ZitatOriginal geschrieben von jhh
hi, habt ihr das iphone 4 black - EU mit dem if15 tarif generell nicht mehr für 199€ im angebot?
Könnte ich bitte auch noch 1 Antwort bekommen? THX
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ZitatOriginal geschrieben von jhh
hi, habt ihr das iphone 4 black - EU mit dem if15 tarif generell nicht mehr für 199€ im angebot?
Könnte ich bitte auch noch 1 Antwort bekommen? THX
schließ mich den "vorfragern" mal an.......THX
hi, habt ihr das iphone 4 black - EU mit dem if15 tarif generell nicht mehr für 199€ im angebot?
hi, für die einrichtung der wan-verbindung über meinen abgesicherten router muss ich in das pop-up fenster den 64 zeichencode eingeben.
question: kann ich den code "irgendwie" per copy eingeben? oder muss ich wirklich alles einzeln per hand eintippen?
danke für eure hilfe. :top:
kostet die Papierrechnung bei O2o etwas? thx.
sorry, sind wir hier mittlerweile im kindergarten gelandet?
selten so unausgegorene angebote mit quasi minütlich wechselnden änderungen gesehen.......und wenn ich mir noch s.o. die abwicklung vorstelle - nein danke! :flop:
@mod's: ist das mangelhafte impressum so ok- vielleicht altersnachweis des anbieters oguz anfordern?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von mp3johnny
Was mir an der ganzen Diskussion etwas unklar bleibt, ist der eigentlich Kern :confused: Kann ich nachvollziehen.
Zur anfänglichen Diskussion wollte ich noch folgendes loswerden:
Ich persönlich interpretiere die Aussage von bzzzt folgendermaßen:
'Wir' (als Kunden) haben keinen Anspruch auf die hier beworbenen Verträge - wenn sich der Anbieter weigert (aus welchen Gründen auch immer), der 'Kaufabsichtserklärung' von uns zuzustimmen können wir da (insbesondere rechtlich gesehen) nichts machen.
Stimmt
Wenn der Händler jedoch durch Annahme der Unterlagen und entsprechender Nachricht zustimmt (spricht der Vertrag zu Stande kommt), DANN wird das Angebot auch rechtlich BINDEND (auch wenn's aus dem Forum ist) und kann nicht OHNE Nachricht und Zustimmung unsererseits 'beliebig' geändert werden.
Genauso, wie ALDI auch nicht unbegrenzt Rechner hat; wenn der Rechner aber da ist, dann muss er auch so funktionieren wie beschrieben (tut er zwar nie, aber das ist nen anderes Thema)
Richtig ?!?
Auch das ist völlig richtig. :top:
Wenn der Händler die vereinbarte Auszahlung vertraglich und tatsächlich erst nach Schaltung der Leitung/Bezahlung der 1. Rechnung macht, ist das für mich korrekt und nachvollziehbar. Er wird seine Provision ja ebenfalls erst dann bekommen, wovon dann wohl die Auszahlung erfolgt.
ZitatOriginal geschrieben von Marco76
Das kannst du jetzt drehen und wenden, wie du willst.
Es bleibt dabei: erst mit Erhalt der Ware ist die Sache abgeschlossen.
In dem Fall mit Schaltung der DSL-Leitung bzw. Überweisung des Geldes.
Drehen und Wenden brauch + will ich gar nix!
Es geht um Deine unzutreffenden Begriffsbestimmungen, die hier zu einer Verunsicherung führen können/dürften...
Welch Unsinn: vereinfacht gesagt ist eine Bestellung lediglich nur die Vorstufe für einen Vertrag(sschluß) - durch Annahme oder Vereinbarung.
Mit dem vollständigen Austausch der im Vertrag vereinbarten Leistungen ist der Vertrag dann beidseitig erfüllt (und nicht die Bestellung).
Wenn sich Handyzek in seinen Vertragsbedingungen unklar ausdrückt, geht das zu seinen Lasten.........