Beiträge von mythos2001


    So sieht es aus. Danke für diesen Beitrag, Printus.

    Schau Dir mal bei Sparhandy.de die eigenen Allnet-Flat Tarife an.


    Sparhandy ist Provider, genutzt wird das "D-Netz". Dahinter verbirgt sich offenbar das D1-Netz, darf aber angeblich nicht so offensiv beworben werden. Im Bereich Hilfe&Service wird auf die Frage nach dem Netzausbau im "D-Netz" auf t-mobile verlinkt. Im Zweifel bei Sparhandy das Netz bestätigen lassen.


    Allnet-Flat L SIM-only: aktuell 15,90 EUR mit 1 GB Datenvolumen bis 21 Mbit/s (allerdings nur in den ersten 24 Monaten, danach regulär 29,90 EUR), kein LTE

    Spiele gerade etwas mit einem Stairway (weiß). Verarbeitung soweit wirklich top, schöne Alueinfassung, abgerundetes Display zum Rand - gefällt. Unschön sind die Tasten, genauer gesagt der zu leichte Druckpunkt. Gerade die längere Lautstärke-Taste berührt man doch hin- und wieder unbeabsichtigt und das löst dann bereits einen Tastendruck aus. Nervt mich leider.


    Probleme habe ich gerade mit dem (Annäherungs?)Sensor oben links: Smartphone im Querformat gehalten, läßt jedesmal das Display ausschalten/abdunkeln, weil ich den Sensor unbeabsichtigt abdecke. Ist das so beabsichtigt und kann ich das im Menu irgendwo konfigurieren? (Gesten sind deaktiviert)


    Außerdem bin ich momantan mit der Akkulaufzeit noch nicht zu frieden (nur 1 SIM eingesetzt). Ein Indiz: die Anzeige fällt von 100% innerhalb von 3-4 Minuten auf 98% ohne dass das Stairway benutzt wurde: Ladekabel entfernt, Display schaltet automatisch aus und beim Einschalten zum Blick auf die Uhr stehen nur noch 98%.


    Hm, ingesamt kommt man über den Tag, aber im Ruhezustand scheint derzeit einfach ein zu hoher Akkuverbauch aufzutreten. Muß ich aber noch weiter testen und beobachten. Welche App würdet ihr dazu empfehlen?


    Ansonsten: GPS Empfang/Fix bei ersten Tests sehr gut - hatte da zunächst bedenken. WLAN insgesamt ok.


    Edit: wie ist bei Euch der Druckpunkt der Lautstärketaste? Könnte jetzt nicht sagen, dass die Taste besonders wackelt, aber sie ist halt sehr "leichtgängig".

    Kann ich bei Congstar den Aktionstarif Allnet S mit Vertragsbeginn in 3-4 Monaten abschließen?


    Würde gerne die Rufnummern meiner per September gekündigten T-Mobile Verträge nach Vertragsende zu Congstar portieren, kann ich dazu heute bzw. im Juni (vor Aktionsende) schon einen Vertrag bei Congstar abschließen und mir die derzeitigen Konditionen sichern?

    Samsung Galaxy Advance GT-I9070, 8 GB, metallic black, neu, EAN 8 806071 905211
    Ungeöffnete/versiegelte Originalverpackung. Smartphone ist ohne Branding und ohne Lock.


    Privatverkauf, keine Rücknahme.


    Kopie der Rechnung/des Lieferscheins aus NX1000 Bundle vom 17.Januar 2013 kann mitgeliefert werden.


    Preis: 210,- EUR inkl. versicherten Versand, ggfs. persönliche Übergabe im Laufe der Woche in Frankfurt/Main gegen Barzahlung möglich.

    Habe mal vor 6-7 Monaten zwei vergleichbare IP-Cams bei einem Bekannten eingerichtet. Einmal von INSTAR Modell (3011), einmal Noname - beide quasi identisch. Lediglich Benutzeroberfläche bei der Noname in englisch und etwas andere Menuanordnung.


