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Original geschrieben von BernieP
... Nur die Kündigung des alten Inhabers wird unverständlicherweise ungültig. Soll der Wechsel kurz vor Ende des Vertrages durchgeführt werden, handelt es sich hierbei in der Tat um eine VVL. Eigentlich geschickt gemacht, denn eine Vertragsübernahme macht man ja auch z.B. wegen einer Portierung auf einen anderen Namen. Da fällt einem das Hindernis Nichtübereinstimmende Inhaber meistens ja erst kurz vor Schluss auf. Aus vorhergenannten Gründen ist eine Wegportierung dann so nicht mehr möglich und der Kunde muss bei O2 bleiben, soll der Vertrag nicht ganz verfallen. Ziel erreicht.
Das die Kündigung unwirksam wird, liegt vermutlich daran, dass der Vertragspartner persönlich kündigen muss. Aber das ist in der Tat ein Fallstrick, über den man stolpern könnte, wenn man dein beschriebenes Szenario durchführen will, ist aber nicht nur bei o2 so.
Zitat
Original geschrieben von BernieP
Wo steht das explizit genau so ohne Interpretationsspielraum, der im Zweifel für O2 ausgelegt werden kann?
Zur Vorsicht im Umgang mit diesem Anbieter s.o. und diverse andere Themenbereiche.
Es heißt im Formular, "... gem. der derzeit gültigen Preisliste".
Und in der derzeit gültige Preisliste sind nun mal die Verbindungspreise für alle Tarife, auch für die alten nicht mehr erhältlichen Tarife, festgelegt (z.B. die alten Genions, Starter, Select, usw.). Die derzeit gültige Preisliste für einen Select ist zum Beispiel die mit 19% Mwst. Letztes Jahr sah die Preisliste dazu noch ein wenig anders aus, nämlich mit 16% MwSt.
Deiner Logik folgend, würde die "derzeit gültige Preisliste" ja nur die neuen Genion und Active Tarife enthalten. Das stimmt so aber nicht, was ist denn mit den Leuten, die in Alttarifen telefonieren? Gibts für die keine gültigen Preislisten mehr?
Zum Thema Gesamtschuldnerische Haftung:
Wo genau steht das denn jetzt her bzw. wie kommst du darauf, dass sich o2 hier "doppelt gegen eventuell ausstehende auch zukünftige Forderungen ab[sichert]"? Ich habe hierzu im Formular nichts gefunden.