Ich denke du wirst um einen Gutachter und Rechtsanwalt nicht herumkommen, da die Versicherung erstmal nicht zahlen wird und der Fall dann vor Gericht landen wird.
Beiträge von cyberman
-
-
allerdings nur bei Verschulden des Schuldners. Dieses ist hier wohl nicht der Fall.
-
Zitat
Na der Verkäufer ist ja wohl näher am Hersteller als der Endverbraucher oder?
näher am Hersteller bedeutet ja noch lange nicht, daß er dafür mehr Verantwortung trägt.
-
@ Stephan I
ZitatDaraus folgte jedoch gemäß § 283 Satz 1 BGB ein Anspruch meinerseits aus § 280 I auf Schadensersatz statt der Leistung
ich kann mir nicht vorstellen wo der Verkäufer hier für die Insolvenz des Unternehmens verantwortlich sein soll. Dieses schreibst du ja auch dann.
Zitatda Sie nichts für die Insolvenz der Firma Beyer können. Ich allerdings kann noch weniger dafür
naja. Wiso kann der Unternehmer mehr für die Insolvenz als du?
-
Bei dem was die Amis zur Zeit machen, habe ich vor denen mehr Angst. Das treiben der Terroristen verurteile ich aber auch.
-
im Burgers Zoo in NL gibts auch ein riesiges Aquarium mit Haien.
Der Zoo als solches ist der beste den ich gesehen habe.cyberman
-
@ Dexter
und genau das ist Betrug. Eine Versicherung ist nicht wie ein Sparschwein wo man einzahlt und wenn man Geld braucht nimmt man es sich. Die Versicherung wird nach den für deinen Vertrag gültigen Bedingungen, die du ja schon bei Vertragsabschluß kanntest, bezahlen. Alles was sich nicht so zugetragen hat braucht sie auch nicht bezahlen.
Leider denken die meisten so. Daraus folgt doch nur, daß die Beiträge zwangsläufig weiter steigen.
cyberman
-
@ nutellatoast
ZitatWeder in meinen Arbeitsvertragsunterlagen, noch in den VF-Unterlagen, werde ich darauf verpflichtet, die Konditionen nicht weiterzugeben
aber auch du wirst was unterschrieben haben wo du bestätigst keine Firmeninterna weiterzugeben. Solche Konditionen gehören dazu.
cyberman
-
Zitat
Original von Trailer
Also man muss nicht immer zum ADAC um die Leistungen zu haben.
Es bietet beinahe jeder Versicherer die Möglichkeit einen Schutzbrief zur Haftpflichtversicherung abzuschließen, und dort bekommt man größtenteil die selben Leistungen für ca. 8 EUR.
Also am besten mal bei der eigenen Versicherung nachfragen.
Teilweise wird dann sogar von der Versicherungsgesellschaft der ADAC im Pannenfall beauftragt.Du vergisst die Zusatzleistungen des ADAC die kein Schutzbrief einer KFZ Versicherung bietet z. B.
- Übernahme der Selbstbeteiligung bei Haarwildschäden
- teilweise Übernahme der Kosten bei Federwildschäden
- Kosten für ausserplanmäßige Heimreise
- Auserplanmäßige Übernachtung für alle Mitreisende
- Tourset
- Clubzeitschriftum nur einige zu nennen
-
Zitat
Was natürlich ein Problem ist, dass im Falle eines Unfalls die Versicherungsprämie steigt, die der Halter des Autos zahlen muss. Und dieser Anstieg kann je nach Unfall erheblich sein.
Für den Anstieg der Versicherungsprämie ist es nicht relevant wie hoch der Unfallschaden war. Es kommt lediglich darauf an, daß es einen zu regulierenden Schaden gab.