-
Re: Re: Mehr Sondertilgung als vertraglich vereinbart -> Folgen?
Zitat
Original geschrieben von senderlisteffm
Was spricht dagegen, das die Bank zu fragen? Vernünftige Lösungen lassen sich eher erreichen, wenn man miteinander spricht.
Dagegen spricht überhaupt nichts.
Es war mehr ein theoretische Frage, kann ja z.B. sein, dass jemand irrtümlich denkt ihm stünden 10% Sondertilgung zu, vertraglich sind hingegen nur 5% vereinbart.
-
Hallo zusammen,
ich frage mich, welche Folgen es hätte, wenn man bei seiner Hypothek mehr Sondertilgung leistet, als vertraglich zulässig ist?
Wird dann der überschüssige Betrag einfach zurück überwiesen? Drohen da eventuell irgendwelche Strafen?
Schöne Grüße
Simon
-
Hallo zusammen,
Ich habe gestern einen Fehler in meiner Steuererklärung entdeckt (zu meinen Ungunsten).
Wenn ich die Steuererklärung nun berichtige und per Elster erneut versende, verliere ich dann meine Position in der Warteschlange?
Schöne Grüße
Simon
-
Ich habe gerade mit einer Rechtsanwältin telefoniert:
Mein Schreiben sei ok. Zudem kommt sie zu dem Schluss, dass ich einen Anspruch auf eine Rückabwicklung gehabt hätte.
Sei es drum, ich beabsichtige keinen Rechtsstreit.
-
Zitat
Original geschrieben von Goyale
Niemand, der z.B. abgemahnt wird, hat den Anwalt bestellt
... Dein Stichwort ist "Geschäftsführung ohne Auftrag"...
Aber auch hier wäre der Streitwert gering, und die Kosten wären gering.
Update: Abgesehen davon, könnte der Anwalt ja seine Kosten von 3Mark50 aus Streitwert von 120€ einklagen
.
Da würde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kuh der negativen Feststellungsklage muss vom Eis, ohne in der Sache klein beizugeben.
Individuelle Rechtsberatung kann ich leider nicht leisten.
Mein Schreiben kommt im Kern doch der Forderung nach. Der Anwalt wird sich schon melden, wenn ihm das nicht reicht.
-
Zitat
Original geschrieben von Goyale
Deinen Standpunkt musst Du in Deinem Schreiben nicht vortragen. Den Aufgalopp kannst Du Dir sparen.
Wenn Du der Forderung des Gegners entsprechen möchtest, reicht ein 2-Zeiler. Aber sei vorsichtig wegen der gegnerischen Anwaltskosten. Irgendjemand muss diese wahrscheinlich zahlen...
Ich habe den Anwalt nicht bestellt...
-
Zitat
Original geschrieben von Goyale
Blöd ist halt, dass es dann extrem teuer und zeitaufwendig wird, wenn man ver Gericht verliert...
Extrem teuer: nein (Rechtsschutzversicherung und zudem geringer Streitwert). Zeitaufwändig: ja.
-
Nein, zu Anwaltskosten steht dort nichts.
Ich werde folgendes Antworten:
Sehr geehrter Herr XXX,
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben, teile ich Ihnen mit, dass der Kinderwagen unter Ausschluss von Garantie veräußert wurde und nicht unter Ausschluss von Gewährleistung. Zudem wurde er sowohl unter „Artikelmerkmale“ also auch unter „Artikelbezeichnung“ als Modell „BeYou“ angegeben.
Dennoch habe ich mich, aufgrund des geringen Streitwerts, dazu entschieden die Sache auf sich beruhen zu lassen und komme daher Ihrer Forderung nach und bestätige hiermit, dass ich keine Ansprüche gegenüber Ihrem Mandanten gelten machen werde.
Mit freundlichen Grüßen
YYY
-
Update:
Heute kam ein Schreiben eines vom Verkäufer beauftragten Rechtsanwalts mit der Aufforderung ich solle zur Vermeidung einer negativen Feststellungsklage schriftlich erklären, dass keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestünden.
Wenngleich ich auch keinen Rechtsstreit eingehen werde, hat ihn mein Schreiben zumindest beschäftigt.
-
Zitat
Original geschrieben von CK-187
Andererseits wollte ich gerade mal in seinen Bewertungen stöbern und sehen ob der den Kinderwagen selbst bei eBay gekauft hat und konnte ihn nicht finden.
Ich hatte seinen Namen unkenntlich gemacht, bevor ich den Screenshot erstellt habe. Die Artikelnummer habe ich ebenfalls entfernt.
Ich glaube aber das wir hier zu keinen neuen Erkenntnissen mehr kommen.