Eine Mindest-Garantiezeit (was für eine Wortkonstruktion :top: ) gibt es nicht. Vielleicht sollte man dan ganze mal aus der Sicht eines Händlers sehen:
Der Händler bestellt seine Waren bei einem Großhändler, Distributor etc. nach Handelsrecht. In diesem Handelsrecht geschieht ein Handel (nicht "Kauf"!) aufgrund der zw. Lieferanten und Händler vereinbarten Bedingungen, meisst den vom Lieferanten vorgegebenen AGBs. In diesen AGBs kann der Lieferant Garantien abgeben, ihm eingeräumte Garantien beschränken, etc wie er will - und der Händler kann es einkaufen oder seinlassen :p . Dieser gewerbliche Handel wird NICHT durch die ab 1.1.02 in Kraft getretenen Änderungen im BGB erfasst!
Allgemein bekanntes Beispiel: sog. OEM-Festplatten, ohne Hersteller-Garantie - daher recht preiswert und noch dazu Namensgleich zu den "Hersteller-Festplatten"
Wenn nun ein Händler im Einzelhandel ein Gerät an einen Endkunden verkauft, handelt es sich hier um einen Kaufvertrag nach BGB und der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, 24 Monate zu gewährleisten, das das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln war. Nun ist das von Gerät zu Gerät so eine Sache: Einen Staubsauger oder Fernseher kann man als entsprechend Ausgebildeter durchaus von Mängeln beseitigen, bei Mobilfunkgeräten und Festplatten sieht das anders aus (Ich will hier nicht von Händlern reden, die unauthorisiert Geräte "instandsetzen":mad: ), deshalb bleibt einem Händler in so einem Fall meisst nur die Möglichkeit, das Gerät selbst zum jeweiligen Hersteller zu senden.
Das kann aber auch (damit es schneller geht) der Kunde auch selbst machen - hier greift die Herstellergarantie. Bevor sich der Hersteller nun mit Distributoren, Grosshändlern und diese mit Händlern rumärgern, haben die Hersteller eine für sie allgemeingültige Verfahrensbibel - die kleingedruckten "Garantiebestimmungen" verfasst.
Also: gegenüber dem Hersteller könnt ihr keine Gewährleistungsansprüche geltend machen! Und der Händler _darf_ nach 6 Monaten immer noch die Gewährleistungsansprüche zunächst zurückweisen, wenn ihr nicht nachweisen könnt, das die Fehlerursache schon zum Zeitpunkt des Kaufs da war:eek:
Wie der Händler in einem Gewährleistungsfall reagieren soll, wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist, wird wohl in naher Zukunft vor irgendeinem deutschen Gericht verhandelt :confused:
Siemens stellt sich hier voll hinter die Händler und sagt in etwa "wir übernehmen die vollen 24 Monate der Händler" , während z.b. Nokia bei seinem 12 Monaten blieb.
Hoffe, geholfen zu haben
Bakaroo
P.S: Als kleiner Tip: Bitte stets überlegen, ob es um Garantie oder Gewährleistung geht, sonst könntet ihr sehr schnell aneinander vorbeireden. Auch viele Fachhändler kennen den Unterschied nicht!