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Antwort des Verkäufers auf mein Ersuchen den Kauf rückabzuwickeln:
„Hallo Werde diesen Artikel bestimmt NICHT zurücknehmen, da dieser bei Abholung in einem EINWANDFREIEN TECHNISCHEN und OPTISCHEN ZUSTAND war und ist. Der Käufer hatte genügend Zeit gehabt diesen zu begutachten, um dann zu entscheiden, ob er seinen Vorstellungen entspricht. Es wäre kein Problem für mich an dieser Stelle den Kauf rückgängig zu machen Das hat er scheinbar versäumt... MfG. XXX”
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Der Nachweis sollte eigentlich gelingen:
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Nein, ich habe den Kinderwagen bar bezahlt und abgeholt. Mir ist allerdings erst Zuhause aufgefallen (genauer gesagt, meiner Frau), dass es kein BeYou ist....
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Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen einen Kinderwagen bei ebay ersteigert und abgeholt. Der Kinderwagen war als Modell BeYou der Firma Teutonia verkauft worden.
Zuhause bemerkte ich, dass es sich bei dem Modell allerdings nicht um den "BeYou" handelt, sondern um den "Mistral S".
Ich habe den Verkäufer angeschrieben, dieser weigert sich allerdings den Kinderwagen zurückzunehmen.
Ist er im Recht?
Schöne Grüße
Simon
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Und warum löschst du jetzt sämtliche Posts, inklusive Eingangspost? Nicht die feine Art hier im Forum. :flop:
Sorry, mache ich künftig nicht mehr.
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Ich habe ihm die 100 € überwiesen.
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Hallo zusammen,
Ich habe mein Auto bei Ebay eingestellt und vergessen das Kennzeichen zu schwärzen. Jetzt habe ich gelesen, dass es Kriminelle für einen Versicherungsbetrug nutzen könnten und mache mir Sorgen.
Dummerweise kann man das Foto nicht mehr rausnehmen, da schon Gebote auf der Aktion sind...
Was würdet ihr machen?
Schöne Grüße
Simon
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Inzwischen klappt es...ich habe das Handy auf Werkseinstellungen zurück gesetzt. Zudem habe ich die Synchronisation der Passwörter mit der Google-Cloud deaktiviert. Seitdem läuft es.