Beiträge von Vieltaenzer

    Hallo,


    danke euch für eure weiteren Antworten. Ich habe mal eine Rohfassung des Briefes an die Hausverwaltung formuliert, ich hoffe, es ist recht, wenn ich diese hier schreibe?:


    "seit nunmehr 10 Wochen ist bekannt, dass mein Badezimmer nicht dicht ist. Trotzdem ist noch keine kurzfristige Behebung in Sicht. Der Vermieter bzw. sein Handlungsbevollmächtigter ist verpflichtet, die Mietsache in Ordnung zu halten und bei so einer starken Einschränkung ist kurzfristig zu reagieren. Da dies bisher nicht geschehen ist, setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 22.11.17 meine Dusche wieder funktionsfähig zu machen. Sollte bis dahin die Dusche nicht funktionieren, werde ich neben einer Mietminderung in Höhe von ca. 20% auch einen Handwerker mit der ordnungsgemäßen Instandsetzung beauftragen und den Rechnungsbetrag von Ihnen zurückfordern bzw. mit der Miete verrechnen."


    Viele Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    danke euch für eure zahlreichen Antworten. Mit den Mieterverein habe ich eher nicht so gute Erfahrungen gemacht. das ist das geballte. vielfältige Wissen von Telefon-Treff diesen weit voraus. Das Wasser wurde nicht abgestellt, nur die Duscharmatur entfernt. Das Problem ist an/neben/unter der Dusche. Zwischen Duschabfluss und Hauptabflussrohr ist auch nur ca. ein halber Meter. Unter der Dusche ist direkt eine Holzbalkendecke, die wohl ziemlich durchfeuchtet ist.


    Bei ins Hotel ziehen ziehen die Gerichte nicht mit, da muss schon die ganze Wohnung eine Baustelle sein. Die Gerichte sagen "Katzenwäsche", gehen dabei aber wohl von einem normalen Zeitraum (Tage, vielleicht eine Woche) aus. Ansonsten gefällt mir die Wohnung, daher würde ich nicht umziehen wollen.


    Die ganze Dusche soll mit Abdichtung neu gemacht werden. Nach meiner Einschätzung kann dies dauern. Daher werde ich wohl der Hausverwaltung eine kurze Frist -vielleicht eine Woche- setzen, und danach einen Handwerker androhen und auch rufen, der eine provisorische Lösung macht. Zweitarmatur ist vorhanden; Duschschlauch und Kopf habe ich gekauft.


    Viele Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    danke euch für eure Antworten. 60,-- Mietminderung je Monat bei der günstigen Wohnung bringt mir wenig und dem Vermieter/Hausverwaltung lässt dies ziemlich/ganz kalt. Da der Schaden schon seit Mitte September aufgetreten ist und die Hausverwaltung sowieso nicht die schnellste ist und bisher alle Fristen untätig verstreichen lies, würde ich Anfang nächster Woche auf jeden Fall eine Frist setzen, z.B. bis zum Monatsende. Dann hat die Hausverwaltung insgesamt über 10 Wochen Zeit gehabt, den Schaden zu beseitigen.
    Was kann ich aber nach der Frist androhen? Daher ist das einzige, was mir einfällt, dass ich im Dezember wieder normal duschen würde. Finde ich aber nicht optimal. Habt ihr noch andere Ideen, was man androhen könnte?


    Viele Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    danke euch für eure Antworten. Es liegt irgendwie am Abfluss. Der Handwerker hat dort zwar die Dichtung ausgewechselt, es ist seitdem wohl auch weniger geworden, was bei der Wohnung unter mir ankommt.


    In Laufnähe Duschen geht nicht, Stadtbad finde ich auch keine wirkliche Lösung.


    Daher werde ich wohl behelfsmäßig duschen. Zweitarmatur, Duschschlauch mit Duschkopf anbringen; Ablaufstöpsel in das Duschbecken reinstecken; großes Handtuch in der Dusche legen, eine weitere, zu besorgende Wanne in die Duschwanne stellen, die das meiste Wasser auffängt. Vielleicht lieber eine stabile große Folie in die Duschwanne legen und dann nach dem Duschen an den Ecken vorsichtig anfassen und das Wasser von der Folie bzw. Schüssel/Behelfswanne/Handtuch in der Toilette entsorgen.


    Ein schönes Wochenende!
    Jürgen

    Hallo,
    danke euch für die schnellen Antworten. Auf der verlinkten Seite finde drei entsprechende Urteile, eins zu 33,33, eins zu 18.75 und eins zu 16.66% . Also wohl eher 20 Prozent.


    Baden ist nicht möglich.


    Aber darum geht es mir nicht. Davon habe ich nicht viel. Ich möchte eigentlich ziemlich durchgehend meine Wohnung wie vorgesehen nutzen.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
    Jürgen

    Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir mit einem Rat helfen. Ich bin Mieter in einem Altbau, wo seit einigen Wochen ab und zu in der Wohnung unter mir Wasser von meinen Duschen durchlieft/tröpfelte. Vor ein paar Wochen war der Handwerker da, die durchlaufende Wassermenge ist seitdem geringer geworden.


