ja Zeugen hab ich natürlich meine Freundinn. Also ich bin mal gespannt wie das weiter geht die meinungen gehen hier und auch in den anderen Foren auseinander . . .
Der eine sagt dies der andere das . . .
Beiträge von NokiaClubMember
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Original geschrieben von booner
Falsch, §§ 421 I 2, 425 HGB regeln. Der Empfänger hat einen eigenen Anspruch gegen den Frachtführer. Früher war das gesetzlich nicht geregelt, dafür gab es dann die Grundsätze der Drittschadensliquidation, d.h. der Versender musste seine vertraglichen Ansprüche gegen den Frachtführer an den Geschädigten abtreten.Natürlich kann man eine "eidestattliche Versicherung"auch ggü. einem Unzuständigen abgeben, nur hat kann diese Erklärung dann nicht die Wirkungen entfalten, die das Gesetz an eine formell ordnungsgemäße eidesstattliche Versicherung knüpft. D.h. z.B. dass die fälschliche Abgabe einer solchen Erklärung für sich genommen noch nicht strafbar ist.
Und da die Wirkungen dann nicht weitergehen als bei einer "ganz normalen" Aussage "Ich habe das Handy definitiv abgeschickt" kann man sich den Schmarrn auch sparen...
Booner ich verstehe dich nicht ganz, soll das jetzt heißen das ich mich um nichts kümmern muss??
Ich habe das so verstanden ich bekomme natürlich den wert den inhaltes zurück und muss der käuferin natürlich ihr geld zurück geben. -
Zitat
Original geschrieben von Wahid06
...die karte hatte kurz funktioniert als ich gleich am anfgang das guthaben sehen wollte mit *100#. Danach sagte mein handy "Simkarte ist nicht aktiv":top:Das war gemeint . . .
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Also als ich mich an Hermes gwandt habe sagte mir die Dame das sie mir eine Schadensanzeige zukommen lässt, die ICH dann ausfüllen muss, und dann wird weiter gesehen.
@ Drago heißt du wirklich so??? Jugo ? ? ?
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Ihr müsst erst einen anruf machen dann funktioniert das testet das maldamit richtet ihr euer "Konto" ein . . .
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habe raub nur geschrieben weil mir nichts anderes eingefallen ist
Na ja hoffe wenigstens das sich hermes schnell meldet damit sie sieht das ich genauso an einer klärung interessiert bin wie sie . . .
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Nein das timmt nicht was du sagt,
da ich der Versender des Paketes bin habe ich eine gültigen Vertrag mit Hermes abgeschlossen und nicht Sie, also kann nur ich ansprüche gegenüber Hermes geltend machen . . . -
Beim telefonieren einfach mal links die wipp-taste nach oben drücken damit gehts lauter, oder auf dem steuerkreuz nach rechts . . .
Ansonsten einschicken . . . -
Danke Booner aber ich glaube nicht das man für eine Eidesstattliche einen Rang oder bestimmt position haben muss oder? ?
na ja ich hoffe das ihr das die Polizei und/oder der Anwalt noch mal erklärt das ich daran doch gar nichts machen oder ändern kann.
Außerdem Hermes hat nicht so Läden wie die post sondern jede X-beliebige Bude oder getränkemarkt kann Pakete für hermes entgegennehmen.
Und da wird wohl auch das handy sein ohne verdächtigungen zu äußern. -
Genau ich habe das Paket persönlich sogar mit meiner Freundinn zusammen im Hermes-Shop (in diesem Fall ein Büdchen) abgegeben und Hermes versichert seine pakete immer bis 500€ronen . . .