Beiträge von mythos2001

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    ob das Gerät ein Branding hat kann man idR anhand des EAN Code herausfinden - diesen bei google eingeben und häufig kommt dann ne Preisvergleichsseite bei der bereits jemand ein Handy als gebrandet oder ungebrandet hinterlegt hat (vgl. iPhone Software Barcoo).


    Langes hin und her senden kann man sich dementsprechend ersparen - im Zweifel also ein Foto auf welchem IMEI + EAN erkennbar sind an den Händler schicken (natürlich nur wenn online die Verknüpfung mit der Brandingtatsache nachvollziehbar ist - kann sein dass das nicht immer funktioniert).


    ja, da bin ich auch hinterher drauf gestossen. EAN hatte ich aber nicht notiert.


    Für mich bleibt die Frage:
    kann sich der Händler auf den (nicht mehr möglichen) Austausch zurückziehen? Damit wäre für mich ja wenn nur Kulanzregelung möglich oder besteht Recht auf Schadenersatz?
    Nachweis des (Weiter-)Verkaufs wurde erbracht und die Überprüfbarkeit meiner Angaben hinsichtlich Brandings sollte (muß?) über IMEI möglich sein.
    Im Falle des Schadenersatzes ist es ja Sache des Händlers, ob er mit welchem Aufwand auch immer IMEI prüft oder mir so entgegenkommt.

    Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Wenn da was kommt, dann rein auf Kulanz Basis. Denn Du hast Dich da wirklich nicht optimal Verhalten, ich hätte das Gerät behalten. Die Sache geklärt, und dann wieder verkauft wenn alles so ist wie es sein sollte.


    nun ja, Paktemarke abwarten, Handy einschicken, Prüfung abwarten, neus Handy bekommen, neuen Käufer finden - hätte mal überschlagen 10-14 Tage gedauert, da ist ja nachher der Preisverfall höher als die Preisminderung :)
    Für einen Fehler (Falschlieferung), den ich nicht zu verschulden hab. Da bin (anscheinend fälschlicherweise) davon ausgegangen, dass es auch für den Händler günstiger, weil einfacher, ist mir eine Preisminderung einzuräumen.


    Ahne ja nicht, dass er nicht mal eben über die IMEI und seine Lieferliste prüfen kann, ob es tatsächlich gebrandet war.
    Ist das denn so kompliziert für die Händer?

    mal eine Frage in die Runde:
    neues, versiegeltes Handy verkauft. Bei Übergabe stellt der Käufer in meinem Beisein und zu meiner eigenen Überraschung ein Branding beim Einschalten fest. Zugesichert war freie Ware vom Händler, als solche hab ich sie auch verkauft bzw. angeboten.
    Käufer möchte vor Ort Preisnachlass, ich versuche die Kundenhotline des Händlers zu erreichen (Samstag Vormittag), um die Höhe einer möglichen eigenen Preisminderung als Ersatz für Austausch des Gerätes zu klären, kann aber nicht geklärt werden, da zuständige Mitarbeiter erst Montag wieder erreichbar.
    Nun entscheide ich mich mit dem Käufer auf einen Preisnachlass zu einigen, er ist ja auch extra gekommen, um das Handy zu kaufen.


    Na, ihr ahnt sicher was kommt :D
    Am Monatg nun teilt mir der Händler mit, ich möge bitte das Gerät zur Prüfung und anschließendem Austausch einsenden, ich erkläre der Hotline, dass ich das Gerät weiterverkauft habe und der neue Käufer kein Interesse am Austausch hat. Preisminderung wird aber abgelehnt, weil die Überprüfung meiner Angaben, ob ich tatsächlich ein Branding-Gerät erhalten habe oder nur eine schöne Geschichte erzähle, anhand der IMEI zu aufwändig sei. :confused:


    Hab jetzt mal die Geschäftführung persönlich angeschrieben und auch den Nachweis des Weiterverkaufs erbracht. Mal schauen, was kommt.


    So, frage an Euch:
    Kann man vom Händler nicht erwarten, dass er über die IMEI das Branding feststellt?
    Preisminderung verlangen kann ich wohl nicht, aber das sollte doch der klassische Fall sein, wo man eine Kulanzregelung erwarten darf?
    Oder hab ich jetzt einfach die A...karte gezogen? :D

    Samsung Galaxy S2 GT-I9100, schwarz, neu.
    Ungeöffnete/versiegelte Originalverpackung. Smartphone ist ohne Branding und ohne Lock.


    Privatverkauf, keine Rücknahme.


    Kopie der Rechnung/des Lieferscheins von TT-Händler vom 12.September 2011 kann mitgeliefert werden.


    Preis: 400,- EUR plus 5,90 EUR für versicherten Versand, ggfs. persönliche Übergabe im Laufe der Woche in Frankfurt gegen Barzahlung möglich.

    Zitat

    Original geschrieben von DaRappa
      distefano: Ja, wir können deine Rufnummer gleich mitportieren. Du bekommst eine vorläufige und am 30.09 werden dann die Nummern getauscht


    Hat sich da auf Seiten T-Mobiles bei den Portierungen im August etwas geändert?
    Lese zum ersten Mal, dass es die Möglichkeit einer vorläufigen Rufnummer gibt. Sonst gingen doch (auch bei Euch) immer nur Portierungen im laufenden Monat.


    Edit:
    wie weit im Voraus kann die Portierung nun hinterlegt werden?

    Ich überlege aktuell meine Mobilfunknummer (gekündigter e+ Vertrag) zu simyo zu portieren.


    Wenn ich nun im weiteren Verlauf wieder mit der Rufnummer "weiterziehen" möchte, wie schnell ist i.d.R. die Freigabe/Portierung sobald simyo die Verzichtserklärung vorliegt (ausreichend Guthaben vorausgesetzt)?


    Ändert sich daran etwas, wenn ich zwischenzeitlich eine Option (zB simyo flat) dazugebucht habe? Also würde dann eine Mitnahme der Rufnummer evtl. immer nur zum Ende des Buchungszeitraums der Option möglich sein?