Zitat
Original geschrieben von rmol
Eldschi hat das Wort "Mindestlaufzeit" gar nicht verwendet sondern nur von der Bestellung von 6 Heften geredet.
Und was die Sinnhaftigkeit von Ratschlägen betrifft: natürlich kann man immer vom Verlag fordern, die Kündigung sofort wirksam werden zu lassen, außer ein wenig Aufwand sehe ich keinen Nachteil darin. Die Frage ist, wie man weiter vorgeht, wenn der Verlag nicht auf die Forderung eingeht und auf seiner Position beharrt. Ist es einem erstens der Aufwand wert und zweitens die eigene Rechtsposition sicher genug, den Verlag auf Rückzahlung zu verklagen?
Sorry, aber was soll der Quatsch? :confused:
Ihr versteht beide die AGB nicht und liegt mit Eurer Interpretation daneben.
Die grundsätzliche Frage war und ist, ob überhaupt ein Jahres-Abo abgeschlossen wurde,Was nicht der Fall ist!
Wenn man falsch liegt und warum auch immer trotzdem dazu stehen möchte (sprich das ganze Jahr bezahlen), gut!
Aber man muss das doch nicht auch allen anderen einreden. 
Vorgehen bei eisis Probeabo:
1. Höflich darauf hinweisen, dass mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde und keine Mindestlaufzeit vereinbart war. (ggf. AGB mit anhängen)
2. Bitten das Geld für noch nicht erhaltene Hefte innerhalb von 10 Tagen zu überweisen, da man sich andernfalls gezwungen sieht die Lastschrift zurückbuchen zu lassen.
zum "selbst ist der Mann" Angebot von Bauer:
Wurden denn per mail Bestellbestätigungen verschickt, wenn man der Datennutzung zugestimmt hat?
Hat das jemand gemacht und eine bekommen?