TAN-Speicherung
Vielen Dank an EricssonFreak, 2sound.de und hollyj. Sehr nützliche Ausführungen, die hilfreich sind.
Nun zu den Frage die mir vorgelegt worden sind:
Es soll erreicht werden, dass die vollständige Nutzung eines beliebigen Handybankingprogramms, sprich die Nutzung aller Funktionen steets und immer völlig vertrgaskonform ist.
Frage an EricssonFreak:
Ganz allgemein gesehen, stellt das Fehlen eines Warnhinweises möglicherweise einen Mangel dar, wenn die Funkton ausschließlich geeignet ist um vertragsbrechende Handlungen vorzunehmen oder gegen schriftlich fixierte AGB´s zu verstoßen?
Warum verbieten eigentlich alle Geldinstitute unisono das Abspeichern von PIN & TAN, wenn die verschlüsselte Ablage doch angeblich sicherer ist??
Wie ist ein Softwareprogramm zu bewerten das Funktionen bewirbt, die bei Nutzung regelmäßig einen Vertragsbruch und einen Verstoß / eine Mißachtung der unbedingt beachtlichen AGB´s darstellen.
Es stellt sich die Frage, ob dies mit den Sorgfalltspflichten noch vereinbar ist.
Wenn z. B. ein Musikdownloadprogramm auch eine Funktion hat mit der man per Tastendruck das DRM entfernen kann, dann ist dieser Teil klar rechtswidrig. Warum sollte dies nicht auch für Handybankingprogramme angestrebt werden??
Nobel_Consult ist ein Nickname. Absichtlich mit "u" statt mit "a" geschrieben. Die Consaltin ist eine Wortschöpfung meineseits und ja es sind Worthülsen.
Warum in mehr als einem Forum?
Wer ein belastbares Ergebins anstrebt ist gehalten sich eine Zweit- oder auch Drittmeinung einzuholen. Zudem wird es von Nobel_Consult als legitim erachtet dieses Thema in mehr als einem Forum anzusprechen, da gegenständlich Outbank auch in mehr als einem Forum present ist und es wennig Sinn macht Fragen zu verlinken.
Nobel_Consult