Beiträge von Fussfehler

    Zitat

    Original geschrieben von Seven7
    Okay, ein paar Schritte zurück :) ....


    Du bist also so um September 2004 in den gleichen Vertrag eingestiegen wie ich, hast schriftlich gekündigt und dann das Gesprächsguthaben mit den alten Konditionen zurückerhalten, oder hab ich was falsch verstanden?!


    Wenn es so ist, frag ich mich, was du anders gemacht hast!? Zumindest hat es sich nicht danach angehört, dass du ein Power-Telefonierer bist! ;)


    Nein, das wahrlich nicht - zumindest bringe ich dem Laden nicht den Power-Umsatz (Genion ohne Handy mit City-Option und 10/10-Taktung). Aber der Reihe nach: Ich hatte noch vor Ablauf der Kündigungsfrist nach den Konditionen für eine VVL gefragt und bei diesem Gespräch mit der Hotline nicht unbedingt den Eindruck, daß o2 Wert auf mich als Kunden legt. Mein Vertrag begann am 01.11.2004.


    Angesichts dessen schrieb ich eine höflich formulierte Kündigung, die die Beschreibung dieses Eindrucks als wesentliche Begründung enthielt, des weiteren noch ein wenig beiläufiges Gemecker über die altbekannten o2-Baustellen.


    Ein paar Wochen später rief dann jemand von der "Customer retention hotline" (AFAIR) an und unterbreitete das Angebot, den Vertrag zu den alten Konditionen zwei weitere Jahre mit reduzierter Grundgebühr und monatlichem Gesprächsguthaben von €5,- fortzuführen. Ich verlangte ein schriftliches Angebot und willigte ein.


    Zusätzlich gab's Guthaben von insg. 35€, das bis zum Ablauf der alten Vertragslaufzeit auch niedriger priorisiert war; mit der aktuellen Rechnung fehlt aber der Anteil des monatlichen GG für den Abrechnungszeitraum, der in der neuen Vertragslaufzeit liegt.


    Das schriftliche Angebot blieb natürlich aus, aber immerhin haben sie eine Bestätigung der VVL geschickt, die den neuen Vertrags-Zeitraum nennt. Damit fühle ich mich bei Ouh-Tuh schon schwer wichtig genommen, richtig Premium sozusagen... :D


    Schau'n mer mal...

    Auch bei mir neues:


    Eine o2-Mitarbeiterin rief heute an und ließ sich meine Reklamation noch mal am Telefon erklären. Das hat mich insofern überrascht, als ich bislang der Überzeugung war, diesen Sachverhalt kurz, präzise und ausreichend verständlich formuliert zu haben. Aber egal.


    Nach einem kurzen Gespräch herrschte schließlich beiderseitige Klarheit und sie erklärte, die Angelegenheit weiterzuleiten - naja... ich muss also auf die nächste Rechnung warten, um die Qualität ihrer Aussagen bewerten zu können.

    Zitat

    Original geschrieben von spurkie
    Hattest Du bei der VVL noch zusätzliches Gesprächsguthaben rausgehandelt? Dann ist wohl folgendes passiert:


    <http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=247484>


    CU


    Ah, jetzt, ja - den Thread hatte ich übersehen. Ja, sowohl anläßlich der VVL gab's Guthaben, als auch anläßlich meiner Meckerei.
    Ist bei dir das einmalige Guthaben inzwischen aufgebraucht, so daß das monatliche GG wieder auf der Rechnung auftaucht?


    Ich bin mir nicht ganz sicher, in welchem Thread, aber ich werde noch mal posten, wenn (d.h. falls) eine Reaktion von o2 erfolgt.


    Grüße :)

    Re: Versuch mal diese Adresse



    Mahlzeit,
    und Danke für deine Antwort.


    Der Brief (copy and paste aus einer E-mail in eine Brief-Vorlage bleibt ein überschaubarer Aufwand) ist seit gestern unterwegs, daher werde ich mich nicht wegen eines Sachverhalts auf zwei verschiedenen Wegen gleichzeitig bei denen melden.


