golden s
klar ist das ein wenig blöd wegen knapp 4 euro. aber ich würd es dennoch tun. zum einen hat das den effekt: oh, der weiß was er tut, den kann ich mit standartfloskeln wohl nicht "beeindrucken", zum anderen kannst du, nachdem die gesetzte frist dreimal nicht eingehalten wurde, vom vertrag zurücktreten.
natürlich kannst du generell umsatzeinbußen geltend machen. es dürfte nur schwer sein das zu beweisen. denn in diesem fall bist du in der beweispflicht. du mußt beweisen, dass du aufgrund des fehlenden handys umsatz eingebußt hast, den du mit handy gemacht hättest. und da geht es um konkrete sachen. als bsp: du hast n kunden a. seine nummer ist in deinem handy gespeichert und a hat nur dein hdynr. dein hdy schmiert ab, du hast a nr nicht, a versucht dioch zu erreichen, klappt nicht, deshalb ordert a sein produkt bei der konkurrenz. kannst du so etwas beweisen, ist es zwar nicht zu 100% sicher, die vollen umsatzeinbußen zu bekommen, aber die chancen stehen sehr gut.
dennoch würde ich GENERELL immer beim anbieter druck machen. denn die sehen darin natürlich auch, dass der kunde das handy mit t-mobile, vodafone etc in zusammenhang bringt, was dazu führt, dass die unternehmen druck auf den hersteller machen, die QS intensiver zu betreiben. es hilft also JEDER, der seinem ärger sachlich luft macht und alle vereinbarungen schriftlich festhält und diese dann auch einfordert!