Beiträge von Timeslot

    Die für GPRS/UMTS-Einstellungen findest Du z.B. unter http://www.teltarif.de/i/gprs-config.html - sämtliche eplus Discounter verwenden den regulären eplus Internet APN.


    Ein Programm für die GPRS/UMTS Einwahl ist überflüßig. Ich verwende z.B. ein K700i über Bluetooth, für das ich unter WinXP einfach eine DFÜ-Verbindung eingerichtet habe (Einwahlnummer *99# bzw *99***GPRS-Profilnummer#). Zu beachten ist dabei nur, daß Du in den TCP/IP Einstellungen dieser Verbindung die eplus DNS-Server angeben mußt.
    Die Software der Handyhersteller ist meist überladen, kostet nur Systemresourcen und nutzt trotzdem nur das Windows DFÜ-Netzwerk.
    Bluetooth hat den Vorteil, daß man bei längeren Sessions nicht die volle Emissionsdosis abbekommt; dafür ist der Stromverbrauch mit Bluetooth regelmäßig höher als per Kabel.


    Unbedingt würde ich das Laden von Bildern im Browser deaktivieren, auch wenn eplus Bilder zwangsweise durch einen Proxy schrumpft. Empfehlenswert ist auch im eMail Client den Download auf 50 KB pro Nachricht zu begrenzen.

    Zitat

    Original geschrieben von AKSpeedy
    Aber ich finde es schade, dass dieses Rückgaberecht nur für ONLINE-Verträge gilt. Gut, man hat zwar nicht die Möglichkeit die Ware sofort anzufassen und optisch zu testen, aber bei einer UMTS-Karte oder Handy-Karte dürfte das eh egal sein.

    Selbst bei einem Online Vertrag erlischt, wie zuvor dargelegt, das Widerrufsrecht mit der erstmaligen Ingebrauchnahme der SIM-Karte. Also auch beim Online Kauf hättest Du UMTS nicht ausprobieren können, da mit dem ersten Einbuchen ins Mobilfunknetz das Rücktrittsrecht erloschen wäre.


    Was die Annahmeverweigerung angeht, so gilt eine Willenserklärung auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger den Zugang unberechtigt vereitelt hat (Annahmeverweigerung eines Einschreibens) oder die Zugangsvereitelung dem Empfänger zuzurechnen ist (defektes Faxgerät, gelöschter Mailboxspeicher).

    Meinen Vorrednern ist weitestgehend Recht zu geben.


    Bei einem im Ladengeschäft geschlossenen Vertrag hast Du kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, denn es handelt sich nicht um einen Fernabsatzverträg.
    Es steht einem Händler natürlich frei ein Widerrufsrecht z.B. per AGB einzuräumen, daß dann auch rechtsverbindlich ist, aber Vodafone Shops tun dies nicht.


    Dazu erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen gem. § 312d III Nr. 2, "wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat". Ein per Fernabsatz geschlossener Mobilfunkvertrag kann also spätestens dann nicht mehr widerrufen werden, wenn Du Dich das erste mal mit der SIM-Karte ins Netz eingebucht hast.


    Außerdem ist Vodafone der Vertragsgegner, sodaß ein Widerruf ggf. gegenüber Vodafone hätte erfolgen müssen. Wenn der Shop allerdings von Vodafone selber betrieben wird, könnte ein Widerruf gem. § 164 III auch gegenüber Shopmitarbeitern wirksam erfolgen.


    Auch wenn man Dir im Shop UMTS-Versorgung zugesichert hat, sieht es schlecht für Dich aus, denn in den AGB wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß UMTS nicht überall verfügbar ist und auch die Netzabdeckungskarten wegen physikalischer Umstände nicht verbindlich sind. Dazu dürfte für Nebenabreden Schriftform verlangt sein, sodaß eine etwaige Zusage gegenüber Vodafone keine Rechtsbindung bewirkt. Daneben wirst Du wahrscheinlich Probleme haben, die Aussagen des Verkäufers zu beweisen, sofern Du keinen Zeugen hast.

    Re: Base: Wechsel zwischen GSM und UMTS


    Zitat

    Original geschrieben von DanielW
    Jetzt frage ich mich warum das so ist. Entscheidet das Netz (wie beim Handover) oder das Handy ob es wechselt und nach welchen Kriterien passiert das?

    Das Netz gibt Grenzwerte vor, bei deren Unterschreiten Dein Handy in ein anderes Netz oder eine andere Zelle wechselt.


    Zitat

    Spielt eventuell auch Netzplaungs und Auslastunggründe da ne Rolle und ist so z.b. die UMTS-Basisstation für meine Wohnung so eingestellt, dass sie UMTS-Nutzer nur dann nimmt, wenn sie kein GSM können?

    Lastenabwehr nach GSM soll es auch geben, aber es funktioniert wohl nicht so reibungslos.


    Zitat

    Oder ist da etwas noch nicht richtig eingerichtet bei E-Plus?

    Ja, das Netz ist vielerorts nicht perfekt eingerichtet.


    Zitat

    Und was kann ich praktisch machen? Nichts, außer UMTS-only?

    Richtig.

    Bislang ist der HTC Trinity nur von HTC und Vodafone (VPA Compact GPS) angekündigt. Ich vermute, daß O2 das Gerät - wenn überhaupt - zur CeBIT vorstellt und es nicht vor Mai bei O2 angeboten wird.
    Aber es gab ja wiederholt Gerüchte, daß O2 HTC den Rücken kehren würde und daß der Hermes (aka TyTN, XDA trion) bei O2 UK nicht erschienen ist, zeugt von einer gewissen Distanzierung.
    Wenn sich etwas tut wirst Du es am ehestern unter http://forum.xda-developers.com/forumdisplay.php?f=313 erfahren.
    Ansonsten könntest Du den Trinity aber schon jetzt mit Neuvertrag oder Vertragsverlängerung unter http://www.7mobile.de/shop/select?id=101870&id2=202412 erwerben.

    Hallo Welt.


    Bevor ich es nun in den kommenden Tagen auf eine rechtliche Auseinandersetzung mit eplus ankommen lassen werde, möchte ich mich allseits erkundigen, ob nach den AGB vom 7. März 2005 bis zum 1. Januar 2006 zwischenzeitlich weitere Fassungen der AGB existiert haben.


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.


    Gruß


    Timeslot

    Du hast zwei grobe Fehler begangen:


    1.) Man(n) eignet sich keinen Doppelnamen an.


    2.) O2 DSL bestellt man nicht. Dort wo es O2 DSL gibt, gibt es auch Alice DSL Light. Alice verlangt aber nur € 30 monatl. (€ 5 billiger), keine Anschlußgebühr und hat keine Mindestlaufzeit, sodaß Du jederzeit kündigen kannst.
    Da die Alice-Telefonie nichts taugt kauft man dazu bei eBay eine gebrauchte Fritz!Box FON WLAN und telefoniert dann per VoIP (vorzugweise per sipgate.de, sparvoip.de und dus.net).