    Einrichtung und spätere Steuerung erfolgt über den Webbrower, FTP upload und Einbindung auf Website geht.
    Details und Funktionsumfang kann man hier nachlesen: http://instar.de/de/c/faqs_506/ (nehme an für alle Herstellervarianten gültig)


    Was nicht ohen Weiteres (oder überhaupt nicht?) geht:
    - ein Alarmvideo aufzunehmen -> nur Bilder werden aufgenommen.
    - ohne Internet Explorer mit ActiveX-Aktivierung kann man keinen Ton hören und nicht selber in den Raum sprechen.


    Beim Zugriff von außen sollte man wohl nicht den voreingestellten Port 80 nutzen, da die Kamera dann regelmäßig nicht mehr erreichbar ist.


    gute Android-App: IP Cam Viewer (light).


    Weitere Info-Quelle: http://forum.instar-cam.com/forum.php

    Um den Fall noch kurz aufzulösen:
    Tasche beim Zoll selbst in Augenschein genommen und fotografiert. Sah aus wie echt, hatte alle Merkmale einer echten Tasche und auch die Zoll-Mitarbeiter waren letztlich verwundert und wünschten viel Erfolg :)


    Bilder und Schreiben per Mail an den Rechtsanwalt. Am nächsten Tag wurde im Telefongespräch "ausnahmsweise" die Freigabe erteilt, nicht ohne Hinweis, dass man die Tasche ja selbst vorliegen und geprüft hatte und sie wäre 100%ig gefälscht. :rolleyes:


    Anschließend konnte die Tasche dann ordnungsgemäß verzollt und eingeführt werden.


    Mittlerweile ist aus den USA auch noch das neuausgestellte Duplikat des Kaufbeleges angekommen.


    Fazit: Tasche ist echt. Und vielleicht sollte ich nochmal die schlaue Kanzlei ärgern und auf die schriftliche Rücknahme der Behauptung, es sei 100%ig eine Fälschung, bestehen und dies auch gegenüber dem Zoll einzuräumen. :D

    Danke für eure Rückmeldungen, die mich in meinem eigenen Rechtsempfinden bestärken und von einem Widerspruch doch absehen lassen.
    Ich bin auch bei der weiteren Recherche hier auf einen vergleichbaren Fall gestoßen, bei dem das Anwaltschreiben einmal auseinandergenommen und kommentiert wurde. Das Fazit dort entspricht dem von ChickenHawk.


    Leider ist der Absender, wie erwähnt, momentan nicht erreichbar und somit kann nicht geklärt werden, ob es sich nicht vielleicht doch um Originalware handelt und, wie von ChickenHawk vermutet, bei der Zurückhaltung um die Durchsetzung von Vertriebsbeschränkungen handelt.


    Aber wenn ich es mir genau überlege, sollte es dann ja auch entsprechend in dem Anwaltschreiben erwähnt werden. Dort wird aber nur von der "Einfuhr eines Falsifikats" gesprochen. Sollte also doch ausgeschlossen sein.



    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und ganz so einfach wie hier beschrieben ist es nicht jemanden einfach so in die Pfanne zu hauen und ihm einfach mal postalisch irgendwelche gefälschten Waren zu schicken. Hast Du einem Kurierdienst (DHL/Fed Ex o.ä.) einen Auftrag erteilt für Dich eine Zollanmeldung abzugeben? Die bloße Tatsache das Du als Warenempfänger auf dem Paket stehst reicht (auch wenn es der dt. Zoll gern anders darstellt) nicht aus um etwaige Pflichten zu begründen. Hier reicht es zu erklären, dass man weder eine Bestellung getätigt oder einen Auftrag zur Zusendung des Pakets erteilt hat und damit ist das Thema dann auch durch.


