Beiträge von manni580

    Ich würde mich an Deiner Stelle erst mal über WLAN und UMTS ein bisschen informieren.


    Kommt drauf an wo du mit Deinem neuen Handy via WLAN (es gibt ja auch kostenlose Hotspots oder eben welche bei denen man für die Nutzung bezahlen muß) surfen willst. Oder meinst du doch eher UMTS?

    Hab gerade eben versucht, mit meinem N80 eine email (über GMX) zu versenden. Wollte eine bestimmte Datei mit einfügen, alle angebenen Formen entsprechen nicht dieser Datei, deswegen wählte ich "sonstige Dateien" aus. Allerdings kommt da nix, es tut sich einfach nichts.


    Geht das bei euch?

    Zitat

    Original geschrieben von ManniMammut


    Was mich mehr stört, sind die knarzende Menütaste und vor allem der linke Softkey! Den brauch ich nur berühren und schon gibt er ein mehr als deutliches Geräusch von sich.
    "Repariert" ein NSC denn sowas? (Ist ja eigentlich mehr ein Schönheitsfehler...muss aber bei einem solchen Preis einfach nicht sein...)


    Wieso nicht? Einfach hingehn und beanstanden...


    Zitat

    Original geschrieben von ManniMammut
    Akkudeckel wackelt marginal; bekommt man kaum mit. Da werde ich wohl aber auch demnächst nochmal ein Stück Papier/Moosgummi oder sowas drunter packen.


    Da schafft ein dünner Schaumstoff, den man innen auf den Akkudeckel klebt, Abhilfe.


    Zitat

    Original geschrieben von ManniMammut
    Tja, und dann hätte ich noch eine zweite Frage, die hier aber vielleicht nur bedingt reinpasst: "Flimmert" das Display bei euch auch, wenn der Akku geladen wird? Bei mir schaut es so aus, als geht die Display-Beleuchtung gaaanz kurz aus und wieder an, wenn das Telefon am Ladegerät hängt. Das sieht man aber nur, wenn man wirklich seeeeeeeeeeehr genau hinschaut.


    Bei mir auch so.



    Auf meiner Tastatur scheint genau zwischen den Zahlen 2,3,5 und 6 ein bei angeschalteter Tastaturbeleutung ein blauer Punkt durch, wahrscheinlich hat sich hier das Schwarz der Matte schon abgelöst.

    Zitat

    Original geschrieben von aikoN_Nokia
    ist 25 €uro für eine 1 GB Mini-SD Karte günstig?


    Gruß


    Mittlerweile wieder ganz ok. Kommt drauf an welche Geschwindigkeit.
    Ich hab mir im April 06 bei Amazon eine "Extrememory miniSD 2GB 133x" für 35 Euro gekauft (ab 20 Euro zahlt man ja keine Versandgebühr). Mittlerweile kostet sie wieder ca. 43 Euro. Würde mir an Deiner Stelle auch überlegen, nicht noch ein paar Euro mehr zu bezahlen und dann aber das doppelte an Kapazität zu haben...

    Hab hier was zur Gewährleistungspflicht gefunden, mich würde auch mal interessieren, was ihr für Erfahrungen mit euren Nokia-Handys (oder andere) bezüglich des folgenden Textes gemacht habt.


    Quelle: Bayrisches Fernsehen (http://www.br-online.de):


    Ihre Rechte als Käufer


    Seit dem 1.1.2002 müssen Verkäufer für Mängel ihrer Waren generell zwei Jahre lang haften. Tritt ein Mangel ein, hat der Käufer nach dem BGB (§437) grundsätzlich folgende Rechte:


    -Er kann verlangen, dass der Mangel beseitigt wird oder einen mangelfreien
    Ersatz fordern.


    -Er kann vom Kauf zurücktreten.


    -Er kann den Preis mindern.


    -Er kann Schadensersatz verlangen, falls ihm der Mangel einen Schaden verursacht hat.