    Das Bad soll neu gemacht werden.


    Dienstag habe ich von der Hausverwaltung ein Duschverbot bekommen. Der Eigentümer unter mir hat meine Dusche durch die Hausverwaltung und diese wieder durch den Handwerker stilllegen lassen. Der Handwerker meinte, wenn er nicht diese Tage den Auftrag für das Bad bekommen würde, wird es mit den Arbeiten erst nächstes Jahr. Eine Mail am Mittwoch an die Hausverwaltung, wie ich duschen könnte, blieb unbeantwortet. Heute Ich bekam eine Mail von der Hausverwaltung: "Sobald uns die Freigabe der Gebäudeversicherung vorliegt werden wir die Instandsetzung beauftragen".


    Der Eigentümer verweist mich an die Hausverwaltung. Auf Mails und Anrufe an die Hausverwaltung wird nur reagiert, wenn es denen passt.
    Es sieht nach einer längeren Odyssee aus. Da ich ziemlich neu in der Stadt bin, kann Duschen bei Bekannten nur eine große Ausnahme sein. Katzenwäsche wochen/monatelang finde ich nicht zumutbar. Was würdet ihr tun?


    Viele Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    danke euch für eure Antworten. Zwischen den beiden Mieterhöhungen liegen drei Monate, er hätte sie nicht verlangen dürfen. Ich wußte nichts von der ersten Mieterhöhung und habe daher auch der zweiten Mieterhöhung zugestimmt. Die Widerrufsfrist ist abgelaufen. Der Vermieter hat gleich mit dem Gericht gedroht, damit er sachlich wird, brauche ich da schon starke Argumente.


    @horstihorsthort: Danke für deine Geduld. Ist soweit klar; was ich nicht verstehe, ist, wieso eine Regelung innerhalb eines Mietvertrages gelten soll, aber nicht außerhalb?


    Viele Grüße
    Jürgen

    Hallo,


    danke euch für eure Antworten. Entschuldigung, ich habe mich zwar richtig, aber wohl doch irritierend ausgedrückt. Dann erkläre ich mal, wie es dazu gekommen ist: Ich bekam vor einiger Zeit ein Mieterhöhungsverlangen. Dies fand ich nicht ganz plausibel und habe eine Teilzustimmung gegeben. Daraufhin hat der Vermieter mir seine ursprüngliche Mieterhöhung etwas erniedrigt und ein entsprechend neues, diesmal begründetes Mieterhöhungsverlangen geschickt. Dies fand ich plausibel und habe zugestimmt, in der Annahme, dass die erste Teilzustimmung sich damit erledigt hat, da die zweite kurz danach ja einen höheren Betrag hatte, auf den wir uns geeinigt hatten.
    Da ich das Geld nicht selber überwiesen habe, habe ich erst jetzt bei der Überprüfung der Kontoauszüge festgestellt, dass der Vermieter beide Erklärungen angewandt hat und es zwei Mieterhöhungen waren.


    Nun zur Sachlage:


    Im § 558 BG steht ziemlich zu Anfang: "Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden". Zum Schluss steht dann: "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam". Und Vereinbarung heißt ja auch, selbst wenn ich unterschreibe, ist es unwirksam. Daher steht für mich die damalige Unwirksamkeit zumindest einer Zustimmung außer Frage. Mich beschäftigt eher die Frage, ob es durch Zahlung bzw. Zeitablauf (ist ja nicht verjährt) oder anderen Gründen inzwischen möglicherweise geheilt worden ist?


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
    Jürgen

    Hallo,


    ich bin Mieter einer preisgünstigen Wohnung, daher geht es hier nicht um große Summen; bevor ich also einen Rechtsanwalt frage/beauftrage, muss schon ein Rechtsstreit greifbar sein, daher verzichte ich erstmal darauf. Hier also der Fall:


    Vor einiger Zeit habe ich auf Grund eines Mieterhöhungsverlangen eine Teilzustimmung gegeben. Kurze Zeit später kam ein weiteres Mieterhöhungsverlangen - da dies isoliert betrachtet aus meiner Sicht korrekt war - habe ich den ich ebenfalls (voll) zugestimmt. Dadurch hatte ich innerhalb von wenigen Monaten zwei kleinere Mieterhöhungen. Dies ist ja eigentlich vom Gesetz so nicht vorgesehen. Ist dies trotzdem korrekt, da ich ja zweimal innerhalb kurzer Zeit zugestimmt hatte? Meine persönliche Meinung ist, dass trotzt zweier Zustimmungen nur eine der beiden Mieterhöhungen rechtens ist. Falls ja, welche? Ich bin auf eure Argumente/Paragraphen/Urteile gespannt.


    Viele Grüße
    Jürgen