An der Täuschung fehlt es deshalb, weil der Händler nicht zu o2 gesagt hat: ich zahle die Provision nicht an den Kunden aus. Und am Vermögensschaden fehlts, weil O2 ohnehin die Provision hätte zählen müssen, auch wenn sich der Händler an die vertraglichen Vereinbarung gehalten hätte. denn auch dann hätte o2 die Provision zahlen müssen.
Und außerdem was soll denn der Kunde mit dieser Strafrat zu tun haben? Nur weil er weiß, dass er Geld kriegt weiß er ja noch lange nicht, dass der Händler das eigentlich nicht darf. Auch wenns selbst dann immer noch keine Anstiftung oder Beihilfe oder Mittäterschaft wäre, weils keine Straftat ist.
Und ich verstehe immer noch nicht, wie du einfach jedes Geld aus irgendeiner Tat irgendwo abschöpfen willst. Was soll denn das für eine Anspruchsgrundlage sein?
EDIT: Hab gerade nochmal im Kommentar geschmökert. Womöglich kann man hier eine Täuschung annehmen, wenn man so wie der BGH so ziemlich alles als Täuschung ansieht. Bspw soll das Verlangen von Deputatkohle durch einen Bergmann, die Eklärung beinhalten, er würde sie für Eigenbedarf verwenden und nicht verkaufen. Trotzdem ist das hier noch was anders. Ich denke nicht, dass man soweit gehen sollte und sagen: Durch das Provisionsverlangen sagt der Händler konkludent, er hätte sich an alle AGB von O2 gehalten. Der Bergmann sagt ja immerhin: gib mir meine Deputatkohle. Damit bezieht er sich auf sein Hausdeputat. Der händler sagt ja nur: Gib mir meine Provision.
Keine täuschung soll sein, wenn eine Organisation gegenüber ihren Spendern nicht aufdeckt, dass 50% der Spenden in die Verwaltungskosten gehen ... also ich denke wir sind hier bei einem krassen Grenzfall.