    Auftrag zu Zollanmeldung wurde nicht erteilt, das Paket ist unverlangt und nichtsahnend (ausgewiesen vermutlich als Geschenk) zugesandt worden, aber statt Paket kam nur die Zollbenachrichtigung über die Aussetzung der Überlassung und kurz danach das Anwaltsschreiben des Rechtsinhabers.


    Anstelle einer stillschweigenden Zustimmung zur Vernichtung der Ware durch Verstreichenlassen der Widerspruchsfrist am Ende der Woche, werde ich doch empfehlen wie vorgeschlagen gegenüber dem Zoll schriftlich zu erklären, dass man die Bestellung weder getätigt noch um Zusendung der Ware gebeten hat.


    Wird so weitergeben. :top:


    Edit:
    so, jetzt wird es doch interessant:
    Eben erreicht mich ein Anruf, dass die Tasche echt ist und vor ca. 3-4 Jahren in den USA in einem renommierten Taschengeschäft/Luxuswarengeschäft für ca. 1.500,- $ gekauft wurde, Fälschung quasi ausgeschlossen. Die Bekannte versucht nun noch Unterlagen zum Kauf zu finden bzw. versucht auch beim Einzelhändler selbst noch einen Nachweis zu erhalten, was aber wohl aufgrund der Zeitspanne schwer wird.


    Wie sollte nun vorgegangen werden?
    Bliebe ja nur der Widerspruch gegen die Vernichtung.


    Kann nun auf einmal doch die Vertriebsbeschränkung der Ware für die EU/Deutschland ins Spiel kommen, obwohl im Anwaltsschreiben auf eine Fälschung verwiesen wird?
    Würde diese Vertriebsbeschränkung dann auch bei einen privaten Import greifen?
    Könnte man notfalls der einfachheithalber (?) auf einen Rückversand an den Absender in die USA bestehen?

    Darf mich mit folgendem Fall aus dem Bekanntenkreis beschäftigen:


    Aussetzung der Überlassung gem. Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1383/2003


    dabei hat der Zoll ein Paket mit einer Handtasche einbehalten, bei der der Verdacht auf Markenschutzverletzung besteht. Die Ware soll nun vernichtet werden.


    Paket kam aus den USA und war ein Geschenk einer Freundin/Bekannten. Diese ist momentan nicht erreichbar, vermutlich in Urlaub. Somit kann nicht geklärt werden, was genau im Paket war und ob sie sich bewußt war, was sie verschickt und das es etvl. ein Falsifikat einer bekannten Taschenmarke ist.


    Post vom Anwalt des Rechtsinhaber der Marke ist auch bereits eingetroffen. Diese unterstellen ja grundsätzlich einen "geschäftlichen Verkehr" und nur dann liegt ein Verstoß gegen das Markengesetz vor und verlangen nun eine Unterlassungserklärung (die man wenn überhaupt, so verriet mir google, nur in abgeänderter Form abgeben sollte) sowie Zahlung von 200,- EUR wegen des "Grenzbeschlagnahmeverfahrens".


    "Geschäftlicher Verkehr" ist aber hier nicht zutreffend und würde sich in einem möglichen Verfahren sicher belegen lassen.


    Was ich aber über google gerade nicht finden konnte:
    Sofern Widerspruch gegen die Vernichtung eingelegt wird, hat man ein Recht auf Herausgabe der Ware auch wenn es sich tatsächlich um ein Falsifikat handeln sollte?
    Vorausgesetzt die Ware ist für den Privatbesitz bestimmt und nicht den geschäftlichen Verkehr (was dann vermutlich in einem Gerichtsverfahren geklärt werden müßte, vermute ich mal.). Im normalen Reiseverkehr wäre das Falisifkat ja eher nicht vom Zoll beanstandet worden.


    Daran anschließend: wenn die Möglichkeit der Herausgabe besteht, muß die Ware ja noch verzollt werden. Welcher Warenwert würde dann bei einem Falsifikat angesetzt werden?
    Je nach anzusetzendem Warenwert kann man sich die Geschichte mit dem Widerspruch zur Vernichtung ja sonst gleich schenken :D