Beiträge von clown28

    Hallo


    ich habe vor ca. zwei Jahren einen der ersten Call M Aktion Tarife zum monatlichen basispreis in Höhe von Euro 24,95 abgeschlossen. Enthalten sind hierbei 120 Minuten, 3000 SMS, eine Internetflat (gedrosselt ab 200 MB), eine T-Mobile Flat, sowie eine Festnetzflat am Wochenende.


    Hat jmd. von Euch diesen Tarif schon verlängert? Mich würde interessieren, welche Angebote (T-Mobile/Händler) Ihr erhalten habt. Eine grobe Größenordnung würde mir reichen.


    Danke.


    Gruß

    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    SMS haben damals bei D1 0,15 DM gekostet. ;)


    Soweit ich weiß, aber nur ins D1 Netz; Fremdnetz SMS haben 0,39 DM gekostet.



    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    a) Falsch.
    b) Falsch. Stichwort: Konsumgüterkauf auf Telebasis.
    c) Falsch.


    Ich schlage vor, die liest dir die einschlägigen Bestimmungen im BGB durch und nicht bei Wikipedia.


    Auf Grund deiner Umgangsformen erspare ich mir weitere Ausführungen in rechtlicher Hinsicht.



    Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    Vertrau mir, ...


    Nein danke!




    Zitat

    Original geschrieben von Timba69

    PS:
    Mein letzter Kommentar in der Sache, ich habe keine Lust, das wieder so weit auszuführen zu müssen..


    Erscheint mir jedenfalls bei der Qualität deiner Ausführungen im Interesse der anderen Mitlesenden eine richtige und doch verantwortungsbewusste Entscheidung zu sein.
    Bleibt nur zu wünschen, dass du dich auch daran hältst. Bislang ist es dir wohl ebenso wenig gelungen, wie inhaltlich richtige Beiträge zu vergassen!



    Ein paar Beispiele gefällig?:


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    Der MB ist die gerichtliche Fortsetzung der Durchsetzung der Forderung, die ja scheinbar seitens Base besteht.
    Und darauf dann nicht zu reagieren, wäre äußert dumm, denn mit Eintritt des Ablaufes der Widerrufsfrist, wird auch aus einer ungerechtfertigten Forderung eine Berechtigte.
    Die Wiedereinsetzung in den alten Stand schwierig bis unmöglich.


    Widerrufsfrist hat nichts mit dem Mahnverfahren gemein. Gemint sein dürfte Widerspruchsfrist.
    Wiedereinsetzung in den alten Stand gibt es ebensowenig. Gemeint sein dürfte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Diskussion über eine Wiedereinsetzung ist allerdings auch unnötig, da nach Timba69 (bislang real allerdings nicht existierendem) Fall noch überhaupt kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, gegen den selbstverständlich noch ein Einspruch möglich wäre.



    Deine Rechtsausführungen sind nicht nachvollziehbar.


    a) erstens muss derjenige, der einen Vertragsschluss behauptet, diesen auch beweisen.


    b) zweitens wird ein mündlich geschlossener Kaufvertrag nicht durch Annahme bzw. Versand der Ware angenommen. Vielmehr würde in der von Dir geannanten Konstellation der Versand gerade auf Grund des Vertragsschlusses erfolgen. Ein bereits geschlossener Vertrag wird nicht nochmals angenommen.


    c) drittens, warum sollte ein Kaufvertrag angefochten werden, der nicht geschlossen wurde? Dies hätte höchstens rein vorsorglich zu erfolgen. Zudem handelt es sich bei einem Vertrag über eine Beratung um keinen Kaufvertrag, sondern wohl um einen Dienstvertrag.
    Richtig ist einzig, dass einem Mahnbescheid zu widersprechen wäre.


    Viertens bestellt man wohl kaum Rechnungen. Bei unbestellten Warensendungen handelt es sich nicht per se um ein gefährliches Pflaster. Die unbestellten Leistungen werden vielmehr in § 241a BGB klar geregelt. Einzig, wenn es sich um eine für den Verbraucher erkennbare Fehllieferung handelt (Leistung ist nicht für den Empfänger bestimmt oder die Leistung ist in der irrigen Annahme einer Bestellung erfolgt) ist Vorsicht geboten.

    Hallo,


    unter anderem läuf auf zwei PCs Outlook 2010. Ich würde gerne den Ordner, in dem die Kalendereinträge und das Adressbuch bzw. die Kontakte gespeichert werden, gemeinsam nutzen.
    Ich habe mir hierzu vorgestellt, die entsprechenden Ordner auf eine extrene Netzwerkfestplatte zu kopieren und dann beiden Oulooks diesen Ordner als Speicher- bzw. Datenort zuweisen.


    Ist dies möglich? Wenn ja, wie? Sprich welche Dateien bzw. Ordenr sind zu kopieren und wo kann ich in Outlook die entsprechenden Einsellungen vornehmen?


    Gruß und Danke für etwaige Hilfe.