Re: Die wichtigsten Regeln zur korrekten Anwendung der Garantie (EU):
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von xanav
7. Geschäfte zwischen Privatpersonen
Die neue Regelung betrifft nicht den Verkauf eines Gegenstandes zwischen Privatpersonen. Hier gelten die Regeln der "alten Garantie": Der Gegenstand darf keine versteckten Mängel haben bzw. dürfen Ihnen keine besonderen Umstände verschwiegen werden (z.B. dass es sich um einen Unfallwagen handelt).
8. Geschäfte zwischen Vollkaufleuten
Auch hier gilt die gesetzliche Garantie NICHT !
Das ist so nicht richtig. Die vorgenannten Regelungen gelten grundsätzlich für alle, jedoch können Privatleute untereinander im Gegensatz zu Kaufleuten die Gewährleistung vertraglich komplett ausschließen. Im B2C-Bereich ist dies gar nicht und im B2B-Bereich nur eingeschränkt möglich.
Allgemein zum Thema: Die (gesetzliche) Gewährleistung hat grundsätzlich der Vertragspartner zu leisten. Dies ist idR der Händler. Mit dem Hersteller hat man als Endkunde demgegenüber keine vertragliche Beziehung, also auch keine Gewährleistungsansprüche. Die sog. Herstellergarantie ist eine (zusätzliche) freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers gegenüber einem Endverbraucher, für Fehler seines Produktes kostenlos die Beseitigung innerhalb einer bestimmten Frist zu übernehmen. Dies hat mit den - daneben bestehenden - Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Händler/Verkäufer nichts zu tun!
Gruß,
zero5