter/Auswahl -Führung, die es seit dem 1070 gibt, immer noch drin?
    P.S. Ein aktuelles 4000micro meldet sich an der SoftDataLink auch als "
    Woody" :confused: getestet letztes Wochenende.


    Gruß
    Bakaroo <--"Will auch endlich ein vernünftige Gigaset x07x haben!"

    Das müsste DIN 4550 sein...


    IMHO Nennleistung 10Watt bei 0,3% Klirrfaktor, Frequenzgang 80 - 18.000 Hertz, 2Kanal. Die Hifi-Norm war eigentlich recht easy, ist aber auch etwas älter (aus den 70ern). Eine Aktualisierung hat sie Meines Wissens nicht erfahren.


    Falls unzutreffend, bitte korrigieren.



    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Sehr merkwürdig. Wir haben hier schon einige "ex-blaue" Geräte gehabt, denen man wegen Garantieansprüchen wieder grüne eingepflanzt hat. Meisst sehr künstlerisch, manchmal nur unter dem Mikroskop deutlich zu erkennen. Schau doch einfach noch mal alles durch. Poste doch mal bitte den Produktcode des Gerätes. Evtuell sind ja nur durch Nokia falsche LEDs eingesetzt. Auch wir hatten hier einigie 8310 mit leicht gelblichen LEDs (LED-Produktionsfehler.


    Gruß
    Bakaroo

    Leider habe ich keine speziellen Links zu diesen Themen, ich habe nur allgemeine Rechtsseiten in meinen Bookmarks (http://www.recht.de etc). Dort gibt es aber immer wieder Kommentare von Rechtsanwälten, sowie aktuelle Urteile zum nachlesen. auch empfehlenswert sind die Artikel zum Thema Recht in der c't, zeigen sie doch auch mal Stolperfallen auf, die man so nicht vermuten würde ;).


    Die 15-min-Airtime-Regelung ist so eine Art "ungeschriebenes Gesetz" - eine Art stille Übereinkunft der Kaufleute: Hat ein Gerät weniger als 15min Airtime, ist es ein Neudefekt, alles andere ist entweder ein normaler Garantiefall oder halt Kulanzsache. Diese Regelung erspart viele Telefonate, es sind halt nur wenige Geräte, die ausserhalb dieser 15min liegen. Kein guter Händler wird ein Vorführgerät als Neuware verkaufen. Wenn er jedoch ein Gerät auf Funktion überrprüfen will (z.B. Wareneingangskontrolle), braucht er dazu keine 15min. IHMO hab ich dies schriftlich bisher nur einmal bei Dplus-Hardwarelieferung, sowie als Info von Komsa gesehen, ist aber auch schon jeweils ein Weilchen her. Gäbe es diese Regelung nicht, wäre jeder Fall "Verhandlungssache" und kostet somit den Händlern Telefongeld, Zeit, Nerven..
    Diese Regelung gilt nur zwischen Händlern, nicht gegenüber Endkunden!


    Ob sich nun alle Händler und Distributoren dran halten, kann ich nicht sagen. Wenn es z.B. nach Nokia als Hersteller ginge, ist alles ein Garantiefall, bei Siemens spricht man IHMO von 14 Tagen (beim letzen Händler + unverkauft)...
    Wenn jemand hier anderes weiß, bitte korrigieren.


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Also mir ist es eigentlich egal, wie jemand schreibt. Die Ausdrucksweise eines Menschen und die orthographische Sorgfalt ist für mich ein Charakterzug. Jeder möge damit umgehen, wie er gedenkt, sollte sich aber andererseits fragen, wie sein Beitrag auf andere wirkt. Manch einem ist es egal wie er riecht, ob er zuletzt zu Weihnachten gebadet hat, aber er soll sich dann auch nicht wundern, daß ihm die Leute aus dem Weg gehen.
    Ich persönlich denke mir meinen Teil beim Lesen von Beiträgen und schätze unterbewußt den Schreiber daraufhin ein, wie wohl jeder von uns.


    Vielleicht als Denkanstoß folgende Anekdote:


    Ein Oberst bekam von seinem Adjutanten einen Zettel mit der Bitte um Antwort. Auf dem Zettel stand: "Hans Müller - Laufenlassen kann man nicht erschießen!". Der Oberst überlegte, was es mit dieser Nachricht auf sich hatte, es fehlte ein Komma. Setzt man das Komma "Laufenlassen, Kann man nicht erschießen!" wäre Hans Müller frei. Andererseits "Laufenlassen kann man nicht, erschießen!" ist hingegen das Todesurteil für den Hans Müller. In der Tat wollte der Adjutant nur wissen, was mit Hans Müller geschehen sollte. ;)


    Ein jeder möge doch beim Verfassen eines Beitrags wenigstens beherzigen, das der Sinn im Beitrag nicht entstellt wird - am besten durch Gegenlesen.


    Hoffe, geholfen zu haben.
    Bakaroo


    P.S. Nun, wo schon der Konjunktiv nahezu ausgestorben ist, der Genitiv weitgehend unbekannt, kann man da noch von sprachlicher Schönheit reden?

