Sehr geehrte Damen und Herren,
seit kurzem besitze ich einen original Vodafone CombiComfort Vertrag. Diesen Vertrag habe ich deswegen abgeschlossen, um ihn gleichsam als Festnetzersatz zu verwenden. Für den Fall, dass ich mich nicht innerhalb meines ZuHause Bereichs befinde, sollten auf der Festnetznummer eingehende Anrufe (kostenfrei) auf meine andere Vodafone-Nummer in meinem zweiten Mobiltelefon umgeleitet werden.
Gemäß ihrem InfoFax Nr. 320 http://www.vodafone.de/infofaxe/320.pdf sollte diese Anrufumleitung innerhalb des VF-Netzes kostenfrei sein.
Ich habe sodann mein erstes Handy mit der VF KombiComfort-Karte "fest" bei mir im ZuHause-Bereich installiert und dort mittels **004*0162Zielrufnummer#grüne Hörertaste die entsprechende Anrufumleitung programmiert - wie in Dokument 320 beschrieben. Bei Anrufen auf meine VF ZuHause-Festnetznummer klingelt auch wie gewünscht dieses erste Handy an, bevor dann nach einiger Zeit (wenn ich also nicht das Gespräch dort annehme) die Rufumleitung auf mein zweites Handy durchgeführt wird. Das erste Handy befindet sich also innerhalb des ZuHause-Bereichs.
Leider musste ich jetzt feststellen, dass mir für diese Anrufumleitung dennoch Kosten von Ihnen in Rechnung gestellt werden - wohl unter Berufung auf Infofax Nr. 469. Allerdings ist dieses hier vorliegend gar nicht einschlägig, denn dort heißt es: "Kosten: kein Basispreis, kein Anschlusspreis; - deutschlandweite Erreichbarkeit unter der Festnetznummer bei netzinterner Rufumleitung: zusätzl. pro ankommende Verbindung auf Festnetznummer außerhalb des ZuhauseBereichs 0,19 €/Min.;" - in meinem Fall kommt der Anruf auf der Festnetznummer aber herein, während sich das Telefon innerhalb des ZuhauseBereichs befindet. Für diesen Fall verweist Dokument 469 auf das Dokument 320. Die Anrufumleitung müsste also kostenfrei sein.
Zudem wurde ja gerade nicht die in Dokument 469 angegebene Tastenkombination für den Anrufmanager verwendet - der Anrufmanager wird von mir gar nicht benutzt!
Auf Nachfrage bei Ihrer Hotline wurde mir mitgeteilt, dass Dokument 320 ja doch schon etwas alt sei - gleichwohl stellen Sie dieses weiterhin zur Verfügung und verweisen in Ihrem aktuellen Dokument 469 sogar ausdrücklich darauf.
Da ich den Vertrag nie abgeschlossen hätte, wenn ich gewüsst hätte, dass Sie entgegen Ihren im Internet veröffentlichten Infofaxen Kosten für eine Anrufumleitung berechnen, ist die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen. Ich kündige daher den Vertrag außerordentlich, vgl. § 313 BGB.
Hilfsweise setze ich Ihnen Frist, schließlich beruht der Vorgang allein auf Ihrem Verschulden, zur Beseitigung des fehlerhaften In-Rechnung-Stellens weitergeleiteter Anrufe bis zum 15.08. Sollten Sie dies bis dato nicht abgestellt haben, besteht meinerseits ein Kündigungsrecht auch nach § 314 BGB.
Mit freundlichen Grüßen