neues Recht!
Hallo, seit einiger Zeit gibt es ein neues Recht im Gebrauchtwagenkauf!
Händler, egal ob Hinterhof oder Niederlassung, müssen auf Gebrauchtwagen neuerdings grundsätzlich Garantie geben! Das sollte man nicht außer Acht lassen! Die Garantie gilt sowohl auf Motor, Getriebe, technik, wie Karosserie!
Auch Privatpersonen sind an sich verpflichtet ein halbes Jahr Garantie auf das Fahrzeg zu geben! Können dies jedoch über den Kaufvertrag ausschließen! Darauf muß jedoch dann eindeutig hingewiesen sein!
Ich kann die Unterlagen nach meinem Urlaub mal raussuchen und konkret hier reinstellen. Allerdings sollte sich dazu sicherlich auch etwas unter Adac.de wie auch Bvsk.de finden
Bei Mobile.de sollte man beim Fahrzeugkauf grundsätzlich nicht alleine auf Suche gehen! Besonders nicht wenn man dann auch noch viele Euros in der Tasche hat! Es hat in letzter Zeit häufiger Fälle gegeben wo der Verkauf vorgetäuscht war, um an das Geld zu kommen! Stand in der vorletzten Ausgabe eine Kraftfahrzeugtechnischen Zeitschrift (ATZ - Automobiltechnische Zeitschrift). Ansonsten kann ich den Kauf über Mobile.de nur empfehlen. Habe selber nur gute Erfahrungen gemacht! Etwas Suche vorausgesetzt.
Eine andere Möglichkeit wäre auch der Autokauf im Ausland! Vorzugsweise innerhalb der EU. Bordcomputer, Navi und sonstige elektronische Anzeigen in anderer Sprache sind da kein Problem! Es sind alle Sprachen in den Steuergeräten gespeichert und können problemlos beim Händler mit den Systemgeräten umgestellt werden!
So denn
Gruß
L.