Re: Alte Leipziger easy plus mit ca 4% rückwirkender Verzinsung
Hi Felix,
mein Vertrag ist von Feb 2005. "Tarif L, Bedingungen vom 01.07.2013".
Ich denke wirklich alle Aspekte geprüft zu haben. Auf dem Erhöhungsauftrag der AL steht sogar der Bonuszins nach wie vor drauf, ich kann mir kaum vorstellen dass dieser daher - zumindest in den ABB meines Vertrages - nun verfällt, wenn er im Erhöhungsauftrag explizit erwähnt wird. Lediglich die neue Abschlussgebühr fällt an, ist aber angesichts des hohen Zinses zu vernachlässigen.
Dies habe ich durch das Ombudsverfahren erzielt. Die Beschwerde habe ich anfang Mai eingereicht, am 22.10. erhielt ich dann Post von der Ombudsstelle, dass die AL meiner Forderung meine Forderung erfüllt und hat ebenfalls eine Kopie der Email der AL an den Ombudsmann angefügt, in der die AL dem Ombudsmann dies bestätigt. Einige Tage später hatte ich den Erhöhungsauftrag der AL im Briefkasten....
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von hgkg-felix
Hallo Reifel,
Zitat: Kleines Update zu meinem Fall:
Alte Leipziger easy plus mit ca 4% rückwirkender Verzinsung, wenn man auf das Darlehen verzichtet.
Hallo Reifel,
ich hatte Dir am 20.12.2015 eine PN geschickt.
Welchen Tarif hatte Dein BSV? Bei mir ist die Erhöhung in § 13 der ABB easy plus "Tarif L" vom 01.05.2008 geregelt, die Widerspruchsbegründung lt. Bedingungen: Die AL wird nur widersprechen, wenn "bauspartechnische Gründe" dagegen sprechen.
Ich habe mich bei meinem Bausparberater der AL informiert, der antwortet jetzt, dass bei einer Erhöhung der Bausparsumme der angesparte Bonus von 2,5% verloren ist.
Eine Erhöhung der Bausparsumme macht für diesen Fall wirklich keinen Sinn.
Zitat: -Ich schalte im ersten Schritt Ombudsmann ein, ohne grosse Hoffnungen (entscheidet lt. Statistik mit grosser Mehrheit für die Bausparkasse) =>
Ich kenne nur einen einzigen Schlichtungsspruch der zu Gunsten des Bausparers erfolgte, (315/2013 LBS vom 28.11.2013, Ombudsmann der öffentlichen Banken, Klaus Wangard) alle anderen Schlichtungssprüche z.B. vom Verband der Privaten Bausparkassen wurden negativ entschieden.
Zitat: -Nach ca 6 Monaten „Erfolg“: AL erlaubt Verdopplung der Bausparsumme "aus Kulanz" =>
Was wurde aus dem Ombudsverfahren??? Diese Frage ist für mich von großem Interesse, weil ich zur Zeit ein Ombudsverfahren in dieser Frage mit der Wüstenrot beantragt habe.
Gruß
hgkg-felix