    In der Tat wurde die monatliche Gutschrift anteilig berechnet, und zwar für den Zeitraum, der noch in der alten Vertragslaufzeit liegt. Bis auf die zweite Nachkommastelle stimmt das Ergebnis jedenfalls. Vielleicht setzt o2 noch Pentium-Rechner mit dem FDIV-Bug ein... ;)


    Jedenfalls passt die Rechnung nicht zu den Hotline-Aussagen, ich behielte mein monatliches Gesprächsguthaben und dieses sei höher priorisiert als andere, einmalig eingerichtete Guthaben. Dann müsste auf meiner Rechnung auch ein zweiter Anteil des monatlichen GG für den neuen Zeitraum aufgeführt sein, dem ist nicht so.


    Mal abwarten, ob, und falls ja, wie sie reagieren.

    Sooo,


    die erste Rechnung mit einem Teil des Abrechnungszeitraums in der neuen Vertragslaufzeit ist da.
    Und die monatliche Gesprächsgutsschrift beträgt...


    ...dreimal dürft ihr raten...
    ...*Trommelwirbel*...


    ...natürlich weniger als die €4.31 netto.


    Geile Sache, das, ich könnt' echt kotzen.
    Die Hotline erzählte mir, die 5€GG/Monat erhielte ich nach wie vor, die geringere Gutschrift konnte sie nicht erklären.
    Die von der Hotline genannte E-mail-Adresse "kontakt ät o2online.de" ist ungültig, also konnte ich die Rechnung per Post reklamieren.


    Ein absolut vertrauenswürdiges und sehr seriöses Unternehmen, fürwahr.
    Ich würde O2 glatt weiterempfehlen, das Problem dabei ist:
    Ich habe keine passenden Feinde. :D

    Re: Pressemitteilung O²: Neuer Internetauftritt


    Zitat


    O2 Germany launcht zum 13. November sein neues Portal


    AUA!
    Können die vielleicht mal jemanden einstellen, der Deutsch kann?
    Immerhin haben sie auch Geld genug, um die halbe Welt mit ihrer DSL-Reklame zuzupflastern, da sollten ein paar Praktikanten doch auch noch drin sein.


    Das Marketing-Geschwafel ist einfach nur peinlich.

    Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Warum dürfte das daraus klar hervorgehen? In der betreffenden Klausel heißt es


    "Bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrages (...) sparen Sie 24 Monate lang 50% der mtl. Grundgebühr im Vergleich zum O2 Genion-Tarif (mit mtl. 9,99 €). Sie erhalten zudem 24 Monate lang mtl. ein Gesprächsguthaben von 5,– €..."


    Hier steht zwar nichts von einer Verlängerung der Rabatte, es steht aber auch nicht da, dass die Rabatte nicht verlängert werden. Es steht an dieser Stelle überhaupt gar nichts zu den Modalitäten einer Vertragsverlängerung, weswegen man bei dieser Klausel weder von einer eindeutigen Regelung dagegen noch von einer eindeutigen Regelung dafür sprechen kann. Es ist - ganz einfach - nicht geregelt. Die Vertragsverlängerung ergibt sich ja auch nicht aus dieser Fußnote, sondern aus den ganz woanders geregelten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Laufzeitverträge". Und auch dort heißt es nur lapidar, dass sich die Verträge bei Nichtkündigung um 12 Monate verlängern".


    Einverstanden.


    In meinem Prospekt steht wörtlich:
    "Bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrags im Tarif O2 Genion ohne Handy mit integrierter Mobile-Option im Zeitraum vom 17.08.2004 bis 12.11.2004 erhalten Sie für die Dauer von 24 Monatenmtl. ein Gesprächsguthaben von 5,-€, das mit Ihren Inlandsgesprächsverbindungen (außer Sonderrufnummern und Mehrwertdienste) verrechnet wird.[...]"


    Mir persönlich schien es wegen des Aktionscharakters relativ logisch, daß das ein auch in der Laufzeit befristetes Guthaben ist, das bei einer VVL neu auszuhandeln wäre.
    Daß das, was mir subjektiv logisch oder unlogisch vorkommt, nicht unbedingt auch juristisch so gesehen werden muss, stimmt natürlich, da hast Du recht.


