Sehr schön.
Aber cool, wie sich die Postbank im weiteren Verlauf ihrer FAQ selber widerspricht:
Auszug für Tchibo Abschließer:
Ich habe mein Konto über Tchibo abgeschlossen. Dabei wurde mir versprochen, dass es lebenslang kostenfrei bleibt. Muss ich jetzt ein Kontoführungsentgelt bezahlen?
Wenn Sie Ihr Girokonto über eine Kooperation mit Tchibo abgeschlossenen haben, können sie der Entgeltänderung widersprechen.
In diesem Fall gilt das Kontoführungsentgelt pro Monat nicht. Bitte senden Sie Ihren Widerspruch formlos und mit dem Vermerk „Tchibo" an die Postbank unter:.............
und dann zwei Fragen weiter:
Ich stimme Ihrer Änderung nicht zu. Was passiert nun?
Das neue Entgelt für unsere verschiedenen Kontomodelle ist Bestandteil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Die Akzeptanz der AGB ist die Basis jeder Geschäftsbeziehung, auch beim Postbank Girokonto. Wenn Sie Ihre Zustimmung zu unserer Änderung nicht erteilen, führt das dazu, dass das neue Entgelt nicht wirksam werden kann. Deshalb führt ein Widerspruch dazu – zu unserem großen Bedauern – dass wir im allerletzten Schritt das Konto kündigen müssen. Diesen Schritt wollen wir vermeiden. Wir möchten Sie gerne als Kunden behalten. Jedoch möchten wir auch sicherstellen, dass für alle Kunden die Bedingungen einheitlich sind. Sicher verstehen Sie das.