Beiträge von kat500

    Re: Re: Mit der Ex des besten Kumpels? Ja oder nein?


    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Da hast Du schon die Lösung des Problems :p


    Was willst du mir damit sagen? Wir sollen beim wir bleiben? Nun es ist so dass die nicht verstritten sind oder so, sondern wir wie gesagt noch alle befreundet sind und wir öfters mal was zusammen machen. Für sie ist des ganze nicht so das problem...sie meinst die sind absolut getrennt und es wäre kein Problem (ist ja klar).


    Ich mach jetzt nicht jeden Tag was mit meinem Kumpel. Also wir hängen nicht so oft ab aber zähle ihn trotzdem zum besten Kumpel.

    Hi,


    schwieriges Thema ich weiß. Mein bester Kumpel ist seit rund nem halben jahr von seiner Freundin getrennt. Wir machen aber gelegentlich noch was zusammen. Jetzt macht sie eindeutige anzeichen dass sie was von mir will. Muss zugeben, finde sie auch attraktiv. Ich finds recht unangenhem wenn sie sich an mich schmeisst, wenn mein Kumpel dabei ist. Also gelaufen ist noch nichts, weil ich nicht wollte. Fühle mich als würde ich was verbotenes tun. Klar es geht -wenn überhaupt- nichts an nem Gespräch mit dem Kumpel vorbei. Aber was haltet ihr Grundsätzlich davon? absolutes No-Go oder kann klappen? Teenager sind wir ja nun auch nicht mehr. (wir 27, sie 22)

    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Nein - das sind die üblichen Ammenmärchen die so durchs Netz geistern - bzw. eigentlich ist es ein "Missverständnis" der StVo: richtig ist zwar, dass auch vorne eine Tönung von 5-10% (den genauen Wert weiss ich grad nicht) erlaubt ist, und genau damit wird auch immer argumentiert. Der Haken: Herstellerseitig ist heutzutage jeder moderne PKW bereits zw. 5 und 10% serienmässig getönt und wärmegedämmt - d.h. eine weitere Tönung - und sei sie noch so gering - überschreitet schlicht und ergreifend automatisch die Obergrenze. D.h. fährst Du ein entsprechend "altes" Auto, das noch "ordinäres Fensterglas" drin hat dann darfst Du tatsächlich tönen, bei jedem halbwegs modernen Auto mit wärmegedämmten und getönten Glas aber selbstverständlich nicht.


    Auch nicht richtig! Die Frontscheibe darf zu 25% und die vorderen Seitenscheiben zu 30% getönt sein. Allerdings ist eine nachträgliche Tönung mit Folie nicht erlaubt! Ein Bekannter hat sich bei seinem Chrysler 300C die Frontscheiben aber bei einer Fachfirma fluten lassen. (eben zu diesem 25% bzw. 30% Wert) Ging ohne Probleme und wurde (bzw. muss) eingetragen !


    Sieht toll aus, auch wenn längst nicht ganz schwarz.


    Aber ich gebe zu, im Internet kursieren wirklich viele Märchen zu der Scheibentönung!

    In nem anderen thread wird für einen V50 Student diesen monat 330€ ausgezahlt. Könnt ihr das auch bzw. was für eine Auszahlung könnt ihr mir anbieten mit einem V50 Student und einem KombiComfort?
    Wann sind denn die Freischalttermine diesen Monat?
    danke