Beiträge von frankco

    laut quickcheck werden jetzt sogar die mailboxabfragen aus dem zuhausebereich berechnet und selbstverständlich auch weiterleitungen auf die eigene mailbox bei anrufen auf die FN und das obwohl ich nur die ansage aktiviert habe.

    den strafbaren inhalt kannst du doch auch selbst geschrieben haben z.b. du schickst mir eine sms mit dem inhalt " hallo wie gehts, was machst du heut abend " daraus mache ich dann " wenn ich dich sehe leg ich dich um " das geht ganz leicht. es gibt da auch ein paar urteile dazu da bin ich aber zu faul zum raussuchen. wenn die sms als beweis gelten soll dann höchstens wenn beim empfang ein zeuge dabei war der den inhalt bestätigt.

    Zitat

    Jedenfalls sollte man die SMS auch auf seinem Handy aufbewahren, damit man irgendetwas in der Hand hat, wenn man Anzeige erstattet. Den Rest kann die Polizei dann beim Betreiber ermitteln.


    das wird auf keinen fall verkehrt sein, aber ein beweis vor gericht ist eine sms nicht da sie im handy sehr leicht von jedermann geändert werden kann, beweisen kannst du nur das du eine bekommen hast sonst nix.