blue_dial
Weiter unten ein Auszug aus den FAQ von Klarmobil. Die Portierung ist mit zusaetzlichen Kosten verbunden. Du kannst dir aber schonmal eine kostenlose Karte mit einer Wunschrufnummer bestellen. Es fallen ja bei Nichtnutzung ueberhaupt keine Kosten an und die SIM-karte wird auch nicht deaktiviert. Dann portierst du die jetzige Rufnr. entweder auf Klarmobil (beachte die Kosten!) oder du schliesst einen T-Mobile Laufzeitvertrag ab (gibt es bei eBay zum Teil auch kostenlos) und leitest die Gespraeche auf deine neue Klarmobil Nr. um. Von T-Mobile zu Klarmobil ist die Weiterleitung kostenlos, umgekehrt wg. Missbrauchs z. Zt. nicht. Dann steht die gleiche Problematik in zwei Jahren allerdings wieder an.
Also in den sauren Apfel beissen und die einmaligen Geguehren zahlen oder eine neue Wunschrufnummer zulegen. Uebrigens koennen bis zu drei klarmobil Vertraege pro Person (Weiterleitung innerhalb Klarmobil kostenlos!) abgeschlossen werden.
++++++++++++++++++++++++++++++
Kann ich meine alte Rufnummer mitnehmen?
Ja, es besteht die Möglichkeit, Ihre derzeitige Rufnummer zu klarmobil mitzunehmen. Geben Sie dazu im Bestellvorgang an, dass Sie Ihre Rufnummer portieren möchten. Bitte beachten Sie, dass die Portierung mit Kosten verbunden ist und das für die Portierung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. (Schauen Sie bitte dazu auch unter "Welche Vorraussetzungen müssen für die Rufnummernmitnahme erfüllt sein".) Sollten Sie Ihre Rufnummer nicht portieren, haben Sie online über unsere Internetseite die Möglichkeit, 50 Visitenkarten per SMS mit Ihrer neuen Rufnummer an Ihre Freunde und Bekannten zu versenden.
Welche Kosten entstehen bei der Rufnummernmitnahme?
Ihr bisheriger Anbieter hat das Recht, Gebühren für die Portierung der Rufnummer zu verlangen. Diese Wechselgebühr unterscheidet sich je nach Anbieter und beträgt i. d. R. zwischen 24,95 € und 29,95 €. Zusätzlich zahlen Sie 9,95 € an klarmobil, wenn Sie Ihre Rufnummer zu uns mitnehmen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Rufnummernmitnahme erfüllt sein?
Für die Portierung einer Rufnummer aus einem Laufzeit-Vertrag:
Der bestehende Handyvertrag muss gekündigt sein bzw. gekündigt werden.
Hierbei sind die Kündigungsfristen des bestehenden Handyvertrags zu beachten (bei den meisten Anbietern muss die Kündigung 3 Monate vor Vertragsende erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag i. d. R. um ein Jahr).
Die Portierung ist nur innerhalb der Wechselfrist möglich (4 Monate vor Vertragsende bzw. 4 Wochen nach Vertragsende).
Antragsteller und Rufnummerninhaber müssen gleich sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann mittels einer Einverständniserklärung die Rufnummer übertragen werden.
++++++++++++++++++++++++++++++