o2 fehler in der Vertragspolitik
Hi hab grade ärger mit o2 da ich zu oft auf die Loop-Nummer meiner Freundin angerufen habe, welche den easy money Tarif hat.
Jetzt wollten sie mir Kündigen und ich soll ihnen eine Entschädigung in der Höhe der Grundgebühr für 24 Monate zahlen.
Kommen wir mal zur Sache ich hab mir di AGB durchgelesen kein hinweise auf ein Verbot und zudem kenne ich jegliche Rechtssprechung zum Thema und Wort Flatrate...
Hier wird die Sache interessant o2 darf einem Kunden aufgrund des Wortes Flatrate, für o2 und Festnetznummern ,nicht verbieten auf Loop-Handys zu telefonieren... bei einer Flatrate darf man diese bekanntlich so oft und solange man will.. so auch bei Internet Flatrate’s...
Ich habe o2 mit diesen Sachverhalten und den Rechtssprechungen konfrontiert habe aber keine Antwort erhalten... nun werde ich mich wohl an einen Rechtsbeistand wenden müssen..