Ist zum "Anzapfen" eine unmittelbare (räumliche) Nähe des Anzapfenden zum Angezapften nötig?
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Ist zum "Anzapfen" eine unmittelbare (räumliche) Nähe des Anzapfenden zum Angezapften nötig?
Frage ohne realen Hintergrund:
Person A ruft bei Person B an und beleidigt sie.
Person B erstattet Anzeige, die Polizei stellt fest, dass vom Anschluss des A ein Anruf bei der Person B getätigt wird.
Hat A die Möglichkeit, zu behaupten, ein anderer hätte sein Festnetz von "außen" missbraucht?
Voice-over-IP sei hier mal außen vor gelassen, bleiben wir beim ganz normalen Telefon.