Hallo,
das Recht ist ganz klar auf deiner Seite, wenn der Garantievertrag, bzw. in dem Fall der Gewährleistungsvertrag das nicht irgendwie ausschließt. Außerdem hat sich mit dem neuen Schaden/Garantie/Gewährleistungsrecht die Beweispflich umgedreht. Das heißt nicht du sonder das Autohaus muß dir Nachweisen das der Fehler durch Fremdeinwirkung, etc. entstanden ist, bzw. bei Kauf schon vorhanden war. Aber das kann die ein Jurist sicherlich besser erklären. Ich würde dir empfehlen mal auf diesen beiden Seiten dannach zu schauen:
http://www.adac.de
http://www.bvsk.de
Dort wirst du diesbezüglich auf jeden fall fündig und beide Vereine haben auch gute Hotlines, dir dir da schnell weiterhelfen können.
Aber eines ist sicher, das Autohaus muß eigentlich zahlen. Verschleißteile sind Kupplung, Bremsbeläge, Bremsscheiben, etc.! Ein Zündschloß gehört da genausowenig zu wie ein Anlasser oder Fensterheber. Ansonsten könnte man ja auch Motor, Sitze, Türen, bzw das ganze Auto zum Verschleißteil erklären! Verschleißteile sind so definiert das man sagt das diese nach einer Zeit X ausgetauscht werden müssen um die Verkehrssicherheit, bzw. den Fahrzeugbetrieb zu gewährleisten. Die Firmen versuchen das ganz gerne, ist hat weniger Arbeit für die abzublocken. Denn die müssen trotz Versicherung prozentual mitbezahlen. Wenn es gar nicht geht, droh mit Anwalt. Auf den Seiten des ADAC und BVSK werden einige Gute aus deiner Gegend genannt.
Für den Schaden den das Autohaus an dem Wagen verursacht hat, hat disese auf jeden Fall zu haften! Da gibt es kein vertun! Ich weiß jetzt nicht wie hoch der Schaden ist, aber wenn er 500 Euro übersteigt, erkundige dich ob du nicht ein Gutachten erstellen lassen kannst, denn es steht dir ja auch die Wertminderung zu die durch ein Lackkierung entsteht. wird nicht viel sein, ca 50-100 Euro. Aber haben oder nicht haben... 
Gruß
L.