Re: Re: FAQ sind keine AGB
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Original geschrieben von drueckerdruecker
Daß "du kannst" nicht nur zur Bezeichnung einer Fähigkeit genutzt werden kann, sondern alternativ auch eine Erlaubnis meinen kann, das sollte man doch eigentlich niemandem erklären müssen, der die hiesige Sprache sowieso zu beherrschen scheint.
Was phantasieren Sie sich denn da zusammen, wenn "du kannst" in einem Vertragstext stünde würde ich demjenigen diesen Text gerade um die Ohren hauen, denn das passt weder von der Form noch vom Inhalt.
Wie hier aber schon mehrfach festgestellt sind die FAQ kein Vertragsgegenstand.
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Woher sollte O2 auch etwas wissen über die Fähigkeiten deines Handys, deiner selbst und wasauchimmer du in der Lage bist mit dem Kärtchen anzustellen? Und wieso sollte das O2 oder sonstwen interessieren?
Genau, es geht keinen was an wie ich mein Datenvolumen nutze.
Selbst wenn in den AGB die Nutzung eines netbooks verboten würde müßte O2 das überwachen und dann gegen vertragswidrige Nutzung vorgehen. Wenn sie es tolerieren würden, würde diese Nutzung zum Recht.
Da ist auch die grundsätzliche Frage ob ein Anbieter bei einem Volumentarif überhaupt die Nutzung des Endgerätes vorschreiben kann.
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als nächstes kommen dann gesetzes- und beamtenmäßige Formulierungen, die man kaum lesen, geschweige denn auf Anhieb verstehen kann, die aber eindeutig und wasserdicht sind.
Sie haben es erfasst, der Vertragstext oder AGB muß EINDEUTIG sein. Da das aber lediglich FAQ sind können die so geschrieben werden wie sie sind.
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Zum einen wollen die Anbieter ja auch ihre größeren Tarife noch verkaufen
Was gehen mich die Probleme anderer Anbieter an?
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zum anderen verbraucht man beim Handysurfen auch unabhängig von handy-optimierten Bandbreite- und Volumensparern wie Opera Mini tendenziell weniger Daten als am "Großrechner".
Das ist eine Verallgemeinerung und so in vielen Einzelfällen nicht zutreffend.
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Wohl niemand kommt mit dem Handy in der Hand darauf den gleichen, datenintensiven Schnickschnack anzustellen wie am PC.
Das sehen Sie so und das stimmt aber nicht.
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Und am Handy fällt die eingehende Netzclubwerbung wesentlich mehr ins Auge, auf dem Rechner läuft sie mehr nebenbei oder geht gleich ganz unter.
Also erstens benutze ich das Handy auch als modem, was nach Ihrer Fehlinterpretation auch verboten wäre und zweitens muß man die Werbung nicht nur empfangen sondern auch darauf reagieren.
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wie bei den Idioten, die ihre Raserei jenseits der Straßenverkehrsregeln erst meinen aufzeichnen zu müssen und sie dann sogar noch ins Netz zu stellen. Die Regeln sind auch hier klar.
Ich verbiete mir solche Vergleiche!
Wenn ich das von mir gekaufte Datenvolumen nach meinem gusto verwende schade oder gefährde ich damit niemanden. Im Gegensatz zu Ihrem Vergleich.
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Änderungsvorschläge können ja durchaus gemacht werden.
Die strittigen FAQ "Wie surfe ich im mobilen Internet?" sind eine Bedienungsanleitung von NetzClub. Wenn dort steht das es nur mit einem handy geht so ist das definitiv falsch. Ich habe nachgewiesen, daß es auch mit einem UMTS stick geht. Und wenn mich hier Leute fragen wie es geht so erkläre ich das denen. Darin sehe ich den Sinn dieses Forums.
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Sein eigenes Verhalten den Regeln gegenüber ist jedermanns eigene Sache. Aber öffentlich mit der Übertretung zu prahlen, noch dazu im vom Anbieter selbst gestarteten und betreuten Thema, das ist bestenfalls unproduktiv.
Wenn Ihresgleichen wenigstens die FAQ richtig durchlesen würden dann da steht bei "GPRS/UMTS" nirgends, daß das surfen mit dem PC, net- oder notebook verboten ist. Es kann also auch bei Ihrer Interpretation ein Handy als modem am Rechner verwendet werden, wie ich es auch gemacht habe.
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Oder zählt ihr sowas schon als zivilen Ungehorsam, David gegen Goliath, Rebellentum oder gar soziales Engagement?
Was Sie da alles reininterpretieren. Ich könnte Ihnen unterstellen, daß Sie sich nur einem Obrigkeitsstaat wohlfühlen.
Ich bin, was den Tarif angeht, Kunde von O2. Ich habe die SIM und das Datenvolumen gekauft. Ich kann das im Rahmen der AGB nutzen wie ich will. Wenn O2 meinen würde, was Sie behaupten, die Nutzung von Endgeräten einzuschränken, so hätten die stattdessen Kundenwünsche zu erfüllen. Der Unterschied zu anderen Kaufverträgen ist bei NetzClub, daß das Motto gilt: "Zahlen können die Anderen".