Beiträge von meister-schnack

    Re: Re: Problem mit Drucker an Fritzbox


    Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Welche Windows 10 Version xxxx ist auf dem neuen drauf – alle Updates schon durchgelaufen?


    Ja, alle Updates sind durch. Exakte Version müsste ich prüfen. Sollte das denn Einfluss haben?


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Doch, dem Drucker sollte intern eine IP zugewiesen sein.
    Diese IP solltest Du in der Fritz Box irgendwo ablesen können (Heimnetz oder so, an einem der anderen PC's ablesen), und evtl. fest einstellen können.


    "Geräte und Drucker", "Drucker hinzufügen" hilft evtl. (https://www.youtube.com/watch?v=pKQWrwS3Df8).


    Möglicherweise hilft es, den Druckertreiber/die Druckersoftware von Samsung auf den neuen Laptop runterzuladen und zu installieren, und nicht darauf zu vertrauen, dass Windows Update alles automatisch holt.


    Die IP kann ich nirgends auslesen, war bereits im Interface der Fritzbox. Der Drucker wird nur als USB-Gerät angezeigt, ohne weitere Informationen. Auch das Auslesen an einem anderen Laptop, an dem der Drucker läuft, offenbart mir keine IP.


    Genau, per "Drucker hinzufügen" hab ich es bisher ja auch gemacht, das ging immer.
    Parallel habe ich den Druckertreiber von Samsung und auch den sogenannten Easy Print Manager installiert. Bringt alles nichts, der Drucker bleibt ungefunden.


    Von den anderen Geräten wird er halt auch sauber als Samsung XYZ gefunden, nicht etwa als allgemeiner Drucker oder sowas.

    Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Ist der neue Rechner sicher im richtigen LAN/WLAN und nicht im Gastnetzwerk?
    Bei der 7490 lassen sich auch LAN Anschlüsse als Gastzugang definieren...


    Ist in jedem Fall im richtigen Netzwerk, leider ist das nicht der Fehler.

    Hi,


    ein seltsames Problem: 3 Laptops greifen auf einen Samsung Drucker zu, der über USB an einer Fritzbox 7490 hängt. Dazu ist es nicht nötig gewesen, den USB-Fernanschluss zu aktivieren. Der Drucker wurde sauber erkannt und konnte über die Windows-Oberfläche eingerichtet werden. Auf allen Geräten ist Windows 10 installiert. 2 Geräte sind via WLAN im Netzwerk, 1 über Kabel. Läuft so seit mehreren Monaten.


    Jetzt habe ich Gerät 4 gekauft, ebenfalls Laptop mit Windows 10. Ebenfalls im Netzwerk, mal per WLAN versucht, mal per Kabel. Ich bekomme partout keine Verbindung zu diesem Drucker hin. Er wird nicht gefunden, manuell kann ich ihn auch nicht einrichten, weil dem Drucker keine IP oder sonstige Adresse zugewiesen ist. Die erweiterten Freigabeeinstellungen, sofern überhaupt in dem Kontext von Belang, sind ebenfalls identisch. Keine Chance, den Drucker zum Laufen zu bekommen. Eine gesonderte Fritzbox-Software gibt es keine.


    Woran kann das liegen, was kann ich weiter versuchen?

    Erstmal besten Dank für die vielen Einschätzungen. Ich denke auch, dass es eine gute Lösung geben wird, man muss da am Ende vermutlich nicht streiten. Auch der Vermieter weiß Bescheid und wird die Möglichkeit der Küchenübernahme vermutlich mit im Inserat angeben. Die restlichen Möbel bei Kleinanzeigen inseriert sind auch schnell weg, da muss keiner für vor Gericht. Im Notfall schalte ich die Anzeigen auch selbst, wenn ich die Fotos bekomme. Im äußersten Fall würde ich aber auch sagen, dass man diesen Vertrag durchaus strittig sehen kann - Wohnungsübergabe findet nicht statt. Wäre für beide Seiten knifflig und riskant und würde am Ende nicht nur mehr Stress, sondern auch wesentlich mehr Kosten bedeuten.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Naja, es steht ja im Kaufvertrag "Der Kaufpreis ist bei Wohnungsübergabe in bar zu bezahlen".
    Damit entfällt möglicherweise die Kaufpreiszahlung, weil keine Wohnungsübergabe stattfindet. Das Eigentum an den Möbeln hat der Käufer evtl. trotzdem erworben (je nachdem, was im Kaufvertrag hinsichtlich Eigentumsübergang steht).


    Ich würde ebenfalls das Gespräch mit dem Verkäufer suchen.


    Der Kaufvertrag sieht so aus:


    Kaufvertrag für Möbel / Wohnungseinrichtung


    zwischen
    "Verkäufer"
    und
    "Käufer"


    Verkäufer verkauft folgende Möbel/Einrichtungsgegenstände: bla bla bla


    Der Kaufpreis beträgt: x,xx €


    Der Kaufpreis ist bei Wohnungsübergabe bar zu bezahlen.


    Datum, Ort, Unterschriften

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Wie wär's denn mal mit einem Gespräch mit dem Verkäufer/Vermieter...?


    Der Vormieter/Verkäufer wird Ende April ausziehen und hat keine Lust, einen neuen Nachmieter zu suchen. Im Endeffekt kann er mich verdonnern, die Brocken abzunehmen. Der Vermieter kann/wird sicherlich beim Suchen eines neuen Mieters mit angeben, dass eine Küche und diverse Möbel übernommen werden können. Dennoch geht es mir hier ja rein um die Rechtslage.


    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Ein Kaufvertrag sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte - einmal der Kauf und auf der anderen Seite die Übergabe.
    Das die Bezahlung und Übergabe terminiert wurde hat meiner Meinung nach nichts mit dem Übergang des Eigentums zu tun => du bist Eigentümer einer Einbauküche und diverser Möbel, musst diese aber noch bezahlen und in Besitz nehmen.


    Das habe ich mir gedacht. Ich versuche immer den schlechtesten Fall bei so etwas abschätzen zu können. Klar, fraglich ist, ob der Vormieter mich am Ende "anzeigt", also rechtlich auf Ausübung des Kaufvertrags besteht oder nicht. Soweit muss und will ich es aber nicht kommen lassen. Nur laufen Andeutungen zum Teil in die Richtung, dass es nicht so ganz einfach wird, da sauber zu zu sprechen.

    Moin,


    über den Kontakt zum Vormieter bin ich an eine Wohnung gekommen. Mit ihm habe ich ausgemacht, dass ich die Küche und wenige Möbel abkaufe. Dazu wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen.
    Mit dem Vermieter wurde ein Mietvertrag vorbereitet, aber noch nicht unterschrieben. Das lag daran, dass das genaue Einzugdatum lange unklar war.


    Am Ende ziehe ich nun doch nicht in diese Wohnung ein, werde den Mietvertrag also auch nicht unterschreiben.
    Der letzte Satz im Kaufvertrag lautet "Der Kaufpreis ist bei Wohnungsübergabe in bar zu bezahlen". Diese Übergabe wird nun nie stattfinden. Bin ich denn verpflichtet, die Küche/Möbel dennoch abzukaufen? Wie ist da die Rechtslage? Soweit ich mich informiert habe, spricht man in so einem Zusammenhang von einer "aufschiebenden Bedingung", was bedeutet, dass der Kaufvertrag nur gilt, wenn auch tatsächlich ein MV zustande kommt.


    Danke, Gruß