ZitatOriginal geschrieben von polli
ob das Gerät ein Branding hat kann man idR anhand des EAN Code herausfinden - diesen bei google eingeben und häufig kommt dann ne Preisvergleichsseite bei der bereits jemand ein Handy als gebrandet oder ungebrandet hinterlegt hat (vgl. iPhone Software Barcoo).
Langes hin und her senden kann man sich dementsprechend ersparen - im Zweifel also ein Foto auf welchem IMEI + EAN erkennbar sind an den Händler schicken (natürlich nur wenn online die Verknüpfung mit der Brandingtatsache nachvollziehbar ist - kann sein dass das nicht immer funktioniert).
ja, da bin ich auch hinterher drauf gestossen. EAN hatte ich aber nicht notiert.
Für mich bleibt die Frage:
kann sich der Händler auf den (nicht mehr möglichen) Austausch zurückziehen? Damit wäre für mich ja wenn nur Kulanzregelung möglich oder besteht Recht auf Schadenersatz?
Nachweis des (Weiter-)Verkaufs wurde erbracht und die Überprüfbarkeit meiner Angaben hinsichtlich Brandings sollte (muß?) über IMEI möglich sein.
Im Falle des Schadenersatzes ist es ja Sache des Händlers, ob er mit welchem Aufwand auch immer IMEI prüft oder mir so entgegenkommt.