    In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist liegt die Beweispflicht beim Verkäufer: Er muss beweisen, dass die Ware keinen Mangel hatte. Danach liegt die Beweispflicht beim Käufer: Er muss beweisen, dass die Ware von vorneherein mangelhaft war und nicht von ihm falsch bedient oder beschädigt wurde. Der Verkäufer kann dem Kunden aber Umtausch oder Kaufrücktritt verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In der Praxis heißt das: Er darf zuerst versuchen, die Ware zu reparieren, bevor er sie ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten muss.


    Garantie


    Die Garantie des Herstellers hat mit der Gewährleistung nichts zu tun: Sie ist freiwillig, dauert meist länger als die Zwei-Jahres-Frist, bietet dem Kunden aber weniger. Der Hersteller kann Bedingungen stellen: Zum Beispiel, dass der Kunde die Ware auf eigene Kosten einschickt oder regelmäßig zum Service bringt. Der Rücktritt vom Kauf ist hier meist ausgeschlossen. Die Rechte der Gewährleistung bleiben von einer Garantie aber unbeeinflusst!


    Häufige Tricks der Händler:


    Händler versuchen immer wieder, die Rechte des Kunden zu umgehen oder unzulässig einzuschränken. Hier die häufigsten Beispiele:
    Der Verkäufer verweist an den Hersteller und will, dass die Ware direkt dort eingeschickt wird. Die Gewährleistung gilt aber in dem Geschäft, in dem die Ware gekauft wurde. Der Kunde ist nicht verpflichtet, sie auf eigene Kosten irgendwohin zu schicken oder sich direkt an den Hersteller zu wenden. Entstehende Transport- oder Portokosten muss der Händler in jedem Fall ersetzen.


    Oft ziehen sich Reparaturversuche wochen- und monatelang hin. Der Käufer muss aber höchstens drei Wochen akzeptieren. Werden diese überschritten, kann der Käufer eine letzte Frist setzen (eine Woche) und danach Umtausch verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen braucht der Kunde grundsätzlich keine weiteren Versuche mehr akzeptieren.


    Händler verweigern oft die Gewährleistung, weil Kassenbon oder Originalverpackung fehlen. Der Kunde muss diese aber nicht zwingend vorweisen, sondern kann den Kauf auch durch Zeugen belegen.


    Der Händler argumentieren oft, dass der Kunde für den Mangel verantwortlich sei. Denn nach 6 Monaten muss der beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Oft sind solche Mängel jedoch eindeutig nicht vom Käufer verursacht, z.B. wenn das defekte Teil in einem Gerät dem Kunden gar nicht zugänglich war (z.B. eine Notebook-Festplatte). Im Streitfall hilft meistens nur noch ein Experten-Gutachten.


    Die Gewährleistung gilt grundsätzlich auch beim Kauf von reduzierter oder gebrauchter Ware und kann nicht ausgeschlossen werden. Bei gebrauchter Ware kann die Mängelhaftung allerdings auf ein Jahr beschränkt werden.


    Mängelhaftung gilt auch bei Käufen im Katalog, Internet oder bei Online-Auktionen. Zusätzlich wird ihnen ein zweiwöchiges unbeschränktes Rücktrittsrecht eingeräumt. Diese Frist beginnt erst nach der Auslieferung. Sie dürfen die Ware ohne weiteres auspacken und ausprobieren und bei Nichtgefallen zurückschicken. Ausnahme: Beim Privatkauf gilt keine Mängelhaftung und kein Rücktrittsrecht.


    Was tun bei Problemen?


    Lassen Sie sich vom Händler nicht mit mageren Erklärungen abwimmeln. Informieren Sie sich vorher über Ihre Rechte und konfrontieren Sie den Händler damit. Wenn er Probleme macht, wenden Sie sich an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort bekommen Sie Beratung und praktische Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte als Käufer!