Beiträge von kaka341

    Zitat

    Original geschrieben von felix888
    Wenn es nur die Back to school aktion wäre!^^ Gibt noch viel mehr gratis dazu! :D


    könntest du kurz ne PN schicken, was du alles meinst? dein Postfach ist voll ;) danke

    wie ist das denn nun mit dem nahverkehr?


    hatte gelesen, dass kombitickets nun doch noch im GVH gelten, aber auf meinem ist kein GVH Zeichen und Kombiticket steht auch nicht drauf.

    Da ich weder Mitglied noch Dauerkartenbesitzer bin/kenne bin ich unsicher beim Freiverkauf noch Karten zu bekommen.


    Wenn jemand aus dem Forum an Karten drankommt, die er nicht braucht, wär ich dran interessiert.


    Selbstverständlich mit Aufwandsentschädigung. ;)


    Danke!

    Hallo,


    es gab heute wieder Post von der Anwältin, siehe letzte Seite(n).

    Zitat

    Sehr geehrter Herr X,
    Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 10.02.2009 teile ich Ihnen nach Rücksprache mit meinem Mandanten mit, dass dieser für den hier relevanten Kaufvertrag den Account seiner Schwester, Frau xy verwendet hat. Deshalb teile ich Ihnen mit, dass ich Frau xy in dieser Angelegenheit vertrete. Entsprechende Vollmacht wird anwaltlich versichert. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, nehme ich im Einverständnis mit meiner Mandantschaft Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz. Insbesondere besteht auch Frau xy ausdrücklich auf die Rückabwicklung des Vertrages. Hiermit wird für Frau xy vorsorglich nochmals der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Namens und im Auftrag meiner Mandantschaft werden Sie hiermit letztmalig aufgefordert, den Kaufpreis an mich als Inkassobevollmächtigte Zug um Zug gegen Rücksendung der Jacke bis spätestens 27.02.2009 zu bezahlen. Nach ergebnislosem Fristablauf werde ich ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    Kann die RAin den Fall einfach so weiterverfolgen?
    Ich habe Ihr mitgeteilt keinen Vertrag mit Ihrem Mandanten zu haben.
    Der eigentlichen Käuferin hatte ich bereits Rücknahme angeboten.

    So werde ich es machen.


    Ich hatte schon vor einigen Tagen der Käuferin geschrieben, dass ich bereit bin den Artikel zurückzunehmen. Somit wäre ich raus, falls die RAin in korrigierter Fassung noch einen Brief an mich schicken will. Jetzt werde ich Ihr noch einen Brief zukommen lassen.


    Denke dass es so klappt :)


    Wer hat eigentlich die Versandkosten zu tragen,hin & zurück?


    Im Moment befindet sich die Ware im Besitz der RAin.

    Leider nicht, werde deshalb die Sache so bald wie möglich versuchen abzuschließen. Auch wenn ich nicht in der Pflicht bin, bin ich bereit die Ware zurückzunehmen.


    Nun muss ich mir überlegen, wie ich dass ohne Anwaltkosten abschliesse. Bis nun sind ja für mich keine angefallen, da ich mit dem Mandanten keinen Vertrag habe. Das wird auch die RAin einsehen, da ich denke, dass die dritte Person wohl die RAin falsch informiert hat, sodass er wohl selber dafür aufkommen muss :)