Beiträge von scp06

    Zitat

    Original geschrieben von hansdampf2000
    mein Abo läuft auch Ende November aus, bekam bis jetzt zwei Briefe mit der Bitte um Anruf.
    In den letzten 3-4 Wochen bekam ich ca. 20 Anrufe, bin aber nie rangegangen.


    Heute kam ein Brief mit Angebot für zwei Pakete+HD für 24,90€ (bzw komplett für 34,90€) :top:


    Mein Vertrag läuft Ende Dezember 2012 aus.
    Per Brief bekam ich jetzt folgendes Angebot:
    29,90 EUR im Monat mit Sky Welt und einm Paket Ihrer Wahl. Dazu noch ein weiteres Paket gratis.


    Also eindeutig schlechter als dein Angebot.. :confused:

    Kurze Rückmeldung:


    Habe dieses für meine Mutter gebucht:


    Zitat

    DSL + Mobile Flat Paket: Unser Tip für alle, die vom Festnetz in Mobilnetze telefonieren * Inkl. Flat zu Vodafone + 60 Freimin. mtl. in alle anderen dt. Mobilnetze * 34,95€ Grundgebühr * 251€ Gutschrift + 60€ Wechselbonus bei Rufnummernportierung * ==> Rechnerisch 21,99€ Grundgebühr für 24 Monate * ==> Rechnerische Fixkosten pro Monat (einmalige Kosten miteingerechnet): 22,86€


    Es hat zwar nicht mehr bis zum 01.08 geklappt, sondern bin zum 22.08 und das auch dann per Nachfrage aber soweit läuft alles. Jetzt trudelte die erste Rechnung ein.


    >Basispreis: monatlich 37,95 EUR laut Rechnung...? Ich lese jedoch 34,95 EUR oder?
    >Wechselbonus 50,42 EUR sehe ich dort - also 60 EUR brutto und somit erledigt.
    >Wie werden denn die 251 EUR Gutschrift gezahlt und werden die Gutschriften ausgezahlt oder mit den nächsten Rechnungen verrechnet?
    >Wie sieht es mit der Hardware (Easybox aus). War die laut Vertrag nicht auf lauf?

    Hallo,
    ok da vertraue ich dir. Was hälst du für die bessere Methode um das Angebot über deinen Shop abzuschließen: Registrieren unter meinen Account oder alles über meine Ma machen, da die ja den Vertrag abschließen wird. Wollte die Unterlagen dann gleich ausdrucken, ihr bringen, unterschreiben lassen und versenden.


    Und zusätzlich habe ich auch aktuelle Infos gefunden, wollte hier mit der Falsch-Aussage des Vodafone Mitarbeiters keinen verwirren:


    Zitat


    Was muss bei der Rufnummernmitnahme im Festnetz beachtet werden?


    Bei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als „Portierung“ bezeichnet). Eine entsprechende Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs und der Interessen der Telefonkunden in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen (§ 46 Abs. 2). Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen dem drohenden Verlust einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen bzw. bei einem Wechsel eine neue Rufnummer kommunizieren müssen. Ein „Wechsel des Anbieters“ liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist. Bei einem Vertragswechsel ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht. Bei einer Portierung wird mit dem Ende des alten Vertrages die Rufnummer auf den Vertrag mit dem neuen Anbieter übertragen und in den Telekommunikationsnetzen werden entsprechende technische Änderungen vorgenommen. Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt die Portierung dann mit dem alten Anbieter ab. Der alte Anbieter schaltet nach dem letzten Tag der Vertragslaufzeit die Rufnummer bei sich ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird. Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein. Mit dem aufnehmenden Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst. Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Erreichbarkeit muss bei Ortsnetzrufnummern der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag mindestens sechs Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben. Damit der neue Anbieter Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren, sollte der Kunde den Portierungsauftrag einige Tage vor Ablauf der 6-Tages-Frist beim aufnehmenden Anbieter gestellt haben. Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen. Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist. Stand: 17.10.2011