ZitatOriginal geschrieben von DIGI66
Wenn nicht alle Unterlagen zum Vertrag an der Haustür übergeben wurde, beginnt die Widerrufsfrist bei Posteingang. Wenn die Widerrufsbelehrung nicht erfolgte, was anzunehmen ist, ist der Vertrag zu jeder Zeit widerrufbar. Problem ist nur dann, wenn die Belehrung trotzdem unterschrieben wurde. Sollten Zusagen gemacht worden sein um den Vertragsabschluß zu bekommen, die aber nicht eingehalten wurden, dann könnte eine Täuschung und somit ein Betrug vorliegen.
Mein Tipp:
1. Sofortiger Widerruf mit Einschreiben und Rückschein. Reaktion abwarten.
2. Strafanzeige erstatten. Über die Strafanzeige kommst Du auch an die Personalien des Verkäufers und alle Unterlagen. (Dein Anwalt freut sich auch über die kostenlose staatliche Hilfe )
Viel Glück!
Strafanzeige?
Wegen was denn?
Widerruf nach 2 Monaten, was für einen Widerruf stellt das dar?
Es war ja noch nicht mal ein Fernabgeschäft, gibt es da überhaupt 14 Tage Widerrufsrecht?
Das Verkaufsgespräch hat doch stattgefunden, beide Seiten waren sich einig und niemand wurde zur Unterschrift gezwungen.
Ein Merkblatt, bzw ein Durschlag des vertrages ist da, somit sind doch alle Punkte für einen Vertrag erfüllt?
Wie manche Menschen sofort mit Anzeigen um sich hauen in Deutschland ist der Clou schlechthin... einerseits zum belächeln, andererseits schon fast traurig.
Es sind noch nichtmal die ganzen Begebenheiten bekannt aber schon wird mit dem Tipp Anzeige zu erstatten um sich geworfen...
Vater Staat zahlts und wir alle mit und das für so einen Mist!
Unnötige Gelder und Arbeitskraft werden verheizt, wobei hier noch auf staatliche Hilfe für den Anwalt hingewiesen wird...ähm, Hallo?
Ich persönlich würde erstmal ein Schreiben an Mobilcom aufsetzen mit der Bitte um Kulanz.Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück.
Bei einer Anzeige lachen die nur, mit Sicherheit!