    Hm. Der heutige Zeitgeist ist auch nicht gerade ideal sowohl für Händler und auch für Kunden.
    Heutzutage schauen immer mehr Kunden zuerst auf den Preis, dann auf die Leistung (mal bitte hierzu im Internet nach "John Ruskin" suchen ;)) und sehr viele Händler spielen dieses Teufelsspiel mit:
    Sie kaufen etwas, was den billigsten (hier als Schimfwort zu betrachten) Preis hat, wollen aber dann die gelichen Eigenschaften wie die doch teureren anderen Produkte erwarten. Und viele Händler gehen hier mit, verkaufen nur über den Preis, streichen Service und Kulanz aus ihren Wortschatz und müssen erst per Gesetz (Stichwort Schuldnerrechtsreform des BGB) erst wieder daran erinnert werden. Ich will hier niemand persönlich angreifen, aber dies ist nun mal die Mentalität der meissten Händler als auch Kunden. (Ausnahmen hiervon verdienen eine Erwähnung :)).
    Fakt ist: nach Fernabsatzgesetz steht es dem Kunden frei, ein Produkt zu testen und bei Nichtgefallen zurückzusenden. Ein Produkt sollte danach jedoch noch verkaufsfähig sein. (wenn jmd z.B. sein Buch "Malen nach Zahlen" teilweise ausgemalt zurücksendet, ist das nicht mehr verkaufsfähig). Dem Händler darf dadurch ja kein Schaden entstehen. Der Händler darf z.B. bei einem zerkratzten Cover die Reparatur in Rechnung stellen. Ein DOA-Fall ist noch etwas anderes: sollte das Gerät wirklich bei Ankunft defekt sein (nicht erst nach 3minütiger Benutzung), ist im allgemeinen der Händler zu verständigen, nicht erst nach Tagen um dann das Gerät wg Nichtgefallen zurückzusenden. Zw. Händler und Grosshändlern hart sich hierbei die 15-min Airtime-Regelung eingebürgert).
    Andererseits ist bei einem Kunden, der im 2-Wochen-Rhytmus bei einem Händler Gerät für Gerät bestellt oder es zurücksendet, wohl kaum möglich vom simplen Nichtgefallen zu sprechen. Hier geht z.B. der Gesetzgeber davon aus, das der Kunde bösgläubig handelt. In diesem Fall verwirkt der Kunde alle Rechte (inkl. der Gewährleistungspflicht des Händlers!). Der Kunde kann dann weder das Gerät zurückgeben, noch des Händlers Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen (sittenwidriges Rechtsgeschäft aufgrund der Bösgläubigkeit). Das nachzuweisen ist allerdings schwierig und wird noch einige Gerichtsverfahren bringen.
    Ein normaler Händler, genauso wie Otto-Normal-Verbraucher, kann unmöglich alle Spielregeln, die im BGB und Co. verankert sind, auswendig kennen. Viele Dinge sind so gut inzwischen versteckt, das deren Herleitung inzwischen fast unmöglich ist (vgl. hierzu kleine Änderungen zum 1.11.02 bei Geschäften im Fernabsatz). Das das Thema recht komplex ist, zeigen doch immer wieder recht seltsame Urteile an deutschen Gerichten. Hier gilt: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge".


    Achja: Nein ich bin kein Jurist, Jedoch oft Fragen dieser Art auf dem Tisch, und stets eine Ausgabe des BGB und HGB auf dem Arbeitsplatz :/ - soweit ist es inzwischen....


    eigentlich gilt ja "Handel setzt Vertrauen vorraus"
    just my 2 cents
    Bakaroo

    "weisse Laser" kann es per definitionem nicht geben. Ein Laser strahlt ein Licht aus, dessen Licht nur eine Polarisationsrichtung, eine Abtsrahlrichtung (Koherenz) und nur eine Wellenlänge (=eine einzige Farbe) hat. Showlaser sind meisst sog. Gaslaser, d.h. sie werden durch ein Gasplasma erzeugt. Die Zusammensetzung des Gases entscheidet über die Wellenlänge und somit über die Farbe. Im Gegensatz dazu sind in Laserpointern, CD-Playern &Co. sogenannte Festkörperlaser eingebaut, deren Lcith nicht sehr Koherent ist (Funktion ähnlich einer LED). IMHO wird in der Forschung jedoch zur Phasenkopplung der drei Farben auch ein weiteres Prinzip angewandt: der rote (Ursprungs-) Laser passiert einen "Farbumwandler", ein kristallines phosphorezierendes Medium, was aus dem roten einen grünen oder blauen Laserstrahl macht (die Dinger sollen richtig teuer sein, selbst im Vergleich zu mehrenen farblich abgestimmten Laserröhren!)


    Bei den meissten Showlasern sind drei Laserröhren eingebaut, die durch Modulation in der Helligkeit reguliert werden. Alle drei werden über Prismen auf einen gemeinsamen Strahlengang gelenkt und dann auf die verschiedenen Effekte, X/Y-Scanner, Ablenkeinheiten etc., Also wie bei der Bilderzeugung eines LCD-Projektors mit drei monochromen LCDs.
    Ich habe aber schon "gewöhnliche Halogen-Scanner" gesehen, die durch komlexe Optiken ein laserähnliches Licht projezierten. Der einfachste Weg, zwischen beiden zu unterscheiden, ist ein Interferenztest: eine zerkratze reflektierende Oberfläche (z.B. das Displayglas eines Handys) sollte bei Laserlicht ein Interfenzmuster reflektieren können.


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo