Hallo miteinander.
Auch eine mündliche Absprache zählt, nur hab ich natürlich das Beweisproblem. Screenshots sind natürlich gemacht.
Bei mir steht jedoch auch nur ein(!) PromotionPack auf der Liste, nix von SMS-Pack M, oä.
Aber O2 kann das von mir aus abrechnen wie O2 möchte.
Ich habe jedoch eine Rahmenvertragsnr, die Webseite, die zu der RV-Nr gehört, weisst selbst heute noch die aufgezählten Konditionen auf.
Jeder kennt der hier Mitlesenden kennt sie inzwischen, trotzdem in meiner möglichen Argumentation:
in der Fussnote zu 1 ist lediglich der 50er-Tarif erwähnt mit 15% Ermäßigung, und zwar 24Monate lang. Im Feld des "Extra-Vorteils" Frei-SMS ist der 50er-Tarif leer, uswusw. Da der 100er-Tarif nicht in den Fussnoten erwähnt wird, gibt es keine Einschränkung, aber die 100SMS.
Es ist natürlich wirklich ein Risiko dennoch, aber für mich gilt Gutgläubiger Erwerb. Meine Karte ist übrigens bereits aktiviert - soll ich etwa davon ausgehen, dass ein Angebot, dass ich auch (1) unabhängig im Laden bekommen hätte (mit 19cent Folgeminutenpreis), (2) im Internet beworben wird, (3) mir (mündlich) von einer zweiten Person zugesichert wird, nicht "gilt"?
Ich warte ab, was auf der ersten Rechnung steht.
@juerglein: Ich gebe Dir Recht hinsichtlich Geiz-ist-geil. Aber wenn dieses Angebot nicht wäre, dann hätte O2 diesen Vertrag nicht. Marktwirtschaft. Aber OT: Ich bin nicht immer so
Gruss, schönes Wochenende.