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Original geschrieben von Flora13
Schreibe doch einfach mal einen netten Beschwerde Brief und guck was zurück kommt.
ich wart noch die schriftliche rechnung ab und werde dann den vertrag kündigen, sollte vf sich dabei querstelen stelle ich unter umständen strafantrag wegen betrug.
ich denke viele werden garnich merken das sie für etwas zahlen das eigentlich kostenlos sein sollte, die preislisten wurden ja auch heimlich geändert, die dachten wohl der kunde is so doof der merkt das nich.
bei einem bin ich nich sicher, war das ganze ein marketingtrick um kunden zu fangen oder hat man das agnze schlecht durchdacht.
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mir wurden nicht nur die rul zur mailbox berechnet sondern auch die abfrage der mailbox. eigentlich sollte man die bande wegen betrugs anzeigen! :flop:
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hätte mir mal einer die faxnummer wo die kündigung hinmuss, ich weiss die is schonmal gepostet worden aber ich find die nich mehr, danke
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um den gps empfang zu testen gehst du unter einstellenungen in gps info und siehe da koordinaten und anzahlder sateliten, die richtung in die du dich bewegst, die geschwindigkeit und die höhe.
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wie lautet der werbespruch von VF
" make the most of now "
den werd ich mir dann auch mal gleich zu herzen nehmen, oder meinen die sich selbst damit
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das sogar die abfrag der mailbox jetzt was kostet is der gipfel selbst in der aktuellen preisliste steht der mailboxanruf als kostenlos drin :flop:
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laut quickcheck werden jetzt sogar die mailboxabfragen aus dem zuhausebereich berechnet und selbstverständlich auch weiterleitungen auf die eigene mailbox bei anrufen auf die FN und das obwohl ich nur die ansage aktiviert habe.
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den strafbaren inhalt kannst du doch auch selbst geschrieben haben z.b. du schickst mir eine sms mit dem inhalt " hallo wie gehts, was machst du heut abend " daraus mache ich dann " wenn ich dich sehe leg ich dich um " das geht ganz leicht. es gibt da auch ein paar urteile dazu da bin ich aber zu faul zum raussuchen. wenn die sms als beweis gelten soll dann höchstens wenn beim empfang ein zeuge dabei war der den inhalt bestätigt.
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Zitat
Jedenfalls sollte man die SMS auch auf seinem Handy aufbewahren, damit man irgendetwas in der Hand hat, wenn man Anzeige erstattet. Den Rest kann die Polizei dann beim Betreiber ermitteln.
das wird auf keinen fall verkehrt sein, aber ein beweis vor gericht ist eine sms nicht da sie im handy sehr leicht von jedermann geändert werden kann, beweisen kannst du nur das du eine bekommen hast sonst nix.