    Und ich glaube, in dem Punkt, daß solch ein Geschäftsverhalten sich nicht positiv auf die Kundenzufriedenheit auswirkt, sind wir uns auf jeden Fall einig. :)


    Widersprüchliche mails habe ich übrigens auch erhalten, was ich so interpretierte, daß O2 keine Kunden ohne Handysubvention will, also bekamen sie eine höfliche Kündigung mit der Bemerkung, ihrem Wunsch so hoffentlich entsprochen zu haben.


    Mir ist während des ganzen Procederes öfter der Satz aus dem Lied der Toten Hosen über den FC Bayern München durch den Kopf gegangen: "Was für Eltern muss man haben..." :D


    Ich habe, nicht zuletzt aufgrund der Lektüre von Henning Gajeks FAQ, sämtliche Unterlagen des "Genion ohne Handy" in der offline-Variante aufbewahrt, die rechtliche Lage von o2 dürfte eindeutig sein:


    Das monatliche Gesprächsguthaben von €5,- ist eindeutig auf zwei Jahre beschränkt, von einer Verlängerung steht da nichts. Weiterhin wurde es nur Kunden gewährt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Vertrag abgeschlossen hatten.


    Daraus dürfte klar hervorgehen, daß es sich nicht um einen Vertragsbestandteil, sondern um eine einmalige Prämie handelt.


    Wenn ich z.B. die Westfälische Dummschau abonniere, schenken dir mir auch nur einmal eine Kaffeemaschine und nicht jedes Jahr eine neue, auch wenn dann die alte schon kaputt ist. ;-)

    Zitat

    Original geschrieben von Seven7


    Nun ja, ich werde jetzt mal einen schönen Brief aufsetzen und darin auch meinen Vertrag zum nächstmöglichen Termin verbindlich kündigen.


    Eine sehr vernünftige Entscheidung IMHO - ich habe die gleiche getroffen.


    Und siehe da:
    Zwei weitere Jahre GG und reduzierte Grundgebühr zu den alten Konditionen.


    Mittlerweile bereue ich den Schritt auch nicht mehr, aber das eher, weil mein bevorzugter Mogelfunk-Anbieter mindestens genauso abgezockt, abgefuckt und unseriös geworden ist wie die Blubbermännchen.


    Nichts, was ich weiterempfehlen würde, auch nichts, was irgendwie Spaß macht, aber für meine Bedürfnisse langt's halbwegs.


    Jedenfalls fühle ich mich voll und ganz in meiner Brauche-ich-das-wirklich? - Einstellung bestätigt.

    Zitat

    Original geschrieben von domsi
    ich würde an deiner stelle nicht zahlen und das geld stattdessen lieber in einen guten deutschkurs investieren


    *räusper*
    Es war doch der Kumpel, der braucht den Deutschkurs vielleicht gar nicht.


    Dafür hat er ganz klar bewiesen, daß er nicht fähig war, eine der Situation angepaßte Geschwindigkeit einzuhalten.


    Wenn mir die Rennleitung mit der Behauptung käme, ich sei in einem auf 50km/h beschränkten Bereich 112 gefahren und ich wüßte genau, daß ich's nicht getan habe, würde ich nachhaken und entweder bei Plausibilität wie ein Mann sterben bzw. zahlen oder bei Ungereimtheiten die Sache einem Anwalt übergeben.


    Und wenn ich schon schneller fahre als erlaubt, kann ich mich wenigstens fragen, ob ich noch in der Lage bin, Kollisionen sicher zu vermeiden und den Verkehrsraum ausreichend zu überblicken. Dazu zählt sowohl der Fahrbahnrand als auch der Bereich hinter dem eigenen Fahrzeug, den der Kumpel offensichtlich sträflich vernachlässigt hat.


    So richtig zum Kotzen finde ich aber die Begründung mit 2 Uhr nachts und dem beschissenen 15-Stunden-Tag davor. Wenn ich also müde (und allem Anschein nach unkonzentriert) bin, dann fahre ich erst recht schnell?


    Ich kann nur hoffen, daß der Kumpel die vermutlich kommende Zeit ohne Fahrzeug nutzt, um mal ein bißchen nachzudenken.
    Bei anhaltender (und behördlich auffälliger) Merkbefreiung und Lernresistenz könnte es sonst vorkommen, daß sich die Führerschein ausstellende Behörde durch eine MPU von der psychologischen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ein Bild machen will.