Finanz-Test Zahnzusatzversicherung - Lebens- vs. Schadensversicherung?
Hallo Zahnversicherungsexperten,
kann mir jemand genau erläutern, was bei einer Zahnzusatzversicherung der Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer Schadensversicherung ist? Insbesondere was spricht dagegen gleich die ca. 10€/Monat günstigere Lebensversicherungsart zu nehmen?
Ich favorisiere einen der beiden Tarife der HanseMerkur EZ+EZT und EZ+EZT+EZP, wobei mir der Unterschied der beiden nicht ganz klar ist, was aber auch daran liegen kann, dass ich zwar die Printausgabe gelesen aber momentan nicht da habe.
Die hier öfters gelobte schweizerische CSS will ich als Schadensversicherung nicht abschließen, weil es in Deutschland so wie ich das mir denke, keinen Gerichtsstand bei Streitigkeiten gibt. Ausserdem habe ich bei HanseMerkur auch schon andere Versicherungen und bis jetzt keine größere Probleme gehabt.
Bei dem aktuellen Finanz-Test der Zahnzusatzversicherungen steht, in dem die HanseMerkur mit sehr gut bewertet wurde (siehe Link oben):
a) In beiden Vertragstypen können die Versicherer den Beitrag nachträglich anheben.
b) Tarife nach Art der Lebensversicherung muss sogar erhöht werden, wenn ein Treuhänder feststellt, dass die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft höher sind,...
c) Tarife nach Art der Schadenversicherung haben bereits eingebaute Beitragsstufen, wenn der Kunde ein bestimmtes Alter erreicht.
In der print-Ausgabe dieses Tests sind die Lebensversicherungs-Einstiegstarife in etwa 10€ günstiger pro Monat als die der Schadensversicherung gleicher Anbieter mit gleichen Leistungen.
d) Schadensversicherung kann schneller vom Versicherer gekündigt werden als Lebensversicherung - um wieviel schneller eigentlich?
Beide Versicherungsarten kann der Versicherungsnehmer innerhalb von drei Monaten kündigen - mit den üblichen Nachteilen (8 Monate Selbstzahlung der Zahnarzt-(Regel)kosten) bei einem beabsichtigen Versicherungswechsel oder Wiederbeginn.
e) Um wie viel Prozent im Jahr können die Beiträge der Lebensversicherungsart steigen, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung in Anspruch nimmt - mit jährlich sagen wir mal 500€ Zahnarzt-Kosten?
f) Wenn ich nach 13 Monaten Versicherungszugehörigkeit ein Implantat mit Gesamtkosten von ca 2200€ von der Zahnzusatzversicherung finanzieren lasse, weil gerade 9 Monate nach Versicherungsabschluss ein Zahn rausgefallen ist, muss ich von einer Schadensversicherung erwarten, dass sie mich kündigen und von einer Lebensversicherung, dass die Beiträge um z.B. 10€/Monat steigen?
Es versteht sich natürlich von selbst, dass bei Versicherungsabschluss ein neutraler (also keine Defekte und sonstige Probleme, die behoben werden müssten) zahnärztlicher Befund vorliegt.
Mein Grund für die Zahnzusatzversicherung ist (Hilfsbedürftikeit liegt nicht vor), Regelleistungen (meistens bei Kronen) nicht zahlen zu müssen (Bonusheft nicht geführt, kann man jetzt nichts machen) aber auch mal das eine oder andere Implantat (falls medizinisch möglich und keine Brücken gewünscht) in ein paar Jahren finanzieren zu können. Hatte bis jetzt keine Zahnzusatzversicherung. Alter ist unkritisch