Original geschrieben von Timba69
Grundsätzlich hast du Recht, aber:
a) Hast du hier das Problem, die Bestellung nicht "nicht" nachweisen zu können bzw. zu müssen. Gerade mündlich geschlossene Kaufverträge werden durch Annahme oder bereits durch Versand der Ware auf der einen bzw. anderen Seite angenommen.
Ich kann dir eine Rechnung für eine x-beliebige Beratung deiner Wahl schicken, di du nicht zahlst, weil du keine telefonische Beratung bestellt hast. Ich sage aber das Gegenteil und hole mir vor Gericht einen Mahnbescheid. Jetzt gibt es nur noch zwei Möglichkeiten für dich, nämlich Mahnbescheid widersprechen und Kaufvertrag anfechten. Denn ansonsten zahlst du mir die die Beratung, unabhängig davon, ob du bestellt hast, oder nicht.
Rechnungen und Warensendungen, die man nicht bestellt bzw. nicht verursacht hat, sind im deutschen Rechtssytem ein gefährliches Plaster, insbesondere dann, wenn man bei Erhalt derselbigen nicht widerspricht bzw. widerruft.
oder
b)
Hat der TE aus Versehen bestellt, dann hat er eh keine Wahl.